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Portrait von Walter Hallstein, Aufnahme vom 6. September 1957 Portrait von Walter Hallstein, Aufnahme vom 6. September 1957

Walter Hallstein

Jurist, Staatssekretär, Präsident der Kommission der EWG, ordentlicher Professor der Universitäten Rostock und Frankfurt/Main Dr. jur., Dr. h. c. mult. 17. November 1901 Mainz 29. März 1982 Stuttgart
von Philip Rosin
In seiner fast zehnjährigen Amtszeit als Präsident der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) erwarb sich der Jurist Walter Hallstein große Anerkennung und Respekt. Seine Entwicklung zu einem „große[n] Europäer“ (Helmut Kohl) war dabei alles andere als selbstverständlich. In seine erste Lebenshälfte fielen die beiden Weltkriege und die stetigen politisch-gesellschaftlichen Brüche von der Kaiserzeit über die Weimarer Republik und die nationalsozialistische Tyrannei bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland.

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Übersicht – Springen Sie in die jeweiligen Abschnitte:

Jugend im Kaiserreich

Blitzkarriere in der Wissenschaft

Rechtsprofessor in der NS-Diktatur und der frühen Nachkriegszeit

Staatssekretär und Vertrauter Konrad Adenauers

Präsident der Kommission der EWG

Differenzen mit de Gaulle

Bundestagsabgeordneter und Europa-Aktivist

 

„Das Zusammenschweißen Europas ist keine Idylle. […] Die Interessengegensätze sind nicht mit etwas gutem Willen zu überspielen. Sie wollen ernst genommen werden. Soll das Einigungswerk Gestalt gewinnen und Bestand haben, dann gehört dazu ein zähes, oft ermüdendes Ringen um Kompromisse in ungezählten Detailfragen.“

(Walter Hallstein am Ende seiner Amtszeit als Präsident der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im April 1967)

 

Jugend im Kaiserreich

Walter Hallstein wurde am 17. November 1901 in Mainz geboren. Das Deutsche Kaiserreich erlebte zu dieser Zeit eine Art „wilhelminisches Wirtschaftswunder“ (Werner Plumpe).

In der Biographie des Vaters spiegelt sich die optimistische Grundeinschätzung der Zeit wider; aus kleinen bäuerlichen Verhältnissen in Hessen stammend, arbeitete sich Jakob Hallstein vom Technikgehilfen mittels berufsbegleitender akademischer Weiterbildung bis zum verbeamteten städtischen Regierungsrat im Bereich Brückenbau hoch. Seinem Sohn Walter gab er damit ein Vorbild.

Der Beginn von Hallsteins Teenager-Zeit fiel mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges zusammen. Am Neuen Gymnasium in Mainz (heute: Rabanus-Maurus-Gymnasium) war er mit der Kriegspropaganda jener Zeit konfrontiert und entwickelte nicht überraschend den Wunsch, selbst als Kriegsheld ins Feld zu ziehen. Im Rahmen eines Engagements bei den Pfadfindern nahm er an vormilitärischen Übungen teil. Zu seinem Glück und persönlichen Bedauern blieb ihm im Ersten Weltkrieg ein Kampfeinsatz erspart. Die militärische Niederlage bedeutete für den Abiturienten einen Realitäts-Schock, zumal er deren Folgen persönlich beobachten konnte. Gemäß dem Waffenstillstandsabkommen wurde Mainz im Dezember 1919 von französischen Truppen besetzt.   

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Blitzkarriere in der Wissenschaft

Nach dem Abitur studierte Hallstein Rechtswissenschaften in Bonn, München und Berlin. Nach bestandener erster Staatsprüfung schloss er 1925 eine Dissertation über den „Lebensversicherungsvertrag im Versailler Vertrag“ ab, die mit „magna cum laude“ bewertet wurde. Hallstein erhielt eine Dozentenstelle an der Berliner Friedrich-Wilhelms-Universität und schlug die akademische Laufbahn ein, wobei sein Doktorvater Martin Wolff und der neu nach Berlin berufene Österreicher Ernst Rabel zu seinen Förderern wurden.

