Länderberichte
Die französische Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung stammt ursprünglich aus dem Jahre 1978. 1986 wurde sie nach mehreren terroristischen Anschlägen in Paris erstmals umgeschrieben. Nach den Attentaten des 11. September 2001 kam es erneut zu Gesetzesänderungen. In Frankreich ist keine spezielle Behörde zur Bekämpfung des Terrorismus geschaffen worden. Mehrere schon existierende Stellen wurden angepasst und teilen sich heute die Kompetenzen in diesem Bereich, wobei die Aktivitäten auf zentraler Ebene koordiniert werden.
Für Direkteinsätze sind zwei Einheiten zuständig:
- Die Eingreiftruppe der nationalen Gendarmerie GIGN (Groupement d’Intervention de la Gendarmerie Nationale). Sie ist der Gendarmerie Nationale unterstellt und wird vom Verteidigungsministerium kontrolliert.
- Die Organisation RAID (Recherche – Assistance – Intervention – Dissuasion = Fahndung – Unterstützung – Intervention – Abschreckung) untersteht der Polizei (Police Nationale) und wird vom Innenministerium kontrolliert. Beide kommen im Falle ernsthafter Bedrohungen auf französischem Staatsgebiet zum Einsatz.
1. Schutz des Staatsgebietes
Gemäß Artikel 15 der französischen Verfassung ist der Staatspräsident Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Dabei steht ihm ein besonderer Planungsstab zur Seite, bestehend aus dem Obersten Rat zur nationalen Verteidigung (Conseil Supérieur de la Défense Nationale) und dem Verteidigungsausschuss.
Nach Artikel 21 ist der Premierminister verantwortlich für die nationale Verteidigung. Folglich ist er direkt für die Innere Sicherheit zuständig. Er wird in seiner Aufgabe vom Generalsekretariat für nationale Verteidigung SGDN (Secrétariat Générale de la Défense Nationale) und von einem Militärkabinett unterstützt. Im Rat für Innere Sicherheit hat jedoch der Staatspräsident den Vorsitz inne.
Der Verteidigungsminister führt die militärische Verteidigungspolitik aus. Er untersteht dem Premierminister und ist für die Verwaltung, den Unterhalt und die Mobilisierung der Streitkräfte sowie für sämtliche militärische Einrichtungen verantwortlich.
Der Innenminister bereitet Maßnahmen zur Zivilverteidigung vor und setzt sie um. Dabei wird er von der Direktion für Zivilverteidigung und Zivilschutz, an deren Spitze ein Präfekt steht, unterstützt. Der Direktor für Zivilverteidigung und Zivilschutz leitet und koordiniert die verschiedenen Stellen, die mit der Vorbereitung, Koordinierung und Umsetzung der Zivilverteidigung, der Rettungseinsätze, der Einsatzmittel des Zivilschutzes, der Unterstützung lokaler Rettungs- und Feuerwehrdienste, der Förderung der Schulung im Bereich Zivilschutz und der Ausbildung der Feuerwehrleute beauftragt sind.
Für das Krisenmanagement im Bereich Verteidigung und Zivilschutz steht dem Innenminister und dem restlichen Kabinett die Zentralstelle für das Interministerielle Krisenmanagement COGIC (Centre Opérationnel de Gestion Interministérielle de Crise) zur Verfügung. Der Innenminister kann zur Wahrnehmung seiner Aufgaben auf die Polizei und den Zivilschutz zurückgreifen.
Das französische Staatsgebiet ist in sieben Verteidigungszonen aufgeteilt. Jede Zone wird von einem Präfekten, der vom Ministerium ernannt wird, geleitet. Unterstützt wird er von einem stellvertretenden Präfekten, welcher speziell mit der Inneren Sicherheit betraut ist. Es gibt sieben Zonenplanungsstäbe mit Hauptquartieren in Bordeaux, Lille, Lyon, Marseille, Metz, Rennes und Paris.
Die Präfekten der Regionen und Départements sind für die ordnungsgemäße Umsetzung der von den leitenden Präfekten der Verteidigungszone gefassten Beschlüsse verantwortlich.
Die sieben Verteidigungszonen sind :
- Zone Paris: Region Ile de France;
- Zone Nord (Lille): Regionen Nord-Pas de Calais, Picardie
- Zone West (Rennes): Regionen Basse-Normandie, Bretagne, Centre, Haute- Normandie, Pays de Loire;
- Zone Südwest (Bordeaux): Regionen Aquitaine, Limousin, Midi-Pyrénées, Poitou-Charentes;
- Zone Süd (Marseille): Regionen Korsika, Languedoc-Roussillon, Provence-Alpes-Cote-d’Azur ;
- Zone Südost (Lyon): Regionen Rhône-Alpes, Auvergne ;
- Zone Ost (Metz) : Regionen Elsass, Burgund, Champagne-Ardenne, Franche-Comté, Lothringen.
