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Länderberichte

Ägyptens Parlament verabschiedet umstrittenes Familienrecht

von Dr. Reiner Biegel †

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Nach wochenlangen, teils hitzigen Debatten verabschiedete das ägyptische Parlament Ende Januar 2000 ein neues Personenstandsrecht. 454 Abgeordnete, darunter acht Frauen, mußten sich gut ein halbes Jahr vor den Parlamentswahlen mit dem wenig geliebten Thema auseinandersetzen. "Es ist schon amüsant zu sehen, was für ein Interesse Abgeordnete entwickeln, die zuvor jahrelang durch Schlafen und Nicht-Anwesenheit aufgefallen sind", merkt dazu die Regierungszeitung "Egyptian Gazette" an. Kern des neuen Ehe- und Familiengesetzes ist die erleichterte Scheidung und ein vereinfachtes Regelwerk. Das neue Gesetz tritt am 29. Februar 2000 in Kraft. Befürworter hoffen, daß nun jahrelange Scheidungsprozesse der Vergangenheit angehören.

Bis jetzt präsentierte sich das Personenstandsgesetz in einem Dschungel von über 600 Paragraphen. Scheidungswillige Frauen mußten sich in der Vergangenheit mit verschiedenen Gerichten auseinandersetzen. In Zukunft soll ein einziges, noch zu schaffendes Familiengericht das auf gerade noch 81 Artikel reduzierte Regelwerk zum Familienrecht als Grundlage für Scheidungsfälle anwenden. Die Anrufung des Gerichtes ist kostenlos. Anwälte werden in Zukunft nicht mehr gebraucht, da beide Ehepartner vor Gericht persönlich erscheinen müssen oder einen Vertreter bestimmen können. Bevor das Gericht eine Scheidung ausspricht, soll es die beiden Parteien ermutigen, eine gütliche Einigung außerhalb des Gerichtes anzustreben.

Schnellere Scheidung mit islamischer Variante

Zur Zeit sind in Ägypten 1,5 Millionen Scheidungsklagen bei den Gerichten anhängig. Viele Frauen prozessieren jahrelang gegen ihre Ehemänner, weil diese einer Scheidung nicht zustimmen. Das Justizministerium gab an, daß es Frauen gibt, die im Alter von 25 Jahren die Scheidung einreichten und erst mit 40 Jahren rechtskräftig geschieden wurden.

Zu Beginn der Debatte im Parlament beschwichtigte Groß-Scheich Mohammed Sayyid Tantawi, oberste religiöse Autorität der Al-Azhar-Moschee, die aufgebrachten männlichen Gemüter: "Nur ein Mann ohne Würde zwingt seine Frau, gegen ihren Willen bei ihm zu bleiben." Diese waren und sind nämlich der Meinung, das neue Gesetz untergrabe die Autorität des Mannes und sie seien deshalb nicht länger in der Lage, die Angelegenheiten der Frau und der Familie zu regeln.

Um die Widerstände konservativer Gegner auszuräumen, wurde eine seit dem Propheten Mohammed überlieferte islamische Tradition, genannt "al-Khulaa", in das neue Scheidungsrecht aufgenommen. Da Scheidungsklagen bei den Gerichten bisher praktisch nur von Frauen eingereicht wurden, mußten sie dem Richter handfeste Gründe vorlegen, um rechtskräftig geschieden zu werden. Dazu gehörte zum Beispiel der Nachweis, daß der Ehemann grausam und gewalttätig sei. Männer hingegen konnten sich durch die dreimal ausgesprochene Formel "Ich verstoße dich" sofort von ihrer Frau trennen. Nach dem neuen Gesetz soll dies zukünftig nicht mehr so einfach sein.

Als Scheidungsgrund geben Frauen auch an, daß der Mann ohne ihr Wissen eine zweite Frau geheiratet hat. Gerade im Personenstandsrecht wird der Einfluß des islamischen Rechts besonders deutlich: in Ägypten können Männer bis zu vier Frauen heiraten. Mit der Einführung der "Khulaa" versuchte das Justizministerium dem Wunsch der scheidungswilligen Frauen zu entsprechen, ohne Begründung und Beweise geschieden zu werden und trotzdem das islamische Recht, die Scharia, zu respektieren.