Rabel nahm Hallstein 1927 als Referent mit an das renommierte Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, wo er Anfang 1930 auch seine Habilitation über „Studien zum italienischen Aktienrecht“ abschloss. Welch ausgezeichneten wissenschaftlichen Ruf sich Hallstein erarbeitet hatte, zeigte sich daran, dass er bereits zum 1. Oktober 1930 auf eine Professur für Wirtschafts- und Handelsrecht an der Universität Rostock berufen wurde – mit gerade einmal 28 Jahren war er einer der jüngsten Inhaber eines Lehrstuhls im Deutschen Reich.

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Rechtsprofessor in der NS-Diktatur und der frühen Nachkriegszeit

An der Universität Rostock hatte der neuberufene Professor zehn Wochenstunden Lehre zu erteilen, das Themenspektrum war recht umfangreich und reichte vom mecklenburgischen Privatrecht über Handelsrecht und Bürgerliches Recht bis zur deutschen Rechtsgeschichte. Von 1936 bis zu seinem Wechsel an die Universität Frankfurt/Main im Jahr 1941 übte Hallstein zudem das Amt des Dekans der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät aus. 1939 lehnte er einen Ruf an die Universität Königsberg ab.

Mecklenburg war eine frühe Hochburg des Nationalsozialismus, bereits seit Mitte 1932 stellte die NSDAP im Land die Regierung. Hallsteins Berufung nach Rostock war noch zur Weimarer Zeit erfolgt und eine mögliche Berufung nach München, der „Hauptstadt der Bewegung“, scheiterte 1938 vermutlich aus politischen Gründen. In einer internen Beurteilung wurde ihm vorgeworfen, den Nationalsozialismus eher kritisch zu sehen und die Realitäten seit 1933 nicht wirklich verinnerlicht zu haben. Kompromisse gegenüber den Machthabern hat er in seinen Funktionen als Professor und als Dekan jedoch zuweilen gemacht, in seinen Ansprachen und Veröffentlichungen finden sich aber nur relativ wenige Ergebenheitsadressen an die „neue Zeit“.

In einer 2018 erschienenen Biografie wurde gegenüber Hallstein der Vorwurf erhoben, Mitglied der NSDAP gewesen zu sein. Als Beleg wurde eine angebliche NSDAP-Mitgliedskarte vom Juli 1934 angeführt. Mittlerweile kann diese These jedoch als widerlegt gelten. Nicht nur gab es zu diesem Zeitpunkt einen Aufnahmestopp in die Partei, auch die niedrige Mitgliedsnummer passt nicht. Bei dem Dokument handelt es sich zudem nicht um eine Mitgliedskarte für die NSDAP, sondern um den Beitrittsvermerk zum Nationalsozialistischen Lehrerbund (NSLB), der zunächst auch die Hochschuldozenten mit umfasste. Der Beitritt zu den NS-Berufstandsgruppen stellte – besonders im Öffentlichen Dienst – das Mindestmaß dessen dar, was zur Wahrung einer weiterhin ungestörten Berufsausübung erforderlich war.

Sein Wirken als Professor und Dekan weist zudem auf inhaltliche Distanz zum Regime hin. Hallstein war beispielsweise mit dem Rostocker Kollegen Friedrich Brunstäd befreundet, Professor für Evangelische Theologie und ebenfalls Dekan. Ein Schüler Brunstäds war der spätere CDU-Politiker und Bundestagspräsident Eugen Gerstenmaier. Der der „Bekennenden Kirche“ nahestehende Theologiestudent hatte eine NS-kritische Petition unterschrieben und musste sich deshalb im Rahmen eines akademischen Disziplinarverfahrens an der Universität verantworten. Hallstein ließ sich in das dreiköpfige Richter-Kollegium wählen und erwirkte schließlich einen Freispruch, wie Gerstenmaier später in seinen Erinnerungen hervorhob: „Das Ergebnis hatte ich dem jungen Rostocker Ordinarius für Handelsrecht, Walter Hallstein, zu verdanken. [..] Er galt als ungewöhnlich scharfsinniger Jurist, als hervorragender Unterhändler und als ein Mann, der mit dem Regime überhaupt nichts im Sinne hatte.“

