1835 schrieb Alexis de Tocqueville in seiner Abhandlung Über die Demokratie in Amerika, dass die Demokratie „auch in Europa schnell vorankomme“ und prophezeite „eine große demokratische Revolution“ in der gesamten christlichen Welt[1]. Hatte Bismarck Tocqueville gelesen? Wahrscheinlich nicht, doch er war derjenige, der im Frühjahr 1866 Deutschland auf diesen Weg brachte; er schlug den Regierungen des Deutschen Bundes vor, ihren Bundestag der Gesandten durch ein demokratisch gewähltes Parlament zu ersetzen. Viele sahen dies als taktischen Schritt, um die öffentliche Meinung in Deutschland für Preußen zu gewinnen, das mit Österreich um die Führung in Deutschland im Wettbewerb stand. Aber es war keine List. Am 15. Oktober 1866 – wenige Monate nach dem militärischen Sieg Preußens über Österreich – brachte Bismarck ein Wahlgesetz für den konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes auf den Weg, das für jeden unbescholtenen männlichen Erwachsenen ein direktes und gleichrangiges Stimmrecht vorsah. Nach seiner Überzeugung war ein demokratisches Wahlrecht dem konservativen Prinzip „förderlicher“ als eines, das die Wohlhabenden privilegierte.[2] Die Ergebnisse der ersten Wahlen des Norddeutschen Bundes schienen ihm Recht zu geben; drei Jahre später ließ er das gleiche Wahlrecht auf den Reichstag des neuen Deutschen Reichs anwenden. Die erfreulichen Auswirkungen des demokratischen Wahlrechts währten jedoch nicht lang. Der Anteil der Reichstagssitze der von der Regierung favorisierten Parteien lag im Jahr 1871 zunächst noch bei 56,5%, ging dann aber kontinuierlich zurück, um schließlich bei der letzten Wahl vor dem Ersten Weltkrieg auf klägliche 25,6% zu sinken. Ein anderer konservativer preußischer Adliger benannte die Schwachstelle in Bismarcks gewagtem Spiel klar: „Unmöglich, dass wir vor jeder Wahl eine Schlacht von Königgrätz schlagen.“[3]
Die Radikalität des Bismarckschen Wahlgesetzes verdient eine nähere Betrachtung. Trotz Tocquevilles Vorhersage einer großen demokratischen Welle gab es im Jahr 1866 nur zwei Länder – Griechenland ab 1844 und Frankreich ab 1852 – die sich eines ebenso demokratischen Wahlrechts rühmen konnten; außerhalb Europas galt dies nur für Kolumbien (1853) und einige Teile der Vereinigten Staaten. Mehr als zwanzig Jahre sollten vergehen, bevor ein weiterer europäischer Staat – Spanien im Jahr 1890 – das allgemeine Männerwahlrecht einführte, und erst vierzig Jahre später, im Jahr 1906, kam Norwegen hinzu. Zehn weitere Länder schlossen sich im Lauf der nächsten Dekade an. Die Niederlande hingegen und Großbritannien – das Land, mit dem die Deutschen sich am häufigsten verglichen – erhoben nicht einmal den Anspruch auf Gleichheit. Noch 1914 begrenzte ein striktes Eigentumserfordernis das Stimmrecht auf 29% der männlichen Erwachsenen in den Niederlanden und auf 59% in Großbritannien. Außerdem konnten in Großbritannien Männer in jedem Wahlkreis wählen, in dem sie Grundbesitz besaßen. Bei der letzten Wahl vor dem Krieg verfügten zwischen 200 000 und 600 000 Männer über bis zu 30 (einigen Quellen zufolge sogar bis zu 80) zusätzliche Stimmen. Die Konservative Partei verdankte 78 ihrer Sitze den Pluralwahlrechten von Grundbesitzern. Pluralwahlrechte gab es sowohl in Großbritannien als auch in Belgien bis 1948, wenngleich in geringerem Ausmaß.
Rechtsstaatliche Kriterien für die Durchführung demokratischer Wahlen
Nun schafft ein demokratisches Wahlrecht, auch wenn es im Gesetzbuch steht, natürlich noch keine Demokratie. Wenn eine Wahl die Entscheidung der Mehrheit spiegeln soll, muss sie sicher, redlich, gerecht und frei sein. Im Hinblick auf die ersten drei Kriterien brauchte Deutschland den Vergleich nicht zu scheuen.[4]
Sicher waren die Wahlen in den meisten Ländern nicht. In Griechenland, Spanien und England war bis ins späte 19. Jahrhundert hinein Gewalt an der Tagesordnung. Und in den Vereinigten Staaten klagte eine Zeitung 1884, dass fast überall die Stimmabgabe ein „mühsames Unterfangen war, das mit persönlicher Gefahr einherging“.[5] 1877 war selbst die Vereidigungszeremonie des neuen Präsidenten durch Gewalt bedroht.[6] Am schlimmsten jedoch war die Lage in den elf Südstaaten der ehemaligen Konföderation, vor allem für Afroamerikaner. In Louisiana wurden 1869 zweitausend Menschen in einem einzigen Wahlkreis ermordet. Die Wahlen von 1895 waren gekennzeichnet von einer „Herrschaft des Terrors”.[7] Bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts lebte der Süden unter einer Einparteienherrschaft.[8]
