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Veröffentlichung der Sozialenzyklika „Rerum novarum" durch Papst Leo XIII.

von Markus Lingen
Mit der Sozialenzyklika „Rerum novarum“ legt Papst Leo XIII. eine originäre Antwort auf die sozialpolitischen Fragen der Zeit vor. Die Enzyklika findet in der katholischen Welt großen Anklang und innerhalb des Sozialkatholizismus überwiegend begeisterte Aufnahme. In Deutschland verstärkt die Enzyklika den Aufbruch des katholischen Verbändewesens.

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Das katholisch-soziale Denken bis Rerum novarum

Im Anschluss an den Wiener Kongress 1815 setzt in fast allen katholischen Gebieten ein starker, nachhaltiger Aufschwung des kirchlichen Lebens ein, der nach und nach alle Bereiche erfasst. Für Theologie, Klerus, aber auch für gebildete katholische Laien stellt sich im Zuge dieses Aufschwungs unausweichlich die Frage nach der grundsätzlichen Einstellung der Kirche gegenüber der Moderne, also gegenüber jenen liberalen Ideen, die durch die Französische Revolution ins europäische Bewusstsein getreten sind und deren Präsenz in Politik, Wissenschaft und Weltanschauung äußerst bedeutsam ist.

Es bilden sich zwei Tendenzen, die sich oft heftig bekämpfen. Die eine bezeichnet man gemeinhin als die liberale, die andere als die ultramontane. Die Pontifikate der Päpste Gregor XVI. (1831–1846) und Pius IX. (1846–1878) stärken den antimodernistischen und antiliberalen Kurs. Dieser blockiert lange die Rezeption jener zentralen Ideen des politischen und kulturellen Liberalismus, die heute auch das kirchliche Lehramt entschieden positiv beurteilt: die Menschenrechte, die freiheitliche Gesellschaft und die politische Demokratie. Im 19. Jahrhundert aber bewirkt die autozentrierte kirchliche Distanz zum kulturellen Leben der Zeit lange Zeit eine gewisse kulturelle Enge und Einschränkung der Dialogfähigkeit der Kirche.

 

Die soziale Frage

Die soziale Frage des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts ist vor allem die durch die Industrialisierung bedingte Arbeiterfrage. In besonderer Weise sind die ungelernten Arbeiter von Verelendung betroffen: Hilfsarbeiter mit Wochenlohn, Fabriktagelöhner, Frauen, Jugendliche und teilweise auch Kinder. In diese Unterschicht der Arbeiterschaft strömen kontinuierlich die Armen der ländlichen Regionen ein, so dass diese Unterschicht ständig ein Überangebot an Arbeitskräften aufweist. Die Löhne der ungelernten Arbeiter und vor allem auch der Frauen sind extrem niedrig und decken nur knapp das Existenzminimum; außerdem unterliegen sie den konjunkturellen Schwankungen. Vor Einführung der Sozialversicherung (1883) hat der Arbeiter ohne materiellen Rückhalt das gesamte Krankheits-, Unfall- und Arbeitsunfähigkeitsrisiko zu tragen. Die durch den Zuzug vom Land in die Stadt bedingte Verstädterung führt zu einem oft extremen Wohnungselend. Betroffen davon sind hauptsächlich die Arbeiterfamilien. Mangelnde Hygiene und das Fehlen von sauberem Trinkwasser und Abwasserkanalisation führt in den Wohnquartieren der Unterschicht zu epidemischen und chronischen Krankheiten. Adolph Kolping, der Mainzer Bischof Wilhelm Emmanuel von Ketteler und viele karitative Einrichtungen, Selbsthilfeorganisationen und pastorale Maßnahmen der Kirche versuchen darauf zu reagieren. Diese soziale Praxis kann zwar in beträchtlichem Ausmaß Not lindern, Hilfe bieten und Perspektiven geben, sie kann aber nicht die strukturellen bzw. systemischen Probleme lösen, welche die Ursache der sozialen Frage bilden.

Die wachsende, durch das katholische Lehramt verstärkte antimodernistisch-ultramontane Tendenz verhindert weithin eine konstruktive theoretische Auseinandersetzung mit der Moderne, vor allem mit den Grundlagen des politischen und kulturellen Liberalismus sowie der Nationalökonomie. So stehen dem Ultramontanismus im Grunde nur zwei theoretische Instrumente für die sozialethische Auseinandersetzung mit der sozialen Frage zur Verfügung: der sozialromantisch-konservative Ansatz (Edmund Burke, Adam Heinrich Müller, Franz von Baader)und die Neuscholastik. Beiden gemeinsam ist der antimodernistische Rekurs auf vormoderne Paradigmen. Damit versucht man zunächst, die aktuellen sozialen Probleme sozialethisch in den Griff zu bekommen. Bei der Erneuerung der Scholastik ist das Ziel die Etablierung eines möglichst kompakten philosophisch-theologischen Systems der Kirche als Alternative zur Philosophie der Aufklärung, des Deutschen Idealismus und später des Marxismus und Positivismus. In sozialethischer Hinsicht geht es um die Erneuerung des klassischen Naturrechts, das zunehmend die Argumentationsbasis gegenüber der Moderne, vor allem gegen Liberalismus und Sozialismus liefert.

