Asset-Herausgeber

Hermann Gröhe, Portraitfoto Hermann Gröhe, Portraitfoto © Roland Rochlitzer

Hermann Gröhe

Jurist, Generalsekretär der CDU, Bundesminister, stv. Vorsitzender des CDU/CSU-Bundestagsfraktion 25. Februar 1961 Uedem
von Christine Bach

Asset-Herausgeber

Hermann Gröhe wurde am 25. Februar 1961 im Kreis Kleve in Uedem geboren. Seine Eltern flohen Ende der 1950er Jahre aus Leipzig in die Bundesrepublik Deutschland und so wuchs Gröhe als evangelischer Christ am weitgehend katholischen Niederrhein auf.

Noch als Schüler trat Gröhe 1975 der Jungen Union (JU) im Stadtverband Neuss bei. Zwei Jahre später folgte der Eintritt in die CDU. Von 1983 bis 1989 leitete er den Kreisverband der JU Neuss. Von 1984 bis 1989 und von 1993 bis 1994 gehörte er auch dem Kreistag Neuss an.

Nachdem er 1980 seine Schulausbildung mit dem Abitur am Quirinius-Gymnasium in Neuss abgeschlossen hatte, studierte Gröhe Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. 1987 legte er das erste juristische Staatsexamen ab. Es folgte eine Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft bei Martin Kriele am Lehrstuhl für Allgemeine Staatslehre und Öffentliches Recht an der Universität zu Köln. Von 1991 bis 1993 absolvierte er sein Rechtsreferendariat am Landgericht Köln. 1993 schloss er das zweite juristische Staatsexamen ab und im folgenden Jahr erhielt er seine Zulassung als Rechtsanwalt.

Kurz vor dem Mauerfall, am 3. November 1989, wurde Gröhe beim Deutschlandtag der Jungen Union in Erlangen mit 74,3 Prozent aller abgegebenen Stimmen zum Bundesvorsitzenden der Jungen Union gewählt. Unter seinem Vorsitz fand am 16. September beim Deutschlandtag in Leipzig die Vereinigung der Jungen Union mit der christlich-demokratischen Jugend der DDR statt. Auf dem Deutschlandtag 1994 in Berlin kandidierte er nicht mehr für den Bundesvorsitz. Zu seinem Nachfolger wählten die JU-Mitglieder Klaus Escher.

Gröhe war von 1991 bis 1993 Mitglied der Kommission, die den Entwurf für das zweite Grundsatzprogramm der CDU Freiheit in Verantwortung erarbeitete. Bei der Bundestagswahl am 16. Oktober 1994 wurde er über die Landesliste der CDU Nordrhein-Westfalen erstmals in den Deutschen Bundestag gewählt. Seither gehört er als Abgeordneter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dem Parlament an.

Von 1994 bis 1998 hatte Gröhe im Bundestag das Amt des Sprechers der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Fraktion inne. Er gehörte damals auch zur „Pizza-Connection“, einem Gesprächskreis von jungen Abgeordneten der Unionsfraktion und der Grünen, der regelmäßig in einem italienischen Restaurant in Bonn zusammenkam. Weitere CDU-Teilnehmer dieser Runde waren Ronald Pofalla, Norbert Röttgen und Peter Altmaier.

 

Politische Karriere seit 1998

Nach der Bundestagswahl am 27. September 1998, die die CDU verlor und deshalb nun die Rolle der Opposition einnahm, wurde Gröhe zum Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ernannt. Für diese Aufgabe engagierte er sich bis 2005. Am 24. Februar 2000 forderte er die rot-grüne Bundesregierung dazu auf, dass Engagement für verfolgte Christen weltweit zu einem Markenzeichen westlicher Politik zu machen. Zur Begründung nannte er zunehmende Repressalien gegenüber Christen in islamischen Ländern. Der Anlass für Gröhes Statement war eine Große Anfrage der CDU/CSU zur Verfolgung von Christen in aller Welt.

Plenarprotokoll des Deutschen Bundestags vom 24. Februar 2000 (externer Link)

 

Bei der Bundestagswahl am 18. September 2005 gewann Gröhe erstmals das Direktmandat für den Wahlkreis Neuss I. Unter dem neuen Vorsitzenden Volker Kauder wählte die Unionsfraktion ihn am 29. November 2005 neben Wolfgang Götzer (CSU) zu ihrem Justiziar.

Im Oktober 2008 wurde Gröhe zum Staatsminister bei der Bundeskanzlerin berufen. In dieser Funktion verantwortete er die Arbeitsbereiche Bund-Länder-Koordination und Bürokratieabbau, darüber hinaus war er zuständig für die Kontakte zum Parlament. Über seine Wahl freue er sich riesig, kommentierte Gröhe die Berufung, denn: „In einem Jahr mit über zehn Wahlen auf kommunaler und Landesebene kommt dem Amt eine Schlüsselstellung zu." (Die Welt, 23. September 2008).