Der Wechsel nach Frankfurt blieb zunächst Episode, Hallstein wurde zum Kriegsdienst eingezogen und im besetzten Frankreich stationiert. Nach der Landung der Alliierten in der Normandie geriet er im Juni 1944 in amerikanische Kriegsgefangenschaft und wurde nach Amerika gebracht. Im Lager Camp Como in Mississippi half er beim Aufbau einer Lageruniversität mit und nahm seine wissenschaftlichen Studien wieder auf. Er gehörte zu einem ausgewählten Personenkreis, der von den amerikanischen Behörden im Rahmen des Projekts „Sunflower“ als mögliche künftige Entscheidungsträger im Rahmen der Reeducation besonders geschult wurde.

Seit November 1945 befand sich Hallstein wieder in Deutschland. In der stark zerstörten Main-Metropole half er dabei mit, die Wiedereröffnung der Universität Frankfurt zu ermöglichen. Im April 1946 wurde er zum ersten Nachkriegs-Rektor der Universität gewählt. Deren Wiederaufbau in einem umfassenden Sinne stand im Mittelpunkt seiner zweijährigen Tätigkeit. Nicht nur waren über 50 Prozent der Universitätsgebäude zerstört, für die jungen Studierenden waren akademische Freiheit und demokratische Strukturen bis dato Fremdwörter gewesen.

Was er bereits 1945 angepeilt hatte, konnte er drei Jahre später verwirklichen: Er übernahm für ein Jahr eine Gastprofessur an der Georgetown-University in Washington D.C., konnte in dieser Zeit wichtige Kontakte zu amerikanischen Wissenschaftlern und Politikern knüpfen und wurde Teil der sich im frühen Kalten Krieg zwischen Amerikanern und Westdeutschen etablierenden transatlantischen Netzwerke. Darüber hinaus setzte er sich für die internationale Wissenschaftskooperation ein und vertrat die junge Bundesrepublik im Rahmen von Verhandlungen mit der UNESCO, der Kulturinstitution der Vereinten Nationen.

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Staatssekretär und Vertrauter Konrad Adenauers

Bald schon wurde man in der neuen Bundeshauptstadt Bonn auf Hallstein aufmerksam. Konrad Adenauer machte ihn im Sommer 1950 zu seinem Staatssekretär im Kanzleramt, im darauffolgenden Jahr wechselte er in gleicher Funktion in das wieder gegründete Auswärtige Amt, das bis zur Wiedererlangung der Souveränität in Personalunion ebenfalls von Adenauer geleitet wurde. Hallstein fungierte „in dieser Zeit faktisch als eine Art Außenminister“ (Hans-Peter Schwarz). Wie eng die Zusammenarbeit zwischen Hallstein und Adenauer war, zeigt sich daran, dass er selbst nach der Ernennung Heinrich von Brentanos zum Außenminister im Jahr 1955 das direkte Vortragsrecht beim Kanzler behielt und weiterhin an den Kabinettssitzungen teilnehmen durfte. Nach der Bundestagswahl 1961 wollte der Regierungschef Hallstein sogar zum Außenminister machen, doch die FDP stellte sich quer, weil ihr der ehemalige Staatssekretär in der Ostpolitik als zu wenig flexibel erschien.   