Der aufkommende Sozialkatholizismus plädiert für eine Sozialreform auf dem Boden des modernen ökonomischen und politischen Systems und setzt insofern auf staatliche Sozialpolitik.

 

Die Enzyklika

Die Sozialenzyklika Papst Leo XIII. ist zweifellos ein vorsichtig-kluger Text. Er entwickelt keine differenzierte soziale Theorie, lässt vieles offen, setzt aber einige deutliche Akzente. Sein Argumentationsstil ist neuscholastisch; er beansprucht „von der einmal gegebenen unveränderlichen Ordnung der Dinge“ (RN 14) ausgehend die „neuen Dinge“ (res novae) lehramtlich zu beurteilen. Nach einer kurzen Exposition der aktuellen Arbeiterfrage (RN 1f.) wendet sich der Papst zunächst gegen den Lösungsvorschlag des Sozialismus (RN 3-15), „wonach der Staat den Privatbesitz einzuziehen und zu öffentlichem Gut zu machen hätte“ (RN 12). In einem klassisch-naturrechtlichen Gedankengang begründet er das Privateigentum in der Wesensnatur des Menschen und betont in diesem Zusammenhang insbesondere die Eigenständigkeit der Familie gegenüber dem Staat; „sie ist älter als jegliches andere Gemeinwesen, und deshalb besitzt sie unabhängig vom Staate ihre innewohnenden Rechte und Pflichten“ (RN 9), die durch die sozialistische Sozialisierungstendenz bedroht werden. Schließlich wird vor undifferenzierter „Gleichmachung von hoch und niedrig“ (RN 14) gewarnt und im Gegensatz zum Klassenkampf zur Versöhnung der Klassen aufgerufen:

 

„Die Natur hat vielmehr alles zur Eintracht, zu gegenseitiger Harmonie hingeordnet; und wie im menschlichen Leibe bei aller Verschiedenheit der Glieder im wechselseitigen Verhältnis Einklang und Gleichmaß vorhanden ist, so hat auch die Natur gewollt, dass im Körper der Gesellschaft jene beiden Klassen in einträchtiger Beziehung zueinander stehen und ein gewisses Gleichgewicht darstellen. Die eine hat die andere durchaus notwendig. So wenig das Kapital ohne die Arbeit, so wenig kann die Arbeit ohne das Kapital bestehen.“ (RN 15).

 

Dann geht die Enzyklika auf jene Akteure ein, von denen sie sich eine Bewältigung der sozialen Frage erwartet: Kirche, Staat und die Arbeiterschaft selbst.

Aufgabe der Kirche (RN 16-24) ist zunächst die Stärkung und Verbreitung der weltanschaulich-sittlichen und religiösen Gesinnung, durch die das soziale Klima geschaffen wird, in dem die Versöhnung von Kapital und Arbeit erfolgen kann. Dazu kommt das karitative Engagement der Kirche durch „geeignete praktische Maßnahmen zur Milderung des materiellen Notstandes der Besitzlosen“ (RN 24).

Die Kirche schafft dieses erforderliche soziale Klima, indem sie durch ihre Lehre für Gerechtigkeit und Liebe sensibilisiert. Die Würde der Arbeiter verbietet es, dass sie „wie Sklaven angesehen und behandelt werden“ (RN 16). Die Vorenthaltung des dem Arbeiter gebührenden Lohnes „ist eine Sünde, die zum Himmel schreit“ (RN 17). Die Institution des Privateigentums wird zwar verteidigt, aber im Rekurs auf Thomas von Aquin wird zugleich seine Sozialpflichtigkeit betont, allerdings nicht als eine Pflicht der Gerechtigkeit, „den Fall der äußersten Not ausgenommen“, sondern als karitative Verpflichtung (RN 19). Erst in einem von der Moral des Christentums geprägten Klima kann es zur Versöhnung von Arm und Reich kommen, d.h. „wird wahre brüderliche Liebe beide Teile verbinden“ (RN 21).