Doch bereits ein Jahr später berichtete die Presse von Gröhes Nominierung für das Amt des CDU-Generalsekretärs. In der Nachfolge Ronald Pofallas, dem neuen Chef des Kanzleramtes, übte er dieses Amt zunächst kommissarisch aus, bevor ihn die Delegierten des Bundesausschusses am 23. März 2010 mit 96,7 Prozent zum 12. Generalsekretär der CDU Deutschlands wählten. In seiner Vorstellungsrede nahm Gröhe Stellung dazu, was seiner Meinung nach den Charakter der CDU als Volkspartei ausmachte. Stets hätten Tradition und Moderne das Koordinatensystem der CDU bestimmt. Seit der Gründung der Partei ruhe die gemeinsame Identität der CDU-Mitglieder „in Wertvorstellungen, die im christlichen Glauben“ wurzelten. Deshalb seien die christlichen Kirchen für die CDU „besonders wichtige Gesprächspartner” und das christliche Menschen- und Gesellschaftsbild sei auch heute in besonderer Weise geeignet, „moderner bürgerlicher Politik” als Kompass zu dienen.

Gröhe gilt als gut vernetzt und er wurde häufig als Mensch mit ausgleichendem Charakter beschrieben. Beides kam ihm bei der Ausübung des neuen Amtes zugute, denn zu seinen Aufgaben gehörte es, die stark föderal organisierte CDU zusammenzuhalten. Kritiker hielten ihm allerdings zuweilen vor, in der politischen Auseinandersetzung zu moderat zu sein.

Als CDU-Generalsekretär verantwortete Gröhe schließlich den erfolgreichen Bundestagswahlkampf 2013. Am Wahltag, dem 22. September 2013, erhielten CDU und CSU 41,5 Prozent der Wählerstimmen, ein Zugewinn von 7,7 Prozentpunkten im Vergleich zu 2009. Nach der Wahl verständigten sich die Unionsparteien mit der SPD auf eine Koalitionsregierung unter Angela Merkel. Im neuen Kabinett, das am 17. Dezember 2017 vereidigt wurde, erhielt Gröhe den Posten des Gesundheitsministers.

 

Bundesgesundheitsminister

Das größte Vorhaben Gröhes in seinem neuen Amt war die Reform der Pflegeversicherung, ein Ziel, das auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben war. Bereits am 17. Oktober 2014 beschloss der Bundestag das vom Ministerium erarbeitete Pflegestärkungsgesetz I, das eine Verbesserung der Leistungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte beinhaltete. Darüber hinaus kam ab 2015 ein einmaliger Inflationsausgleich für die Pflegeversicherung in Höhe von vier Prozent zum Tragen. Um die höheren Ausgaben zu finanzieren, wurde der Versicherungsbeitrag zunächst um 0,3 Prozentpunkte auf dann 2,35 Prozent (2,6 Prozent für Kinderlose) erhöht. Diese Ausweitung der Pflegeleistungen bezeichnete Gröhe als „wichtige Reform des Sozialstaates“ und er wies auf die Notwendigkeit dieses Schrittes hin, da schließlich „Menschen allen Alters pflegebedürftig werden könnten“. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz, das der Bundestag am 13. November 2015 beschloss, wurde dann ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Für die Beurteilung der Bedürftigkeit existierten von nun an fünf statt der bisherigen drei Pflegestufen. Ein zentrales Anliegen des Gesetzes war die gleichwertige Erfassung körperlicher, geistiger und psychischer Einschränkungen, vor allem, um der steigenden Zahl von Demenzerkrankungen Rechnung zu tragen und die Angehörigen zu entlasten. Das zweite Pflegestärkungsgesetz trat am 1. Januar 2017 in Kraft, es führte erneut zu einer Erhöhung der Beiträge auf 2,55 Prozent des Bruttoeinkommens, bzw. 2,8 Prozent für Kinderlose. Im Ergebnis führte die umfassende Pflegereform der Amtszeit Gröhes dazu, dass der Pflegeversicherung nun pro Jahr rund fünf Milliarden Euro mehr zur Verfügung standen, rund 1,4 Milliarden Euro flossen darüber hinaus in einen Vorsorgefonds.

Ein weiteres Gesetz, dass unter der Federführung Gröhes auf den Weg gebracht wurde, war das so genannte Hospiz- und Palliativgesetz, dem der Bundestag am 5. November 2015 zustimmte. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde die Palliativversorgung Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Am 19. und 20. Mai 2017 fand auf Einladung  von Gröhe in Berlin das erste Treffen der Gesundheitsministerinnen und -minister der führenden Industrie- und Schwellenländer sowie der Europäischen Union (G20) statt. Die zweitägige Tagung stand unter dem Motto  "Together Today for a Healthy Tomorrow - Joint Commitment for Shaping Global Health". In einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt im Vorfeld der Konferenz forderte Gröhe, die Staatengemeinschaft müsse der globalen Gesundheitspolitik eine weit größere Rolle beimessen – „denn Krankheiten kennen keine Grenzen. Die G20 vertreten zwei Drittel der Weltbevölkerung und drei Viertel des Welthandels. Ohne die großen Industrie- und Schwellenländer werden wir bei der Beantwortung von globalen Gesundheitsfragen nicht erfolgreich sein können.“

Am Ende seiner Amtszeit als Gesundheitsminister hatte Gröhe 28 Gesetze „nahezu geräuschlos“ auf den Weg gebracht und sich damit „als einer der effizientesten Politiker in Merkels Kabinett erwiesen“, allerdings auch, schrieb die Welt am Sonntag am 27. August 2017, als einer der teuersten. Letztlich zeigte dies jedoch, dass Verbesserungen für Patienten in einer alternden Gesellschaft nicht zum Nulltarif zu haben sind.