Der Grund für die enge Zusammenarbeit lag in den gemeinsamen außenpolitischen Überzeugungen begründet. Im Zentrum bundesdeutscher Außenpolitik stand in den 1950er Jahren die Westintegration, also die klare Verortung der Bundesrepublik in den neuen Strukturen europäischer und atlantischer Zusammenarbeit, basierend auf den gemeinsamen Idealen von Demokratie und Marktwirtschaft. Hallstein verhandelte für die Bundesrepublik die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) von1951 und zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG). Das Scheitern der EVG durch die Ablehnung der französischen Nationalversammlung 1954 bedauerte Hallstein, doch trug er pragmatisch dazu bei, dass mit dem Beitritt zur NATO schnell eine „Ersatzlösung“ gefunden wurde.

Federführend beteiligt war er neben der EGKS auch an den Verhandlungen zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Am 25. März 1957 unterzeichneten Hallstein und Adenauer für die Bundesrepublik Deutschland die „Römischen Verträge“. Neben der Europapolitik standen die deutsche Teilung und der Kalte Krieg im Mittelpunkt des Agierens der Regierung Adenauer. Nach Ansicht Hallstein musste alles unterbleiben, was einer Aufwertung der DDR hin zu einer Anerkennung Vorschub leisten konnte. In der Frage der Anerkennung der Sowjetunion hatte er mit Adenauer aus diesem Grund einen seltenen Dissens.

In Moskau waren seit 1955 sowohl die Bundesrepublik als auch die DDR mit Botschaften vertreten. Dieser Fall sollte nicht zur Regel werden. Als erklärte Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches und mit einer demokratisch legitimierten Regierung ausgestattet, erhob die Bundesrepublik den Anspruch, Deutschland allein zu repräsentieren. Die 1955 erlassene so genannte „Hallstein-Doktrin“, die eigentlich auf den Diplomaten und Völkerrechtler Wilhelm Grewe zurückging, drohte Ländern, die diplomatische Beziehungen zur DDR aufnahmen, mit Konsequenzen bis hin zum Abbruch der Beziehungen durch die Bundesrepublik. Die Hallstein-Doktrin wurde 1967 modifiziert und 1969 aufgegeben. Daran, dass es erst ab 1970 zu einer „Anerkennungswelle“ der DDR kam, zeigt sich, dass die zeitgenössisch bereits kritisierte Hallstein-Doktrin in ihrem Ziel einer relativen Isolierung Ost-Berlins durchaus erfolgreich war.  

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Präsident der Kommission der EWG

Während der mehrjährigen Verhandlungen über die Römischen Verträge erwarb sich Hallstein im In- und Ausland großes Ansehen. Bei den Gesprächen über die Besetzung von Ämtern innerhalb der neuen Institutionen der Europäischen Gemeinschaften setzte Adenauer im Januar 1958 Hallstein als Präsidenten der Kommission der EWG durch. Ein Selbstläufer war diese Entwicklung freilich nicht. Dass mit Hallstein 13 Jahre nach Kriegsende ein Deutscher für den Chefposten benannt wurde, bedeutete nicht nur die Anerkennung der persönlichen Integrität Hallsteins, sondern war auch ein Zeichen für den Ansehensgewinn der Bundesrepublik und insofern ein sichtbarer Erfolg der Adenauer‘schen Politik der Westintegration.

Die Aufbaujahre der Europäischen Gemeinschaften waren geprägt von der Frage nach der praktischen Umsetzbarkeit der europäischen Integration. Diese Politik fußte damals wie heute auf zwei Säulen: Der supranationalen Ebene der Gemeinschaftsinstitutionen mit den Kommissionen und dem Europäischen Parlament (auch wenn dieses damals noch mit Vertretern der nationalen Parlamente besetzt war) einerseits und der intergouvernementalen Ebene der Räte der nationalen Staats- und Regierungschefs und ihrer jeweiligen Fachminister andererseits.