Das Kaiserreich hingegen war ein starker Staat und die deutsche Gesellschaft gut kontrolliert.[9] Jede öffentliche Versammlung musste bei der Polizei angemeldet werden. Sie schickte einen Beamten, der neben dem Rednerpult saß, bereit, die Zusammenkunft zu beenden, wenn sie gewalttätig wurde – oder aus irgendeinem anderen, ihm angemessen erscheinenden Grund. Diese Sicherheit hatte ihren Preis: Jeder Anwesende wusste, dass potenziell subversive Bemerkungen aufgeschrieben und den Behörden gemeldet wurden. Man brauchte schon einen gesunden Bürgersinn, um bei dieser Aussicht nicht zu verzagen. Im Laufe der Zeit jedoch fingen die Leute an, sich über den Herrn Staat lustig zu machen; die Gendarmen und ihre Informanten wurden zu lächerlichen Figuren. Irgendwann forderte ein Redner den Notizenschreiber auf „… er möge sich nur alles notieren, alles herein in das geheime Aktenbündel“, und dem Landrat schicken.[10]
Redlichkeit ist auch wesentlich für eine Demokratie – das heißt, die abgegebenen Stimmen wurden ehrlich gezählt, keine hinzugefügt und keine unterschlagen. Doch obwohl die Abgabe von mehr als einer Stimme überall rechtswidrig war (außer natürlich in England für Besitzer von Grundstücken in mehr als einem Wahlbezirk), war sie doch nirgendwo eine Seltenheit. In Irland galt die Mehrfachstimmabgabe als „integraler Bestandteil des Wahlprozesses.“[11] In amerikanischen Städten war das „Vollstopfen“ der Wahlurnen mit Stimmzetteln von Verstorbenen oder abwesenden Wählern gang und gäbe.[12] Selbst noch im Jahr 1948 begann Lyndon B. Johnson, der einmal der 36. Präsident der Vereinigten Staaten werden sollte, seine Karriere als Senator in Texas dank der Stimmen „der Toten, der Lahmen, der Vermissten, und derer, die keine Ahnung hatten, dass eine Wahl stattfand.“[13] Auch in Deutschland gab es möglicherweise in einem Dorf einen übereifrigen Wahlleiter, der den einen oder anderen zusätzlichen Stimmzettel in die Urne schmuggelte oder einen Nicht-Wahlberechtigten, der versuchte, sich als ein anderer auszugeben. Jeder Hinweis auf Betrug wurde aber vom jeweiligen Land geprüft und jeder Schuldige strafrechtlich verfolgt und bestraft.[14] Da jedoch die Zahl der Wahlberechtigten schon 1871 bei vier Millionen lag und 1912 auf mehr als zwölf Millionen stieg, hätten solche kleinen Straftaten niemals ein Wahlergebnis beeinflussen können.[15]
Staatsdiener konnten unerträglich ungerecht sein. Aber das Ideal einheitlicher, durch einen unparteiischen Staatsdienst umgesetzter Verfahren, setzte einen Standard, der nicht nur Kontrahenten disziplinierte, sondern auch die Staatsbediensteten in die Schranken wies. Auch die selbstherrlichsten Beamten respektierten bestimmte Grenzen. Zwar wurden manchmal Wahlbeobachter aus Wahllokalen hinausgeworfen, aber kein Deutscher wurde je ernsthaft verletzt, geschweige denn totgeschlagen, wenn er sich im Wahlkampf engagierte. In den Anfangsjahren fühlten sich Polizisten und lokale Amtsträger noch berechtigt, Stimmzettel für die Opposition bei den Wahlagenten zu konfiszieren oder sogar Wählern aus der Hand zu reißen. Nach meinen Informationen wurden jedoch nie Stimmzettel von einem örtlichen Beamten vernichtet, wenn sie einmal in der Wahlurne waren und die Polizei erlaubte auch niemandem, dies zu tun.[16]
Erwartungen der Wähler: Bestechung und Ämterpatronage?
Redliche Wahlen setzten auch voraus, dass Wähler nicht durch Geld beeinflusst wurden. England bot ein erschreckendes Bild des Gegenteils. Obwohl das Gesetz jegliche Bestechung verbot, erwarteten die Wähler geradezu von ihren Vertretern (alles Ehrenmänner), sie für ihre Stimme zu bezahlen – oft mit Bargeld, manchmal auch mit wochenlangem freiem Alkoholkonsum in den benachbarten Pubs. Diese Art der Bestechung nahm erst nach 1883 ein Ende, nachdem die Kosten ein derartiges Ausmaß angenommen hatten, dass selbst Millionäre sich eine Kandidatur kaum noch leisten konnten. Mit einem neuen Gesetz wurden strengere Geldstrafen und eventuell Gefängnisstrafen sowie ein Verbot der Kandidatur für diesen Wahlkreis verhängt.[17] Das wirkte.
Die deutschen Wähler hatten keine großen Erwartungen. Auch sie nahmen schon einmal kleine Geschenke an. Es gibt Aufzeichnungen, nach denen Köthener in Ostelbien einen halben Scheffel Erbsen für ihre Stimme erhielten. Im Rheinland waren es vielleicht eine Wurst, ein Schnaps oder ein Bier. Ich habe jedoch in der gesamten Zeit des Kaiserreichs nur drei Fälle gefunden, in denen es auch nur das Gerücht gab, dass Geschenke oder Bestechung das Ergebnis einer Wahl beeinflusst haben sollten, und nur bei einem davon machte sich der Wahlverlierer die Mühe, eine Beschwerde einzureichen.
