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Martin Abegglen / flickr / CC BY-SA 2.0

Länderberichte

Kuba: Keine Besserung in Sicht

von Ilse Reyes, Ing. Hans-Hartwig Blomeier, Ann-Kathrin Beck

Trotz der Verfassungsreform von 2018 bleiben die Grundrechte stark eingeschränkt

Mit einer Reform 2018 wurden die Grundrechte in der kubanischen Verfassung stärker verankert, ein zarter Hoffnungsschimmer für die Bevölkerung. Doch in der Praxis sind die Kubaner noch immer stark eingeschränkt. Besonders die Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind erheblich limitiert und werden de facto von der Regierung aktiv unterbunden. Der zaghafte digitale Fortschritt in Kuba und die Coronakrise bringen sogar noch zusätzliche Einschränkungen für Kubaner mit sich.

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Bereits seit den Zeiten von Fidel Castro ist die Auffassung der kubanischen Regierung darüber, was Grundrechte sind und wie diese von der kubanischen Bevölkerung wahrgenommen werden können, sehr eingeschränkt. Die Verfassungsreform von 2018 garantiert zwar formell mehr Grundrechte, in der Praxis hat sich die Hoffnung auf mehr Freiheiten im Land aber auch zwei Jahre später nicht bestätigt.

Sowohl die Meinungs- als auch die Versammlungsfreiheit zählen zu den unveräußerlichen Grundrechten, doch nicht überall werden diese gleichermaßen geschützt. Im World Press Freedom Ranking von Reporter ohne Grenzen zur Pressefreiheit rangiert Kuba auf Platz 171 von 181 Ländern.  Der amerikanische Think Tank Freedom House vergibt in seinem Freiheitsindex nur einen Punkt im Bereich politische Rechte und dreizehn im Bereich zivile Rechte (von jeweils 100). Damit wird Kuba als „nicht frei“ eingestuft.  Doch diese Zahlen bilden den Alltag vieler Kubaner nur unzureichend ab.

In Kuba wird die Freiheit des Individuums gesetzlich eingeschränkt, darüber hinaus verhindern auch die politische Kultur und die Gesellschaftsstruktur, dass die Bürger von ihren Grundrechten Gebrauch machen können. Ähnlich wie seinerzeit in der DDR ist die einzige Partei, die Partido Comunista de Cuba (PCC), identisch mit dem Staat, und hat die Hoheit darüber, was in Kuba gelernt, diskutiert und angesprochen werden darf. Der Staat ist Eigentümer aller Medienhäuser und bestimmt, welche Bücher, Filme und sonstige Medien publiziert und konsumiert werden dürfen. Dadurch kann er die Inhalte und somit auch den öffentlichen Diskurs steuern; keine Meinungsäußerung, keine Versammlung dürfen seinen Idealen widersprechen. Jede Verletzung der Vorgaben wird verfolgt und bestraft, dem Staat entgeht nichts.

Den kompletten Bericht können Sie als PDF herunterladen.

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Kontakt

Ing. Hans-Hartwig Blomeier

Hans Blomeier

Leiter des Auslandsbüros Mexiko

hans.blomeier@kas.de +52 55 55664599

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