 

Seit 2017

Im Bundestagswahlkampf 2017 trat Gröhe als Spitzenkandidat der CDU Nordrhein-Westfalen an und gewann seinen Wahlkreis Neuss mit 44 Prozent der Erststimmen. Trotz seiner erfolgreichen Amtsführung musste er den Posten des Gesundheitsministers jedoch im März 2018 an Jens Spahn abtreten.

Gröhe wurde am 20. März 2018 zum stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Zuständigkeit für den Bereich „Arbeit und Soziales“ gewählt. Darüber hinaus übernahm er in der Nachfolge Franz Josef Jungs das Amt des Beauftragten für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Fraktion.

Bei der Neuwahl des CDU-Bundesvorstands, dem er seit 2014 angehört,  erhielt Gröhe im Januar 2021 92,20 Prozent der Stimmen,

 

Gesellschaftspolitisches Engagement

Gröhe ist seit 1997 Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD). Von 1997 bis 2009 gehörte er auch dem Rat der EKD an. Von 2000 bis 2008 amtierte er als Vorsitzender des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirchengemeinde in Neuss. Darüber hinaus war er von 2000 bis 2009 Mitherausgeber des evangelischen Magazins Chrismon.

Bereits seit 2001 gehört Gröhe dem Vorstand der Konrad-Adenauer-Stiftung an. Am 1. Dezember 2017 wurde er zum stellvertretenden Vorsitzenden der Stiftung gewählt.

Am 1. Februar 2021 wurde Hermann Gröhe in den Vorstand der Deutschen Nationalstiftung berufen. Die Berufung bezeichnete Gröhe als „große Ehre“. Der Neuen Grevenbroicher Zeitung sagte er: „Helmut Schmidt, auf dessen Anregung die Deutsche Nationalstiftung 1993 entstanden ist, vertrat die Überzeugung, dass man die Idee der deutschen Nation und die Bestimmung unserer Identität in einem geeinten Europa nicht extremen politischen Kräften überlassen darf. Diese Überzeugung teile ich voll und ganz. Und für diese Überzeugung setzt sich die Deutsche Nationalstiftung ein. Es geht darum, unsere nationale Identität und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu fördern und auch drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung noch vorhandene Barrieren im Denken abzubauen.“

 

Hermann Gröhe ist verheiratet und Vater von vier Kindern.

Lebenslauf

  • 1975 Eintritt in die JU
  • 1977 Eintritt in die CDU
  • 1980 Abitur
  • 1980–1987 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln
  • 1983–1989 Kreisvorsitzender der JU Neuss
  • 1984–1989 und 1993–1994 Mitglied im Kreistag des Kreises Neuss
  • 1987 Erstes juristisches Staatsexamen
  • 1987–1993 wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Hilfskraft am Seminar für Staatsphilosophie und Rechtspolitik der Universität zu Köln
  • 1989–1994 Vorsitzender der JU Deutschlands
  • 1990–1994 und seit 2009 Mitglied des CDU-Bundesvorstands
  • 1991–1993 Mitglied der CDU-Grundsatzprogrammkommission
  • 1993 Zweites juristisches Staatsexamen
  • 1994 Zulassung als Rechtsanwalt
  • seit 1994 MdB
  • 1994–1998 Sprecher der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
  • 1997–2009 Mitglied des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
  • seit 1997 Mitglied der Synode der EKD
  • 1998–2005 Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
  • 2000–2008 Vorsitzender des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirchengemeinden der Stadt Neuss
  • 2001–2009 Vorsitzender der CDU im Rhein-Kreis Neuss
  • seit 2001 Mitglied im Vorstand der Konrad-Adenauer-Stiftung
  • 2005–2008 Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im BND-Untersuchungsausschuss, Ordentliches Mitglied im Auswärtigen Ausschuss
  • 2008–2009 Staatsminister bei der Bundeskanzlerin
  • 2009–2013 Generalsekretär der CDU
  • 2013–2018 Bundesminister für Gesundheit und Pflege
  • seit 2014 Mitglied im CDU Bundesvorstand
  • seit 2018 stv. Vorsitzender der Konrad-Adenauer-Stiftung (Wahl am 1. Dezember 2017)
  • 2018–2021 Beauftragter für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
  • seit 2018 stv. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
  • seit  2021 Mitglied im Vorstand der Deutschen Nationalstiftung

Asset-Herausgeber

Die Politische Meinung
4. Juni 2020
Jetzt lesen

Asset-Herausgeber