In den Vereinigten Staaten und Frankreich setzte man zwecks Bestechung weniger auf Bargeld oder Alkohol als auf Freigiebigkeit seitens der Regierung. Die amerikanische Wahlpolitik war von einem System der Ämterpatronage gekennzeichnet; der Kandidat kam dabei billig davon, weil das System sich selbst bezahlte. Der Sieger vergab Regierungsämter an seine Wähler, erhob aber eine „Abgabe“ von den gleichen Klienten zur Unterstützung seiner Wiederwahl.[18] In Frankreich waren es nicht die einzelnen Wähler, sondern ganze Gemeinden, die belohnt wurden, wenn in ihnen eine Mehrheit für die Regierungspartei gestimmt hatte. Sie erwarteten zum Beispiel ein Dach für die Schule, einen Kanal oder einen Eisenbahnanschluss (bekannt als „lignes électorales“, „Wahlstrecken“). 1884 schlug Generalfeldmarschall Edwin von Manteuffel, Reichsstatthalter der Reichsländer, Wilhelm I. eine ähnliche Wahlstrategie vor; er argumentierte, die Wähler in den annektierten Provinzen hätten „französische“ Erwartungen. Sein Vorschlag blieb folgenlos.[19] Allein schon der Gedanke, ihre Regierung könne staatliche Mittel einsetzen, um eine Gemeinde für ein Wahlergebnis zu belohnen oder zu bestrafen, war für Deutsche eine Beleidigung. Als jemand einen katholischen Wähler warnte, dass öffentliche Bauvorhaben in seinem Wahlkreis darunter leiden könnten, wenn man wieder einen Abgeordneten der Zentrumspartei in den Reichstag schickte, kam ihm Hohn entgegen:
„Glaubt es, die Regierung Sr. Majestät treibt keine Emdener Schleusenpolitik. Ihr könntet einen Rothen wählen und hättet dieserhalb nicht zu fürchten, die Regierung würde aus Rache anders handeln als die sachlichen Rücksichten es verlangen.“[20]
„Demokratie und die Kosten der Politik“ [21]
Wirklich demokratische Wahlen müssen gerecht sein; jedoch ist es eine legitime Frage, ob gerechte Wahlen in hoch inegalitären Gesellschaften möglich sind. Obwohl alle „unbescholtenen“ erwachsenen Männer für einen Sitz im Reichstag kandidieren konnten, war dieses passive Wahlrecht doch in der Realität durch die Frage eingeschränkt, ob ein Mann seinen Beruf für ein halbes Jahr aufgeben konnte, um in Berlin zu leben. Eine gerechte Lösung wäre die Zahlung einer Vergütung an die Abgeordneten gewesen, wie es schon in den Vereinigten Staaten und, nach 1871, auch in Frankreich üblich war. Sogar im Parlament fast jedes deutschen Landes erhielten die Abgeordneten eine Entschädigung für ihre Arbeit. Bismarck jedoch wollte „Berufspolitiker” abschrecken und bestand darauf, dass Reichstagsabgeordnete ohne „Besoldung oder Entschädigung“ zu dienen hätten. Zwischen 1871 und 1904 stimmte die Mehrheit des Reichstags vierzehn Mal dafür ab, Abgeordnete für ihren Dienst zu entschädigen. Jedes Mal aber legte der Bundesrat sein Veto ein; daraufhin versuchten die Sozialdemokraten, genug Geld aufzutreiben, um ihren Abgeordneten eine Vergütung zu zahlen. 1906 schließlich stimmte die Regierung der Zahlung von Diäten an Reichstagsabgeordnete zu. [22] Auch in Großbritannien blieb die „Bezahlung der Mitglieder“ jahrzehntelang eine unerfüllte Forderung der Liberalen. Hier war jedoch das Unterhaus selbst das Hindernis: bis 1911 blieb man lieber ein „Gentlemen’s Club“.[23]
Obwohl während eines großen Teils der Kaiserzeit Deutschland wie auch Großbritannien die Mitglieder seines Parlaments nicht bezahlte, war der Reichstag doch für Kandidaten mit bescheidenen Mitteln zugänglicher als das House of Commons. Selbst nach der Abschaffung der Grundeigentumsvoraussetzung 1858 und nach dem verschärften Bestechungsverbot nach 1883 benötigte man für einen Sitz im Unterhaus viel Geld. Eine Wahl galt als privater Wettbewerb zwischen zwei Individuen, nicht als Sache des Staates; daher mussten die Kandidaten selbst für die administrativen Kosten der Wahl aufkommen: Miete für ein Wahllokal, Vergütungen für einen Wahlausschuss sowie die erheblichen Kosten für die Registrierung von Wählern, auf deren Stimmen jeder Kandidat hoffte. Für Letzteres mussten professionelle Wahlagenten angeheuert werden, die dafür qualifiziert waren, den lokalen Behörden nachzuweisen, dass jeder potenzielle Wähler ausreichend Eigentum besaß oder ausreichend Miete zahlte, um eine Stimme abgeben zu dürfen.