Frankreich besitzt zwei unabhängige Sicherheitsdienste: die Polizei und die Gendarmerie Nationale. Beide verfügen zwar über die gleichen Befugnisse, unterscheiden sich jedoch durch ihren geographischen Einsatzbereich und ihre Kompetenzen. Die Polizei ist für städtische, die Gendarmerie für ländliche Gebiete zuständig. Belgien, Luxemburg, Italien und Spanien verfügen ebenfalls über zwei verschieden Sicherheitsdienste, von denen jeweils einer der Armee angehört. Belgien hat jedoch seine Gendarmerie vor kurzem entmilitarisiert.
Die Gendarmerie ist nach der französischen Revolution nach dem Muster der königlichen Streitkräfte geschaffen worden. Im Jahre 2001 zählte die Gendarmerie 96.000 Mann. Sie ist auf sieben Regionen verteilt, die sich mit den Verteidigungszonen decken. An ihrer Spitze steht ein Generaldirektor. Er ist als ziviler Staatsbeamter dem Verteidigungsminister unterstellt. Bei nicht-militärischen Einsätzen untersteht die Gendarmerie auf lokaler Ebene direkt dem Präfekten. Im justitiellen Dienstbereich befolgt sie die Anweisungen der Staatsanwaltschaft oder des zuständigen Untersuchungsrichters.
Die Gendarmerie ist für alle ländlichen Regionen zuständig, die Polizei allein für die Stadtgebiete. Gegenwärtig gibt es in Frankreich knapp über 3.600 Gendarmeriebrigaden. Aufgrund der wachsenden Verstädterung ist die Aufteilung in Zonen sehr komplex geworden und führt regelmäßig zu zähen Verhandlungen mit den Lokalpolitikern. Der Verlust eines Gendarmerie-Polizeireviers ist für eine Stadt eine schmerzliche Niederlage.
Die mobile Gendarmerie ist aus den 1830 gegründeten mobilen Bataillonen hervorgegangen. Sie zählt heute 17.000 Mann verteilt auf 129 Staffeln, sieben Trupps und eine Sicherheits- und Eingreifgruppe, der die GIGN (Groupement d’Intervention de la Gendarmerie Nationale, s.o.), die Fallschirmjäger und die Sicherheitszelle des Staatspräsidenten angehören.
Die mobile Gendarmerie ist für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sowie die Bekämpfung des Terrorismus, des organisierten Verbrechens und der Sekten zuständig. Sie ist das ländliche Pendant der Republikanische Sicherheitskompanie CRS (Compagnie Républicaine de Sécurité) der nationalen Polizei.
Immer wieder sind Vorschläge für die Entmilitarisierung der Gendarmerie vorgebracht worden - umgesetzt wurden sie nie. Auch dem ehemaligen Innenminister Nicolas Sarkozy gelang es nicht, die Gendarmerie aus dem Verteidigungsministerium herauszulösen und vollständig dem Innenminister zu unterstellen. Die Gendarmerie in ihrer aktuellen Form hat mehrere Vorteile. So haben die Gendarmen als Angehörige des Militärs nicht das Recht, zu streiken. Außerdem misstrauen gerade Linksregierungen oft der als ordnungsfanatisch angesehenen Polizei. Die Gendarmerie dagegen gilt als republikanische Kraft, die auch territorial stärker verankert ist.
3. Die nationale Polizei
Das Organigramm der nationalen Polizei hat die Form einer Pyramide. An ihrer Spitze steht der Innenminister. Heute zählt die Polizei ungefähr 150.000 Beschäftigte.
Das Polizeiwesen taucht als Institution erstmals im 11. Jahrhundert auf. Damals wird das Amt des Prévôts, des Befehlshabers der Feldgendarmerie, geschaffen. Er ist für Justiz und Polizei zuständig. Sergents unterstützen ihn in seiner Aufgabe.
Die erste Polizei, die diesen Namen auch wirklich verdient, taucht aber erst unter Ludwig XIV auf. Er beruft im Jahre 1667 in Paris den ersten Polizeileutnant.
Der Posten des Innenministers wird 1791 nach der Französischen Revolution ins Leben gerufen.
Im Jahre 1800 gründet Napoleon die Polizeipräfektur in Paris und überträgt wichtige Befugnisse im Polizeiwesen an die Präfekten, Vertreter des Staates in den Départements.
Im 19. Jahrhundert wird die Kommunalpolizei verstaatlicht.
Im April 1934 entsteht die Sûreté Nationale, Vorläufer der Police Nationale. Im Jahre 1944 schafft die Regierung den Inlandsnachrichtendienst DST (Direction de la Surveillance du Territoire) und die CRS (Compagnie Républicaine de Sécurité).