Groß-Scheich Mohammed Syyid Tantawi ist der Überzeugung, daß die "Khulaa" im islamischen Recht verankert ist und der Frau eine Scheidung gegen Entgelt erlaubt. Er begründete mit mehreren Sprüchen aus dem "Hadith", der Überlieferung vom Leben und Handeln des Propheten Mohammed, daß die Frau nur verpflichtet sei, ihrem Ehemann den vor der Ehe ausgehandelten Brautpreis zurück zu erstatten. Konservative Parlamentarier setzten allerdings durch, daß die Frau nach dem neuen Scheidungsrecht auch auf sämtliche finanziellen Absicherungen und Unterstützungen verzichten muß.

Bleiben auch nach einer "Khulaa"-Scheidung die Kinder bei der Mutter, muß der Mann Alimente zahlen. Tut er dies nicht, was in der Praxis häufig vorkommt, kann sich die Frau an die Nasser-Bank wenden, bei der ein spezieller Fonds eingerichtet wird, aus dem die Unterstützungen, die zahlungsunwillige Männer nicht zu leisten bereit sind, bestritten werden sollen. Die Nasser-Bank übernimmt die Unterhaltszahlungen und treibt dann anschließend die Gelder über ein Gericht beim Vater ein.

Keine Reisen ohne Erlaubnis

In einem Punkt konnten sich die Erzkonservativen aber doch durchsetzen. Das neue Gesetz sah ursprünglich vor, Frauen Reisen - insbesondere ins Ausland - ohne die vorherige schriftliche Genehmigung ihres Mannes zu erlauben. Sowohl der Groß-Scheich Tantawi als auch Ägyptens Mufti hatten eine Änderung dieses Artikels befürwortet und den Frauen volle Reise- und Bewegungsfreiheit in Aussicht gestellt. Mit der Begründung, daß der Mann die im Koran verankerte Vormundschaft über seine Frau verliere, erreichten konservative Volksvertreter die ersatzlose Streichung des Artikels.

"Bedeutet das, daß ich eines Tages ohne meine Frau an der Seite aufwache, weil die beschlossen hat, zu verreisen?", fragte ein Abgeordneter wütend und ein anderer begründete seine ablehnende Haltung damit, daß seine Verpflichtungen gegenüber der Religion über die der Regierungspartei NDP zu stellen seien. Ein dritter Volksvertreter gab zu bedenken, daß eine gesetzlich garantierte Reisefreiheit verheirateter Frauen im ländlichen Oberägypten aufgrund einer traditionell konservativen Einstellung der Männer ohnehin nichts ändern würde.

Geteilte Meinungen

Die Reaktionen auf das neue Gesetz fallen zwiespältig aus. Hoda Badran, Vorsitzende der "Association of Arab Women", einer ägyptischen Nichtregierungsorganisation, die sich für die Rechte der Frauen einsetzt, ist mit dem neuen Gesetz nicht ganz glücklich, hält es aber immerhin für einen Fortschritt. Nach ihrer Meinung hätten die endlosen Diskussionen im Parlament die tief sitzende Furcht ägyptischer Männer vor dem Verlust ihrer Privilegien offen gelegt. Außerdem würde ihre angebliche Überlegenheit in Frage gestellt.

Einige Frauenrechtlerinnen befürchten, das neue Scheidungsrecht würde ausschließlich reiche Frauen bevorzugen, da mit der "Khulaa" nicht nur der Brautpreis zurück gezahlt werden muß, sondern die scheidungswilligen Frauen auch auf sämtliche finanziellen Absicherungen und Unterstützungen verzichten. Sie nannten das Gesetz deshalb "die Scheidungsvariante der reichen Frauen." Hoda Badran betont jedoch, daß die veränderten sozialen Rahmenbedingungen in Ägypten dazu geführt hätten, daß immer mehr Frauen aus der Unterschicht fast ausschließlich den Unterhalt ihrer Familien bestritten und sie sich mit der "Khulaa" ein gewisses Maß an Freiheit sichern könnten.

Wichtigstes Anliegen der ägyptischen Frauenrechtlerinnen ist für die Zukunft die Abschaffung der Verstoßung der Frau. Wie in Marokko, Tunesien, Libyen und Syrien bereits der Fall, soll nur noch ein Gericht autorisiert sein, Ehepaare rechtskräftig zu scheiden. Dies gilt auch für die in Ägypten erlaubte Polygamie. Auch das neue Personenstandsgesetz sieht vor, daß die erste Frau lediglich von einem Gericht schriftlich benachrichtigt wird, wenn der Ehemann eine zweite Frau geheiratet hat. In Marokko und in Libyen muß ein Gericht wenigstens eine Zweitheirat billigen.

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Paul Linnarz

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Leiter des Länderprogramms Japan und des Regionalprogramms Soziale Ordnungspolitik in Asien (SOPAS)

paul.linnarz@kas.de +81 3 6426 5041

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