Derartige Ausgaben wirkten sich auf die Zusammensetzung des Unterhauses mit seinen 670 Sitzen aus. Ist es vor diesem Hintergrund erstaunlich, dass noch im Jahr 1900 die Labour-Partei nur fünfzehn Kandidaten aufstellte (von denen nur zwei ihren Wahlkreis gewannen)? Oder dass, wenn ein Kandidat als begütert galt, sich kaum jemand fand, der die enormen Kosten einer Gegenkandidatur auf sich nehmen wollte? Viele Sitze wurden ohne Gegenkandidatur vergeben. Bei der Wahl im Dezember 1910, der letzten vor dem Weltkrieg, hatte ein Viertel der britischen Kandidaten keinen Gegner.[24]
In Deutschland herrschte die gegenteilige Auffassung vor. Wählen war kein privates Recht, sondern eine Bürgerpflicht, ja sogar ein „verantwortliches öffentliches Amt“.[25] Folglich wurden die Verwaltungskosten einer Wahl – und dazu gehörte auch die mühsame Aufgabe, ein genaues Wahlregister aller Wahlberechtigten zu führen – von den Gemeindebehörden getragen. Mindestens vier Wochen vor der Wahl lagen die Listen „zu jedermanns Einsicht“ aus. Jeglicher Einspruch musste innerhalb von acht Tagen eingelegt werden, um den Behörden Gelegenheit zu geben, während der zwei darauffolgenden Wochen Korrekturen vorzunehmen.[26] In der Großstadt Hamburg mit ihrer hohen Bevölkerungsmobilität waren 170 Vollzeitangestellte im Jahr 1887 nur damit beschäftigt, die Wahllisten der Stadt aufzustellen.[27] Das war eine enorme öffentliche Ausgabe. Aber 68% der Hamburger Wahlberechtigten standen in langen Schlangen an, um sicherzugehen, dass sie in die Listen aufgenommen wurden. Im Jahr 1907 folgten 206 898 Berliner ihrem Beispiel – ein beeindruckendes Maß an zivilgesellschaftlicher Verantwortung.[28] Der Verwaltungsstaat hatte einem breiten Spektrum von Wettbewerbern eine Kandidatur ermöglicht. 1871 gab es nur in acht Reichstagswahlkreisen keine Gegenkandidaten. Von 1890 an kämpften mindestens vier Kandidaten um jeden Sitz.
Wahlfreiheit und Gleichheit – in der Praxis
Letztlich muss eine demokratische Wahl frei sein. Hier standen deutsche Wähler vor den größten Hindernissen. Nach dem Gesetz war die Wahl geheim, aber da die Regierung keine Stimmzettel ausgab, musste jeder Wähler seinen eigenen mitbringen, auf dem seine Wahl geschrieben stand. In den Anfangsjahren des Reiches unterzeichneten unbedarfte Wähler, die unbedingt Anerkennung für ihre Wahl einheimsen wollten, ihre Stimmzettel (was ungesetzlich war) und schrieben sogar an den Reichskanzler oder den Kaiser, wie brav sie gewählt hatten. Die meisten Wähler hingegen wünschten sich Geheimhaltung, fanden sie aber selten. Den Wahlagenten war es ein Leichtes, gekennzeichnete Stimmzettel für ihren Kandidaten in einer ungewöhnlichen Größe, Form oder Farbe herzustellen und zu verteilen, damit Beobachter bei der Wahl erkennen konnten, ob ein Wähler für diesen Kandidaten stimmte oder nicht. Manche Wahlbezirke waren so klein, dass es kaum ins Gewicht fiel, wie der Stimmzettel aussah. 1905 beschloss der Reichstag, dass kein Bezirk weniger als 125 Personen umfassen durfte – Frauen und Kinder eingeschlossen! – und so waren weiterhin viele Dorfbewohner überzeugt, dass der Wahlvorsteher und ihre Nachbarn wussten, wem sie ihre Stimme gaben.[29] 1903 wurden Wahlkabinen und Umschläge für die Wahlzettel eingeführt, von vielen aber immer noch als unzureichender Schutz empfunden.
Deutschland war eine stark hierarchische Gesellschaft, wenn auch weniger ausgeprägt als das Vereinigte Königreich, und die Ungleichheiten im privaten Leben setzten sich oft im politischen Leben fort. [30] Vielerorts galt noch die Devise „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing”. Ein egalitäres Wahlrecht hinderte diejenigen, die in der Hackordnung höher standen, nicht daran, an ihr gottgegebenes Recht zum Hacken zu glauben. Am Wahltag erteilten die Mächtigen den Abhängigen ihre Anweisungen. Grundbesitzer riefen ihre Knechte und Stallburschen zusammen, führten sie zu den Wahlurnen und stellten sich bei der Stimmabgabe daneben. Besitzer von Bergwerken und Stahlwerken verhielten sich genauso ihren Minenarbeitern und Schweißern gegenüber; sie forderten „Hände hoch“, um zu sehen, wessen Stimme sie bekamen. Einige von ihnen engagierten freundlicherweise noch eine Musikkapelle, um der Prozession eine festliche Stimmung zu verleihen. Andere wiederum setzten Schäferhunde ein, damit ihre Männer in Reih und Glied blieben. Brauereibesitzer verfuhren ebenso mit ihren Fabrikarbeitern, Forstbesitzer mit ihren Holzfällern, der Chefarzt einer staatlichen Irrenanstalt mit den mehr als hundert ihm untergebenen Wärtern. Beamte gingen kaum subtiler vor, um Druck auf ihre angestellten Untergebenen auszuüben. In einem solchen Umfeld konnte die Strafe für eine falsche Stimmabgabe in einer Lohnkürzung oder im Arbeitsplatzverlust bestehen.[31] „Es geschehen Dinge bei diesen Wahlen, die man nicht für möglich halten würde in diesem Jahrhundert und in Deutschland!“ rief ein schockierter Abgeordneter aus.[32]
Wahlanfechtungen und die Entwicklung einer Beschwerdekultur
Dennoch zeichnen die Wahlergebnisse nicht das Bild von Wählern, die in den Fängen der Mächtigen zappeln. Die Parteien, die in ihren Reihen die wenigsten mächtigen Arbeitgeber zählten und von der Regierung am stärksten abgelehnt wurden – das Zentrum und die Sozialdemokraten – waren am erfolgreichsten. Wie war das möglich?