Im Jahre 1966 werden alle Dienststellen mit Ausnahme der Kommunalpolizei der Befehlshoheit der Generaldirektion der nationalen Polizei unterstellt. Im Jahre 1984 wird zum Zweck der Terrorismusbekämpfung die Koordinationsstelle für Terrorismusbekämpfung UCLAT (Unité de Coordination Lutte Antiterroriste) ins Leben gerufen. Ihr gehört auch die Spezialeinheit RAID (Recherche – Assistance – Intervention – Dissuasion, s.o.) an.
Zur Informationsbeschaffung kann die Polizei auf eine besondere Einrichtung zurückgreifen: den RG (Renseignements Généraux), mit gewissen Abstrichen vergleichbar mit dem deutschen Verfassungsschutz. Für die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit stützt sich Frankreich auf Interpol, organisiert als Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation (IKPO-Interpol) und gegründet 1914.
Auf europäischer Ebene ist die TREVI-Gruppe für Sicherheitsfragen zuständig. Sie wurde 1976 in Rom ins Leben gerufen. Außerdem ist Frankreich Vertragspartner des Schengen-Abkommens, das 1985 unterzeichnet wurde und 1990 in Kraft trat.
Die nationale Polizei untersteht dem Innenministerium und wird von der Generaldirektion der nationalen Polizei DGPN (Direction Générale de la Police Nationale) geleitet. Sie vereint zahlreiche Subdirektionen unter ihrem Dach:
- Verwaltungsdirektion der nationalen Polizei ;
- Ausbildungsdirektion der nationalen Polizei ;
- Aufsichtsbehörde der nationalen Polizei ;
- Zentraldirektion für öffentliche Sicherheit ;
- Zentraldirektion der Justizpolizei;
- Zentraldirektion des Verfassungsschutzes RG ;
- Direktion des Inlandsgeheimdienstes DST;
- Zentraldirektion der Grenzpolizei ;
- Zentralstelle der CRS (mobile Polizei) ;
- zentraler Dienst für die internationale technische Zusammenarbeit der Polizei;
- Schutzdienst für wichtige politische Persönlichkeiten;
- Koordinationsstelle für Terrorismusbekämpfung UCLAT;
- Direktion des RAID;
- Koordinations- und Fahndungseinheit zur Mafiabekämpfung;
- Mission zur Rauschgiftbekämpfung;
- Sicherheitsdienst des Innenministers ;
- zentraler Automobildienst.
- Das SGDN
Das SGDN ist für die Sicherheit der Informationssysteme zuständig. Zwei Abteilungen kommt in diesem Bereich besondere Bedeutung zu:
- der Zentralstelle zur Registrierung und Abwehr von Computerattacken CERTA (Centre de Recensement et de Traitement des Attaques Informatiques) und
- der Zentraldirektion für die Sicherheit von Informationssystemen (Direction Centrale de la Sécurité des Systèmes d’Information).
- Ausbau der Kapazitäten im Bereich koordinierte Warnung und Krisenmanagement,
- Terrorprävention, -schutz und –abwehr,
- Absicherung der Steuerungs- und Kommunikationsstrukturen der Regierung und
- Schaffung konkreter Handlungsmöglichkeiten für die Präfekten der Verteidigungszonen.
- Die DGSE
Die DGSE hat sechs Direktionen:
- Verwaltungsdirektion;
- Strategiedirektion;
- Nachrichtendirektion;
- technische Leitung;
- Einsatzleitung;
- Intervention, unterteilt in drei Abteilungen:
- Beistand in der Luft,
- Kommandos,
- Einsätze auf See.
Wie die meisten Nachrichtendienste hat sich die DGSE auf die Auswertung digitaler Daten spezialisiert (Telefon, Internet, Satellitenkommunikation...)
Die DGSE beschäftigt 3.300 Zivilbeamte und 1.500 Militärbeamte (davon 500 Offiziere). Offiziellen Angaben zufolge arbeiten insgesamt 4.800 Personen für die DGSE. Hinzu kommen die sogenannten „correspondants honorables“, die auf eigene Kosten arbeiten, und einige freie Mitarbeiter, die in den Statistiken nicht auftauchen.
Offiziell lagen die Gesamtausgaben der französischen Geheimdienste im Jahre 2003 bei 217 Mio. Euro, wovon 158 Mio. Euro allein auf Verwaltungsausgaben entfallen. Für außerordentliche Einsätze steht der DGSE ein mit 32 Mio. Euro au sgestatteter Spezialfonds zur Verfügung. Dieser Fonds erlaubt schnelles und diskretes Handeln. Er unterliegt nicht den normalen Haushaltsregeln.
Das Hauptquartier der DGSE befindet sich in der Kaserne Mortier in Paris. Außerdem verfügt sie landesweit über mehrere Trainingsbasen.