Der Kommission unter Hallstein war an einer Vertiefung oder zumindest der Festigung der in Rom vereinbarten supranationalen Bestandteile gelegen. In der Person des ebenfalls 1958 ins Amt gekommenen französischen Präsidenten Charles de Gaulle erwuchs ihr jedoch ein mächtiger Gegenspieler. Im Denken des Generals und Helden der Résistance spielte der Staat eine zentrale Rolle. De Gaulle war durchaus für einen europäischen Ausgleich und setzte sich vor allem für eine Aussöhnung mit Deutschland ein. Die engere europäische Zusammenarbeit sollte sich allerdings primär im Rahmen eines „Europas der Völker und der Staaten“ vollziehen. Einen 1961/62 vom französischen Präsidenten erfolglos lancierten Vorschlag zur Schaffung einer engeren Europäischen Politischen Union (Fouchet-Plan) sah Hallstein deshalb kritisch, weil dadurch die Mitgliedsstaaten gegenüber der Kommission gestärkt worden wären. Der EWG-Präsident hatte 1960 bereits einen eigenen Vorschlag (Hallstein-Plan) zur Beschleunigung der Integration durch einen schnelleren Abbau von Zöllen der Mitgliedsstaaten lanciert, doch auch diesem Projekt war kein Erfolg beschieden.

Das zweite große Streitthema dieser Zeit war die Frage einer möglichen Erweiterung der EWG um Großbritannien. Hallstein agierte mit Zurückhaltung und betrachtete einen möglichen Beitritt Großbritanniens mit Skepsis, denn für ihn besaß die Vertiefung der Integration eindeutig Vorrang vor einer Erweiterung, durch die er die Gefahr einer Schwächung der europäischen Institutionen sah. Wie er 1969 in seinem programmatischen Buch Der unvollendete Bundesstaat mahnte, dürfe das „Endziel“ nicht aus dem Blick geraten: „Dieses Endziel bleibt der europäische Bundesstaat.“

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Differenzen mit de Gaulle

Mitte der 1960er Jahre gipfelte die Auseinandersetzung um den richtigen Weg der Integration zwischen der EWG-Kommission und Präsident de Gaulle in der „Krise des leeren Stuhls“. Nicht nur bei dieser Gelegenheit zeigte sich, dass „unter der Maske des kühlen Rechtsprofessors [ein] politisch außergewöhnlich harte[r] und entschiedene[r] Mann“ steckte (Hans-Peter-Schwarz). Konkreter Anlass des Konflikts war ein Streit über die Organisation und Finanzierung des europäischen Agrarhaushalts. Frankreich verweigerte seit dem 1. Juli 1965 seine Mitarbeit im EWG-Ministerrat und lähmte damit die europäische Politik. Aus der Sicht des französischen Präsidenten überschritt die Kommission mit ihrem aktiven europapolitischen Agieren ihre Befugnisse. Hallstein war ob dieses Erpressungsversuchs ebenfalls nicht zum Einlenken bereit. Der im Januar 1966 schließlich zwischen den Regierungen der Mitgliedsstaaten ausgehandelte „Luxemburger Kompromiss“ wurde jedoch mehrheitlich als ein Erfolg de Gaulles gewertet. Er führte dazu, dass das Mehrheitsprinzip bei Abstimmungen geschwächt wurde (de facto wurde eine Art Veto-Recht etabliert) und die EWG-Kommission künftig eigene Initiativen zunächst dem Rat vorlegen musste.

Als die Fusion der Europäischen Gemeinschaften anstand, hätte Hallstein eigentlich gerne die Führung der gemeinsamen Kommission übernommen, doch für de Gaulle war der bisherige Kommissionspräsident nach der „verhängnisvolle[n] Konfrontation“ (Wilfried Loth) nicht mehr tragbar. Die Bundesregierung wollte eine weitere Amtszeit Hallsteins durchsetzen, rückte auf französischen Druck hin aber schließlich von ihm ab, weil ein Festhalten an Hallstein die geplante Fusion insgesamt gefährdete. Zudem hatte es sich die mittlerweile regierende Große Koalition zum Ziel gesetzt, die Beziehungen zu Paris, die sich in der Zeit der Kanzlerschaft Ludwig Erhards verschlechtert hatten, wieder zu verbessern. De Gaulle bestand in Gesprächen mit Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger und Außenminister Willy Brandt im Januar 1967 auf einem frühen Ausscheiden des EWG-Präsidenten. Er sei dafür, so der General, dass Hallstein „die Weihnachtsgans in Ruhe zu Hause verzehren könne.“ Die schließlich gefundene Kompromisslösung einer Weiterführung der Amtsgeschäfte bis zum Jahresende 1967 lehnte Hallstein ab und gab seinen Posten bereits mit Inkrafttreten der Fusion zum 1. Juli 1967 auf.