Die Wähler konnten sich wehren, und sie taten es. Jeder Deutsche hatte, auch wenn seine Partei nur schwach abgeschnitten hatte, das Recht, innerhalb von zehn Tagen nach einer Wahl Beschwerde einzulegen; der Reichstag war dann verpflichtet, eine Untersuchung anzustrengen und jede Wahl, die sich als unvorschriftsmäßig erwies, für ungültig zu erklären. Da in Großbritannien Wahlen als „private Angelegenheit” betrachtet wurden, musste der Verlierer selbst die Kosten einer Prüfung tragen: Zeugentransport, Abschriften von Aussagen, Beauftragung eines auf Wahlen spezialisierten Anwalts. Diese Kosten konnten sich auf mehrere tausend Pfund belaufen. Von 1868 an forderte das Unterhaus von einem Kläger sogar die Hinterlegung einer Bürgschaft von 1.000 £ (ca. 20.000 Mark), um leichtfertigen Beschwerden vorzubeugen.[33] In Deutschland trug der Staat alle anfallenden Kosten. Eine Folge davon war eine Welle von Anfechtungen – seitens der Wähler.
Die SPD gab z.B. Handbücher heraus, in denen seitenweise die Kunst, eine korrekte und seriöse Anfechtung zu formulieren, beschrieben wurde. Aber man brauchte als Wahlbeobachter einer Partei schon viel Mut, wenn man, umgeben von den Handlangern einer lokalen Größe, herumlief und Zeugenaussagen oder die für den Gegner abgegebenen Stimmzettel sammelte, um sie als Beweise einzusetzen und damit eine Wahlanfechtung zu untermauern. Darauffolgende Auseinandersetzungen konnten dazu führen, dass eine Wahl für ungültig erklärt wurde, und viele große Männer waren davon überzeugt, dass ihre Gegenspieler versuchten, sie zu unbedachten Machtdemonstrationen zu provozieren – eine Erkenntnis, die sie allerdings nicht immer davon abhielt, sich gegen die Provokation zu erheben.
Die Wirkung einer Wahlanfechtung durch einen Wähler hing nicht davon ab, ob der Reichstag eine glaubhaft als unrichtig angefochtene Wahl verwarf. Die Abgeordneten sahen formale Verstöße eher philosophisch. Wie ein Mitglied sagte, wenn man jede Wahl, bei der Probleme aufgetreten waren, für ungültig erklärte, gäbe es bald keine Abgeordneten mehr. Doch bei der „unlauteren Einflussnahme“ sahen die Dinge anders aus. Theoretisch musste eine solche Einflussnahme zur Annulierung der Wahl führen. Im Dezember 1871 beispielsweise kriminalisierte der Reichstag die politische Rede in (katholischen) Kirchen. (Tatsächlich stellte sich der sogenannte „Kanzel-Paragraph” als nicht durchsetzbar heraus, da er auf Informanten, d.h. andere Katholiken, angewiesen war). Die Kammer sah einen weiteren Annulierungsgrund darin, dass ein Bürgermeister, Landrat oder anderer Regierungsbeamter parteiisch handelte. Wirtschaftlicher Druck hingegen schien kein Grund zu sein, da die meisten Abgeordneten sich nicht in die private Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einmischen wollten. Schließlich hatte ein Mann das Recht, einzustellen und zu entlassen, wen er wollte.
Aber auch wenn das Instrument der Wahlanfechtung und die dadurch begründete Wahlprüfung nur wenig Einfluss auf die Zusammensetzung des Reichstags hatten, so waren sie doch nicht nutzlos. Durch die Regel der zwangsläufigen Prüfung jeden angeblichen Verstoßes – auch wenn sie die Juristen zur Verzweiflung trieb – war die deutsche Öffentlichkeit über Machtmissbrauch informiert, was sowohl der Beschwerde als auch dem Beschwerdeführer Würde verlieh. Allein der Vorgang der Einreichung und der nachfolgenden Prüfung der Beschwerde verfestigte die persönliche Beziehung zwischen dem Wähler und der Partei seiner Wahl. Als im Jahr 1890 der Zimmermann Adam Schaub aus Kassel einem SPD-Vertreter über den Verlust seines Arbeitsplatzes berichtete, weil er sozialistisch gewählt hatte, erwartete er nicht, dass er seine Arbeit zurückbekommen oder der Sieg der Konservativen für nichtig erklärt würde. Was er hingegen für seine Partei erhoffte, war „doch wenigstens die Sache richtig klar und einen schönen Vers daraus zu machen und in die Zeitung setzen zu lassen, und mir einige Zeitungen zu zuschicken, dass ich Sie (sic) verbreiten kann, damit die Gesellschaft beschämt wird“.[34] Wenn eine Gesellschaft sich ihrer selbst schämen kann, dann erlangen Wahlen einen noch stärkeren Schutz als Gesetze – und eine Wahlanfechtung kann zur Bekehrungswaffe werden: Bürger bilden, Wähler mobilisieren und den nächsten Wahlkampf vorbereiten.
