Länderberichte
Am 16. April 2003 unterschrieb die Tschechische Republik - vertreten durch den Staatspräsidenten Prof. Václav Klaus, Premierminister Vladimír Spidla und Aussenminister Cyril Svoboda - in Athen das EU-Beitrittsabkommen. Sollte das tschechische EU-Referendum sowie der Ratifizierungsprozess in den EU-Mitgliedsstaaten erfolgreich abgeschlossen werden, dann wird Tschechien zusammen mit weiteren neun Kandidatenstaaten am 1. Mai 2004 Mitglied der EU werden.
Am 18. April bestimmte das tschechische Abgeordnetenhaus die 17 Vertreter, die zusammen mit den sieben schon zuvor gewählten Vertretern des Senats ab dem 1. Mai 2003 als Beobachter an den Sitzungen des Europäischen Parlaments teilnehmen werden.
Die Sitzverteilung:
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Ein Vertreter der US-DEU des Senats ist parteilos. Die US-DEU bildet im Senat zusammen mit unabhängigen Senatoren eine gemeinsame "Fraktion für offene Demokratie". Der EVP/ ED Fraktion im Europäischen Parlament werden sich alle 14 Beobachter der ODS, KDU-CSL und der US-DEU anschließen. Zumindest auf europäische Ebene repräsentieren die tschechischen Mitte-Rechts-Parteien somit die Mehrheit für ihr Land.
Laut der Entscheidung des Staatspräsidenten vom 25. April 2003 wird das EU-Referendum am Freitag, den 13. Juni (14:00 - 22:00 Uhr) und am Samstag, den 14. Juni (08:00 - 14:00 Uhr) stattfinden. Die Bürger können dabei auf die Frage "Sind Sie einverstanden, dass die Tschechische Republik auf Grund des Beitrittsabkommens ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union wird?" mit Ja oder Nein antworten. Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen reicht für die Zustimmung der Tschechischen Republik zum EU-Beitrittsabkommen aus. Sollte keine Mehrheit für den Beitritt zustande kommen, kann ein weiteres Referendum erst nach zwei Jahren ausgeschrieben werden.