In seiner Abschiedsrede vor dem Europäischen Parlament beschwor er die europäische Einigkeit und betonte die Notwendigkeit zu einer stärkeren außenpolitischen Zusammenarbeit, mit Worten, die auch heute noch aktuell klingen: „Europa kann sich nicht damit abfinden, als ohnmächtiger Zuschauer zu verfolgen, wie Mächte kontinentalen Umfangs der Versuchung ausgesetzt sind, Himmel und Erde untereinander aufzuteilen. Europa kann es auf die Dauer nicht ertragen, sich seine Sicherheit von anderen ausborgen zu müssen. […] Jeder Europäer muss es als eine Schande empfinden, daß sich an der Schwelle dieses Kontinents dramatische Ereignisse abspielen, denen er hilflos zusehen muß, während andere ordnend in diesen Raum eingreifen. […] Niemand auf diesem Kontinent ist bereit, die Abdankung Europas zu unterschreiben.“  

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Bundestagsabgeordneter und Europa-Aktivist

Seine europapolitischen Visionen verfocht Hallstein fortan sowohl im parlamentarischen als auch im außerparlamentarischen Rahmen. Es war der aufstrebende Rheinland-Pfälzische CDU-Landesvorsitzende Helmut Kohl, der das europäische Schwergewicht zur Kandidatur bei der Bundestagswahl 1969 überredete. Im ländlichen Wahlkreis Altenkirchen-Neuwied mit 52 Prozent direkt gewählt, wurde Hallstein Mitglied im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages und europapolitischer Sprecher der Fraktion.

Dass die Zeit im Parlament für Hallstein „insgesamt enttäuschend“ (Hans-Peter Schwarz) verlief, lag wohl in seiner Biografie und in den Zeitumständen begründet. Nicht nur war er ein politischer Quereinsteiger, sondern auch ein Mann der Exekutive, sein politischer Aufstieg hatte sich gerade nicht über die Parlamente vollzogen. Hinzu kam, dass die Unionsparteien im Herbst 1969 erstmals auf den harten Oppositionsbänken Platz nehmen mussten, die Möglichkeit zur Mitgestaltung war insofern begrenzt. Nach dem gescheiterten Misstrauensantrag gegen Willy Brandt trat Hallstein zur vorgezogenen Bundestagswahl von 1972 nicht wieder an. Zwischen 1968 und 1974 fungierte er als Vorsitzender der Internationalen Europäischen Bewegung. Im Jahr 1979 erschien als eine Art Vermächtnis eine Sammlung seiner Ansprachen als EWG-Präsident unter dem Titel „Europäische Reden“. Mit der ebenfalls 1979 erstmals stattfindenden Direktwahl von Abgeordneten zum Europäischen Parlament erfüllte sich eine jahrzehntelange Forderung des überzeugten Europäers.

Walter Hallstein verstarb am 29. März 1982 in Stuttgart. Sein Grab befindet sich auf dem dortigen Waldfriedhof.   