Angesichts der öffentlichen Empörung über einen Wahlverstoß fühlte sich der Missetäter manchmal provoziert und strengte eine Verleumdungsklage an. Nichts erfreute die „Angeklagten“ mehr, denn dann konnten sie den Fall zu einem wahren Schauprozess über Einschüchterung durch den Arbeitgeber machen. So geschehen 1903, als der von Arbeitgebern an der Saar bei jeder Wahl seit 1890 auf Bergleute und Metallarbeiter ausgeübte Druck öffentlich gemacht wurde – mit Zeugen unter Eid. Als später der Staatshaushalt für den Bergbau im Preußischen Abgeordnetenhaus zur Abstimmung kam, wurde der im Reichstag behandelte Fall wieder hervorgezogen und zwei Tage lang heftig diskutiert. Obwohl das Gericht es abgelehnt hatte, den Geschäftsführer für die Handlungen seiner Untergebenen oder Vorgänger verantwortlich zu machen, hatte es doch das massive Ausspionieren, die Denunzierungen und die von der Industrie ausgeübte Einschüchterung als erwiesen anerkannt: ein politisches blaues Auge für die Mineneigner. Solche „blauen Augen“ hatten mehr als kosmetische Konsequenzen. Während der Wahl 1907 fühlten sich Redner bei jeder liberalen Versammlung an der Saar verpflichtet, das Recht von Arbeitern auf gewerkschaftliche Organisation zu unterstreichen. Beide Kampagnen, die für die Verteidigung der Wahlfreiheit für die Wähler und die für das Recht der Arbeitnehmer, sich gewerkschaftlich zu organisieren, verstärkten sich gegenseitig.[35]
...und einer Diskussionskultur
Um die Wahlen gerecht und informativ zu gestalten, gab es eine ungeschriebene Regel, die sich schnell unter den Wählern verbreitete. Eine angekündigte öffentliche Versammlung sollte nach Meinung der Leute nicht nur allen, die kommen wollten, offenstehen; es sollte auch eine Zeitspanne vorgesehen werden, in der „Diskussionsredner“ einer rivalisierenden Partei oder Interessengruppe konträre Ansichten zum Hauptredner vorbringen durften.[36] Ein Diskussionsredner war gehalten, die gastgebende Organisation im Voraus über seine Teilnahmeabsicht zu informieren. Üblicherweise konnte er damit rechnen, dass ihm eine gute halbe Stunde zugestanden wurde, um dem angekündigten Hauptredner zu antworten, und wehe dem Vorsitzenden, der versuchte, ihm nach zehn Minuten das Wort zu entziehen.[37] Einige Kundgebungen entwickelten sich zu einer formalen Debatte, bei der der Diskussionsredner nicht nur auf den Eröffnungsvortrag des Hauptredners antworten durfte, sondern auch noch auf dessen Gegenrede.[38] Die Großzügigkeit einiger Veranstalter ging sogar noch weiter. Bei einer großen Versammlung im Hamburger Vorort Barmbek gestattete der einladende Liberale Verein einem „gemischten Podium” aus Liberalen und Sozialdemokraten, die Versammlung zu leiten. Der Sozialdemokrat hielt die Hauptrede, der Liberale die „Gegenrede“ – und das im Jahr 1878, nachdem der Kaiser gerade bei einem zweiten Attentatsversuch schwer verletzt worden war und Bismarck antisozialistische Hysterie verbreitete.[39] Die Hamburger Liberalen standen mit ihrer Großzügigkeit nicht allein. Es liegen Berichte Erfurter Sozialdemokraten vor, nach denen dem eingeladenen antisemitischen Gegenredner eineinhalb Stunden Redezeit erlaubt wurden, wonach die Antisemiten von Bischoffswerda sich auf die gleiche Weise revanchierten.[40]
Kein Gesetz zwang die einberufende Partei, einem Diskussionsredner das Wort zu überlassen. Diese Praktik war jedoch so fest in der Volkskultur verankert, dass jede Partei, die versuchte, Diskussionsteilnehmer auszuschließen oder zu beschränken, mit Empörungsrufen konfrontiert war, und manchmal sogar mit dem (irrgläubigen) Aufschrei, dass solche Einschränkungsversuche eine ungesetzliche Wahlbeeinflussung darstellten.[41] Wenngleich die Frage, ob sich im Laufe dieser rhetorischen Auseinandersetzungen viele Überzeugungen änderten, berechtigt ist, waren doch deutsche Wahlkämpfe Schauplätze echter Debatten.
Die Hintertür des Gesetzes, Parlamentarisches Privileg und der Sieg über das Sozialistengesetz
Wenn man die legalistische Kultur in Deutschland vor Augen hat, erkennt man, warum so viele Wähler entschlossen waren, sich tapfer über das Missfallen derer, von denen sie wirtschaftlich abhängig waren, hinwegzusetzen und „abweichende“ Stimmen abzugeben. Was aber, wenn das Gesetz selbst darauf angelegt war, eine solche Stimmabgabe zu verhindern?
Bismarcks Sozialistengesetz, das der Reichstag unter Zwang im Oktober 1878 verabschiedete, zielte darauf ab, die Sozialdemokraten zu verdrängen. Die Parteianhänger der Sozialisten sahen sich mit einem Verbot ihrer Vereinslokale, Versammlungen und Veröffentlichungen konfrontiert. Ihre Geldmittel wurden konfisziert und weitere Beitragszahlungen untersagt. Gaststätten und Buchläden wurde verboten, ihnen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.[42] Gefängnisstrafen wurden in beträchtlicher Zahl verhängt und annähernd 900 Personen aus ihrer Heimat ausgewiesen.
Das Gesetz schien die Möglichkeit jeglicher sozialistischen Vertretung im Reichstag zu unterbinden. Und wäre nicht eine für die geächtete Partei abgegebene Stimme ungültig? – fragten sich die Wähler. Doch ein scharfsinniger Genosse aus Breslau konterte: „Jedes Gesetz und jede Verordnung hat eine Hintertür.“[43] Und so war es.