Auch der Staat ist gefordert (RN 25–35). Damit wendet sich der Papst einerseits gegen jene liberalen Positionen, welche lediglich auf die Selbstheilungskräfte des Marktes bei sozialpolitischer Abstinenz des Staates setzen, und andererseits auch gegen jene katholischen Tendenzen, die der Staatsintervention ablehnend gegenüberstehen.

Die zentrale und wesentliche Pflicht des Staates ist es, das Gemeinwohl zu fördern (RN 26). In der Verwirklichung dieses Gemeinwohls ist „die Tätigkeit der Arbeiter besonders wirksam und notwendig“.

 

„Ja auf diesem Gebiete ist ihre Kraft und Wirksamkeit so groß, dass es eine unumstößliche Wahrheit ist, nicht anderswoher als aus der Arbeit der Werktätigen entstehe Wohlhabenheit im Staate. Es ist also eine Forderung der Billigkeit, dass man sich seitens der öffentlichen Gewalt des Arbeiters annehme, damit er von dem, was er zum allgemeinen Nutzen beiträgt, etwas empfangt, so dass er in Sicherheit hinsichtlich Wohnung, Kleidung und Nahrung ein weniger schweres Leben führen kann. Daraus folgt, dass alles zu fördern ist, was irgendwie der Lage der Arbeiterschaft nützen kann. Wenn der Staat hierfür Sorge trägt, so fügt er dadurch niemand Nachteile zu, er nützt vielmehr der Gesamtheit, die ein offenbares Interesse daran hat, dass ein Stand, welcher dem Staate so notwendige Dienste leistet, nicht im Elend seine Existenz friste.“ (RN 27).

 

Zunächst ist es Aufgabe des Staates, günstige wirtschafts- und gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen zu schaffen (RN 26). Darüber hinaus geht es um Schutzmaßnahmen zugunsten der Arbeiter. Diese betreffen vor allem den Arbeitsvertrag, der oft unfreiwillig und „aus reiner Not“ eingegangen wird und menschenunwürdige Lohn- und Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten beinhaltet (RN 34). Besondere Schutzmaßnahmen sind für die Frauen- und Kinderarbeit erforderlich (RN 33). Eindringlich wird die Sonntagsruhe gefordert (RN 32). Darüber hinaus sollte der Staat „nach Kräften dahin wirken, dass möglichst viele“ in die Lage versetzt werden, Eigentum zu bilden; der Papst hofft, dass durch Eigentumsbildung in Arbeiterhand „allmählich eine Annäherung der Lage beider Stände stattfinden“ werde (RN 35).

Schließlich fordert die Enzyklika die Arbeiterschaft zur Selbsthilfe auf (RN 36–44), indem sie sich in Arbeitervereinigungen organisiert (RN 36). Gegenüber dem Staat betont der Papst den naturrechtlichen Status des Rechts der Arbeiter, sich zu organisieren:

 

„Wenngleich nun diese privaten Gesellschaften innerhalb der staatlichen Gesellschaft bestehen und gewissermaßen einen Teil von ihr bilden, so besitzt der Staat nicht schlechthin die Vollmacht, ihr Dasein zu verbieten. Sie ruhen auf der Grundlage des Naturrechts; das Naturrecht aber kann der Staat nicht vernichten, sein Beruf ist es vielmehr, dasselbe zu schützen. Verbietet ein Staat dennoch die Bildung solcher Genossenschaften, so handelt er gegen sein eigenes Prinzip, da er ja selbst, ganz ebenso wie die privaten Gesellschaften unter den Staatsangehörigen, einzig aus dem natürlichen Trieb des Menschen zu gegenseitiger Vereinigung entspringt.“ (RN 38).

 

Damit wird die Koalitionsfreiheit entschieden verteidigt und als sozialpolitisches Anliegen unterstrichen. Die Enzyklika nennt zwei Ziele der Arbeitervereinigungen: „die Hebung und Förderung der leiblichen und geistigen Lage der Arbeiter“ (RN 42) und „das gesunde Verhältnis zwischen Arbeitern und Lohnherrn in Bezug auf Rechte und Pflichten“ (RN 43). In besonderer Weise bezieht sie sich auf kirchliche Arbeitervereinigungen (RN 39–43).

Der Tenor der Enzyklika entspricht zweifellos eher dem skizzierten sozialrealistischen Reformkurs als der Tendenz zur berufsständischen Umgestaltung des Systems. Der Papst setzt auf Temperierung des Kapitalismus durch staatliche Wirtschafts- und Sozialpolitik sowie durch Ausgleich von Kapital und Arbeit auf dem Weg von Vereinbarungen zwischen Unternehmern und organisierten Arbeitern.