Bei der Terrorismusbekämpfung tritt die DGSE in Konkurrenz zur DST und einigen Dienststellen der Polizei. Im Gegensatz zu letzteren ist sie jedoch auch im Ausland aktiv – dies war ursprünglich sogar ihr ausschließliches Einsatzgebiet. Mit den neuen Bedrohungen, die kaum noch militärischen Charakter haben, tut sich die DGSE jedoch schwer. Hier sind ihr die Sicherheitsdienste der Polizei und selbst die der Gendarmerie in der Regel überlegen.
5. Die kommunale Polizei
Im 19. Jahrhundert wurde die Kommunalpolizei verstaatlicht und ihre Befugnisse wurden stark reduziert. Trotzdem dürfen Bürgermeister (außer in Paris, was auf die revolutionäre Geschichte der Stadt zurückzuführen ist) eine Kommunalpolizei einrichten. Diese muss jedoch vom Präfekten und vom Staatsanwalt bewilligt werden. Ein Kommunalpolizist ist nicht befugt, selbst Untersuchungen durchzuführen. Er muß sich an die Fakten halten. Im Jahre 2002 verfügten 3.027 Kommunen über eine eigene Kommunalpolizei. Landesweit sind 15.000 Kommunalpolizisten beschäftigt. 1984 waren es nur 5.000. Folgende Kommunen verfügen über eine Kommunalpolizei mit mehr als 100 Mann : Marseille, Lyon, Nizza, Cannes, Nouméa, Chambéry, Straßburg, Toulouse, Avignon.
Die Kommunalpolizei ist direkt dem Bürgermeister unterstellt.
6. Der Kampf gegen den Terrorismus
- Koordination
Der Innenminister hat zudem die Möglichkeit, im Rahmen der Interministeriellen Koordination zur Terrorismusbekämpfung CILAT (Coordination Interministérielle de Lutte Antiterroriste) Ministersitzungen einzuberufen.
Die Koordinationsstelle für Terrorismusbekämpfung UCLAT, die direkt dem Generaldirektor der nationalen Polizei untersteht, koordiniert das Vorgehen der polizeilichen Dienststellen, die mit der Terrorismusbekämpfung betraut sind (Justizpolizei, Verfassungsschutz RG, Inlandnachrichtendienst DST, Auslandnachrichtendienst DGSE, nationale Gendarmerie).
- Aktionspläne zur Terrorismusbekämpfung
Der Plan Vigipirate wurde 1978 vom SGDN ausgearbeitet. Als Grundlage dient ihm eine Verordnung aus dem Jahre 1959 zu Fragen der nationalen Verteidigung. Inzwischen ist er mehrmals abgeändert worden. Ziel des Plan Vigipirate ist die Verhinderung von terroristischen Anschlägen und die schnelle Reaktion auf etwaige Bedrohungen. Die in den siebziger Jahren von terroristischen Gruppen verübten Anschläge und Entführungen in Deutschland, Italien und Frankreich (RAF, Rote Brigaden, Action Directe) waren für die Entwicklung des Plan Vigipirate ausschlaggebend. Der Plan sieht verstärkte Kontrollen auf dem ganzen Staatsgebiet vor. Außerdem können zur Unterstützung von Polizei und Gendarmerie die Streitkräfte mobilisiert werden.
Der Plan Vigipirate wird vom Premierminister auf Vorschlag des Innenministers aktiviert. Für seine Umsetzung sind die Präfekte der Verteidigungszonen, der Regionen und der Départements zuständig.
Der verschärfte Plan Vigipirate bedeutet noch schärfere Kontrollen und Patrouillen unter Einbeziehung sämtlicher Sicherheitskräfte (Polizei, Gendarmerie, Zivilschutz, Armee)
Der Plan Vigipirate wurde erstmals während des Golfkrieges am 2. Januar 1991 ausgerufen. 1995 wurde er nach dem Bombenanschlag auf die S-Bahn-Station Musée d’Orsay erneut aktiviert, dann noch einmal 1996 nach dem Attentat auf die Station Port Royal. 1998 führte die Fußballweltmeisterschaft zur Ausrufung des Plan Vigipirate, 2000 wurde er in Korsika aktiviert und seit dem 11. September 2001 ist er ständig in Kraft. Im Rahmen des Plans sind außerdem 36 Flugverbotszonen beschlossen worden (über Industriegebieten, Atomkraftwerken etc.).
Im Luftraum sind Militärflugzeuge jederzeit abrufbar und binnen zwei Minuten einsatzbereit. Der Premierminister kann auf Vorschlag des Verteidigungsministers Schießbefehl erteilen. Auf gewissen als riskant erachteten Passagierflügen können Mitglieder der Spezialeinheiten von Polizei und Gendarmerie (RAID und GIGN) mitfliegen.
- Rettungspläne für Notfälle
- Schlußfolgerung