Bismarck hasste „Parteien“, weshalb sie – anders als Wähler und Abgeordnete – im Wahlreglement auch nicht erwähnt wurden. In der Verfassung stand, dass jeder Abgeordnete ein Vertreter des „gesamten Volkes“ sei. Folglich blieb die Tür zum Reichstag offen für jeden Stimmberechtigten, selbst wenn er Anhänger einer rechtlich nicht zugelassenen Partei war, da für das Wahlgesetz Parteien unsichtbar waren. Aber wie konnten sie in dieser Situation einen Wahlkampf führen? Hier ließ das lange und komplizierte Sozialistengesetz selbst eine „Hintertür“ offen. Während §9 verfügte, dass jede Versammlung, auf der jemand für den Sozialismus und den Umsturz der bestehenden Ordnung eintrat, aufzulösen war, stand zwei Seiten weiter in §27 „… auf Versammlungen zum Zweck einer ausgeschriebenen Wahl zum Reichstag oder zur Landesvertretung erstreckt sich diese Beschränkung nicht“.[44] Während des Wahlzeitraums, d.h. vier Wochen zwischen der Ankündigung einer Wahl und der Auszählung der Stimmen – wobei diese Zeit oft verlängert durch Stich- und Nachwahlen wurde – waren alle Organisationen, alle Versammlungen und alle Veröffentlichungen für Wahlzwecke legal. Selbst das aufrührerischste Flugblatt brauchte nur den Aufdruck „Wähle XYZ“ zu tragen und niemand durfte es anrühren. Folglich war zwar der Zutritt zu Metropolen wie Berlin und Hamburg jedem bekannten Sozialisten nach dem durch das Sozialistengesetz geschaffenen kleinen Belagerungszustand verboten, doch diese Städte sandten nichtsdestotrotz wiederholt sozialistische Abgeordnete in den Reichstag.[45]
Wenn sie einmal gewählt war, öffneten sich der verbotenen Partei weitere Türen. Wie alle Mitglieder des Reichstags (MdR) genossen die sozialdemokratischen Abgeordneten Immunität und konnten somit nicht verhaftet werden. Hinsichtlich laufender Gerichtsverfahren genügte ein einfacher Mehrheitsbeschluss, um diese bis zum Ende der Sitzungsperiode auszusetzen. Obwohl das gängige Bild des Kaiserreichs das eines zerrissenen und gespaltenen Landes ist, war doch bei allen bitteren politischen Meinungsunterschieden der Zusammenhalt unter den Mitgliedern des Reichstags bemerkenswert. Der Reichstag verteidigte seine Vorrechte und schützte seine Mitglieder. Dabei zögerte er nicht, die Strafverfolgung, wenn nötig, auszusetzen – so wie er es für das Zentrum, die Fortschrittler, die Elsässer, die Polen und die Antisemiten getan hatte und weiterhin tun würde.
Im Plenum des Reichstags konnten die Sozialisten nach eigenem Ermessen für ihre Sache werben: Jedes im Parlament gesprochene Wort – so provokant es auch war – wurde auf Staatskosten von einem Stenografen aufgenommen. Von der Verfassung geschützt, konnte es von jeder Zeitung nachgedruckt werden – und Deutschland hatte mehr Zeitungen pro Kopf der Bevölkerung als jedes andere Land. Preußen brachte im Bundesrat ein Gesetz in der Hoffnung ein, die Redefreiheit der Sozialdemokraten zu beschränken. Der Bundesrat nahm drastische Veränderungen daran vor, aber selbst in verwässerter Form wurde es sofort im Reichstag abgelehnt.[46]
Reichstagsprestige und Kollegialität
Das parteiübergreifende Entgegenkommen unter politischen Gegnern, auch außerhalb des Parlaments, war bemerkenswert. In Hamburg riefen bürgerliche Fortschrittliche sogar Komitees ins Leben, um Geld für die Familien von fünfundsechzig Männern zu sammeln, die nach dem Sozialistengesetz aus der Stadt ausgebürgert worden waren. Sie sammelten innerhalb der ersten sechs Tage 8.200 Mark; das ist nur eines von vielen Beispielen des Mitgefühls in dieser Stadt. In Schlesien übernahmen zwei der angesehensten Anwälte des Zentrums die gerichtliche Verteidigung der Breslauer Sozialdemokraten.[47] Je mehr die Behörden versuchten, sich die Rechtsordnung für politische Zwecke zunutze zu machen, desto schlechter war das Ergebnis. 1889 wurden neunzig Sozialdemokraten – unter ihnen August Bebel – in Elberfeld vor Gericht gestellt. Tausende Seiten Beweise wurden gesammelt und 470 Zeugen aufgerufen. Der Ausgang des Prozesses war eine Katastrophe für den Staat. Dreiundvierzig Angeklagte wurden direkt freigesprochen, und die feindselige öffentliche Reaktion auf das Gerichtsverfahren war für die Partei wertvoller als Geld.[48] Unter dem Sozialistengesetz (Oktober 1878 – Oktober 1890) erlebte die SPD ihren größten Durchbruch und verdrängte das Zentrum bei den Wahlen vom Februar 1890 als Partei mit dem größten Stimmanteil.[49]
Der neue Kaiser Wilhelm II. und die herrschenden konservativen Kreise in Industrie, Militär und Parlament zeigten sich zusehends besorgt angesichts der Siege der Partei und der wachsenden Macht der Arbeiterbewegung. Generalfeldmarschall Alfred von Waldersee drängte auf Lösungen, vom „präventiven Krieg gegen die SPD“ zu einem siegreichen Auslandskrieg zwecks Verbesserung der Situation, einem Einsatz der Armee gegen streikende Hafenarbeiter oder der Schließung des Reichstags und entsprechender Änderung des demokratischen Wahlrechts, kurzum, auf einen Staatsstreich. Im Laufe der 1890er Jahre machten unter verunsicherten Abgeordneten Gerüchte über geplante drastische Maßnahmen die Runde. Der beunruhigte Kanzler Chlodwig von Hohenlohe war überzeugt, „ein Staatsstreich führt zum Konflikt mit den verbündeten Regierungen, zu Bürgerkrieg, zur Auflösung des Deutschen Reiches. Denn das Ausland wird nicht ruhig bleiben und sich einmischen, wenigstens Frankreich.“[50] Als der Kaiser dem preußischen Kabinett die Idee des Staatsstreichs vortrug, stieß der Vorschlag auf Entsetzen. „Sie hätten einmal die Gesichter der Herren sehen sollen, ich dachte, sie würden in die Erde sinken,“ erzählte er Waldersee.[51] Damit war der Staatsstreich vom Tisch. Und die Sozialdemokraten gewannen weiterhin Wahlen und stellten 1912 die größte Fraktion im Reichstag.