 

Rezeption der Enzyklika

Die Enzyklika Rerum novarum findet in der katholischen Welt großen Anklang und innerhalb des Sozialkatholizismus überwiegend begeisterte Aufnahme. In Deutschland verstärkt die Enzyklika den Aufbruch des katholischen Verbändewesens, der nach dem Auslaufen des Sozialistengesetzes (1890) voll und ungehindert einsetzt. Die Zahl der Arbeitervereine und ihrer Mitglieder wächst rasch, so dass 1913 etwa ein Drittel der katholischen Industriearbeiter in diesen Vereinen organisiert sind. Überall werden Arbeitersekretariate und gemeinsame Kassen eingerichtet und Publikationsorgane gegründet. Der Volksverein für das katholische Deutschland mit Sitz in Mönchengladbach wirkt als Bildungsinstitut zur Führerschulung der Vereine maßgeblich an diesem Aufbruch mit. Seit der Gründung der ersten christlichen Gewerkschaft (1894) erlebt auch die christliche Gewerkschaftsbewegung einen bedeutenden Aufschwung. Sie erreicht 1914 immerhin 14 Prozent der Mitgliedschaft der „Freien“ (sozialdemokratischen) Gewerkschaften.

Papst Leo XIII. veröffentlicht zur politischen Ordnung die Enzykliken Diuturnum illud (1881), lmmortale Dei (1885), Libertas praestantissimum (1888) und Sapientiae christianae (1890). In diesen neuscholastisch-systematischen Texten vertritt er gegenüber dem politischen Liberalismus eine an der thomistischen Staatstheorie orientierte Linie. Dabei zeigt sich zwar im Vergleich zu seinen Vorgängern im Papstamt eine gewisse Offenheit und Konzilianz gegenüber der Moderne. Es bleibt aber bei der traditionellen kritischen Distanz gegenüber der modernen Menschenrechtsidee und der politischen Demokratie. Allerdings erlangen diese Enzykliken bei weitem nicht jene nachhaltige Breitenwirkung, die Rerum novarum findet.

 

Literatur:

  • Oswald von Nell-Breuning: Die Rundschreiben Leo XII. und Pius XI. über die Arbeiterfrage und über die gesellschaftliche Ordnung (Bausteine der Gegenwart, H. 1), Köln 1946.
  • Johannes Schanz: Rerum novarum heute. 1891–1951, Münster 1951.
  • Helmut Sorgenfrei: Die geistesgeschichtlichen Hintergründe der Sozialenzyklika Rerum novarum (Sammlung Politeia, Bd. 25), Heidelberg, Löwen 1970.
  • Anton Rauscher (Hrsg.): 90 Jahre Rerum novarum (Mönchengladbacher Gespräche, Bd. 3), Köln 1982.
  • Wolfgang Brüggemann/Horstwalter Heitzer: 100 Jahre Rerum novarum (1991). Die Antwort der katholischen Kirche auf die soziale Frage im 19. Jahrhundert, Bochum 1991.
  • Josef A. Stüttler: Adolph Kolping und „Rerum novarum“. Kolpings Wirken und Werk und 100 Jahre kirchliche Sozialbotschaft im Vergleich (Kolpingwerk in Staat und Gesellschaft, Bd. 18), Köln 1991.
  • Winfried Becker: Die Zentrumspartei und die Enzyklika Rerum novarum. Zur Wirkungsgeschichte der Sozialenzyklika auf den politischen Katholizismus in Deutschland, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 56 (1992), S. 260–277.
  • Herbert Gottwald: 1891. Rerum novarum. Das soziale Gewissen des Heiligen Stuhles (Das Tagebuch Europas), Berlin 1994.
  • Aram Mattioli/Gerhard Wanner (Hrsg.): Katholizismus und „soziale Frage“. Ursprünge und Auswirkungen der Enzyklika „Rerum novarum“ in Deutschland, Liechtenstein, Vorarlberg und St. Gallen (Clio Lucernensis – ad hoc, Bd. 2), Zürich 1995.
  • Peter Knorn: Arbeit und Menschenwürde. Kontinuität und Wandel im Verständnis der menschlichen Arbeit in den kirchlichen Lehrschreiben von Rerum novarum bis Centesimus annus. Eine sozialwissenschaftliche und theologische Untersuchung (Erfurter theologische Studien, Bd. 73), Leipzig 1996.
  • Sabine Schratz: Das Gift des alten Europa und die Arbeiter der neuen Welt. Zum amerikanischen Hintergrund der Enzyklika Rerum novarum (1891) (Römische Inquisition und Indexkongregation, Bd. 15), Paderborn (u.a.) 2011.

 

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