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Lebenslauf

  • 17. November 1901 geboren in Mainz
  • 1920 Abitur am Neuen Gymnasium in Mainz (heute: Rabanus-Maurus-Gymnasium)
  • 1920 – 1925 Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten Bonn, München und Berlin
  • 1925 Promotion zum Dr. jur. mit einer Dissertation zum Thema „Lebensversicherungsvertrag im Versailler Vertrag“
  • 1927 Referent am Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Berlin
  • 1929 Habilitation mit einer Arbeit über das Aktienrecht
  • 1930 Professor für Privat- und Gesellschaftsrecht an die Universität Rostock
  • 1941 Professor an die Universität Frankfurt/Main für Rechtsvergleichung, Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht
  • 1942 Wehrdienst, Reserveoffizier im Range eines Leutnants in Nordfrankreich
  • 1944 Kriegsgefangenschaft, Aufenthalt im Kriegsgefangenenlager Camp Como im Bundesstaat Mississippi, Tätigkeit in der Lageruniversität
  • November 1945 Rückkehr nach Frankfurt/Main
  • 1946 – 1948 Rektor der Universität Frankfurt/Main und Vorsitz der Süddeutschen Rektorenkonferenz
  • 1948 Gastprofessur an der Georgetown University in Washington, D.C.
  • August 1950 – März 1951 Staatssekretär im Bundeskanzleramt
  • März 1951 – Januar 1958 Staatssekretär des Auswärtigen Amts
  • 1958 – 1967 Präsident der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
  • 1968 – 1974 Vorsitzender der Internationalen Europäischen Bewegung (EMI)
  • 1969 – 1972 Abgeordneter des Deutschen Bundestages (CDU), Wahlkreis Neuwied-Altenkirchen
  • 29. März 1982 verstorben in Stuttgart

Veröffentlichungen

  • Der unvollendete Bundesstaat. Europäische Erfahrungen und Erkenntnisse, Düsseldorf/Wien 1969.
  • Die Europäische Gemeinschaft, Düsseldorf/Wien 1973.
  • Europäische Reden, Stuttgart 1979.

Literatur

  • Freiberger, Thomas: Der friedliche Revolutionär. Walter Hallsteins Epochenbewusstsein, in: Depkat, Volker/Graglia, Piero (Hgg.): Entscheidung für Europa. Erfahrung, Zeitgeist und politische Herausforderungen am Beginn der europäischen Integration, Berlin 2010, S. 205-241.
  • Gassert, Philipp: Personalities and the Politics of European Integration. Kurt Georg Kiesinger and the Departure of Walter Hallstein 1966/67, in: Loth, Wilfried (Ed.): Crises and Compromises. The European Project 1963-1969, Baden-Baden/Brüssel 2001, S. 265-284.
  • Kübler, Friedrich: Walter Hallstein, in: Diestelkamp, Bernhard/Stolleis, Michael (Hgg.): Juristen an der Universität Frankfurt am Main, Baden-Baden 1989, S. 268-281.
  • Küsters, Hanns Jürgen: Konrad Adenauers und Walter Hallsteins Vorstellungen vom zukünftigen Europa, in: Duchhardt, Heinz (Hg.): Europäer des 20. Jahrhunderts. Wegbereiter und Gründer des „modernen“ Europa, Mainz 2002, S. 91-113.
  • Loth, Wilfried (Hg.): Walter Hallstein. Der vergessene Europäer, Bonn 1995.
  • Piela, Ingrid: Walter Hallstein. Jurist und gestaltender Europapolitiker der ersten Stunde. Politische und institutionelle Visionen des ersten Präsidenten der EWG-Kommission (1958-1967), Berlin 2012.
  • Schönwald, Matthias: Walter Hallstein. Ein Wegbereiter Europas, Stuttgart 2018.
  • Werz, Nikolaus, Walter Hallstein in Rostock, in: Mecklenburgische Jahrbücher 117 (2002), S. 231-248.
  • Zuleeg, Manfred (Hg.), Der Beitrag Walter Hallsteins zur Zukunft Europas. Referate zu Ehren von Walter Hallstein, Baden-Baden 2003.

 

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Dr. Philip Rosin

Philip Rosin

Referent Zeitgeschichte

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26. Februar 2021
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