Die Bedeutung, die von Hohenlohe dem Reichstag beimaß, entsprach dem Platz, den dieser bereits in den Herzen seiner Landsleute einnahm. Erkennbar wurde dies bereits 1891 anlässlich der Trauerfeier für den Zentrumsführer Ludwig Windthorst. Der gesamte Bundesrat, das Kabinett (mit Ausnahme des erkrankten Eisenbahnministers) unter der Führung des Reichkanzlers Caprivi, die Vertreter der meisten Bundesfürsten und sämtlicher Parteien waren beim Trauergottesdienst in St. Hedwig anwesend. Vor dem Sarg des Mannes, den Bismarck einst als Reichsfeind bezeichnet hatte, salutierten auf Anordnung des Kaisers die Ehrengarde des Schlosses und die Wache des Brandenburger Tors. Bismarck schäumte angesichts der nie dagewesenen, von Wilhelm II. angeordneten Maßnahme, den Leichenzug durch das Haupttor passieren zu lassen, das bis dato den Hohenzollern vorbehalten gewesen war.[52] Indem er Windthorst ehrte, ehrte der Reichstag sich selbst, und auch die Fürsten ehrten den Reichstag.
Wenn katholische Reichsfeinde nicht länger ausgegrenzt waren, konnten auch sozialistische Abgeordnete salonfähig werden. Historiker berichten (oft mit Erstaunen), dass die gegenseitigen Angriffe während des Wahlkampfs zumeist am Reichstagstor endeten; dass sich zwischen Mitgliedern gegnerischer Parteien Respekt und sogar Sympathie entwickeln konnten. Wilhelm Kulemann, ein Nationalliberaler, lernte Wilhelm Liebknecht und dessen Frau bei einer internationalen Konferenz kennen und fand sie „beide prächtige Menschen“. Sie waren nicht die einzigen Sozialdemokraten, mit denen er auf gutem Fuß stand. Selbst mitten im Wahlkampf gab es kleine freundliche Gesten über die Parteigrenzen hinweg. 1912 fuhren der Liberale Eugen Schiffer und der Konservative August Strosser, die um den gleichen Sitz kämpften, gemeinsam im Auto von Berlin in ihren Wahlkreis zurück.[53] Bernard de Jouvenals berühmte Beschreibung der Dritten Republik scheint auch auf das Deutsche Kaiserreich zuzutreffen: „Es besteht weniger Unterschied zwischen zwei Deputierten, von denen einer ein Revolutionär ist und der andere nicht, als zwischen zwei Revolutionären, von denen einer ein Deputierter ist und der andere nicht.“[54]
Auf eine Gruppe Abgeordneter traf jedoch Jouvenals sonniges Bonmot nicht zu: den wild zusammengewürfelten Haufen der Antisemiten. Anfangs hatten manche Konservative zwar mit einem Bündnis geliebäugelt, aber diese Abgeordneten erwiesen sich als persönlich so unangenehm, so überzogen mit Finanz- und Sexskandalen und so streitsüchtig, dass sie sich noch nicht einmal gegenseitig lange ertrugen. Ihr Wahlglück erreichte 1898 seinen Höhepunkt, als sie 3,7% der Wählerstimmen erhielten. Schon 1912 ging der Stimmanteil der fünf Splittergruppen, die sich als antisemitisch bezeichneten, auf 2,5% zurück. Zusammen eroberten sie zehn von 397 Sitzen im Reichstag.[55]
Befürchtungen am Vorabend des Weltkriegs
Das neue Jahrhundert begann mit guten Zukunftsaussichten. Die Wirtschaft des Kaiserreichs florierte, und obgleich es sicher noch Verbesserungen brauchte, wurden Fortschritte in vielen Bereichen sichtbar. Intellektuelle und Sozialreformer bewunderten die Sozialversicherung in Deutschland und besuchten deutsche Städte, um zu sehen, wie städtische Beförderungssysteme, Wohnbau, Abwasserversorgung und Verwaltungsstrukturen organisiert waren. Britische Juristen studierten deutsches Recht (und umgekehrt). Sozialdemokraten von Russland bis Kanada diskutierten Bernstein versus Kautsky. Deutsche Frauen begannen, außerhalb des Heims Beschäftigungen nachzugehen: in beruflichen Laufbahnen, in der Sozialarbeit und auch in der Politik. 1919 gab es zweiundzwanzig Frauen im Parlament, mehr als in jedem anderen europäischen Land. Studenten aus England und Amerika kamen in Scharen an deutsche Universitäten, während deutsche Studenten nach Oxford gingen. Die Söhne von Bethmann Hollweg und Asquith studierten am Balliol-College. Bei einer Debatte der Oxford Union verurteilten 61,5% ihrer Mitglieder die Triple Entente als nutzlose und unnatürliche Politik.[56] Auch Amerika war von den Deutschen beeindruckt. Der Bundesstaat North Dakota nannte seine Hauptstadt „Bismarck“ und eine kleine Stadt in Texas gab sich den Namen „Windthorst“.
Deutschland war leistungsfähig und mächtig – vielleicht allzu sehr, als dass seine Nachbarn sich hätten sicher fühlen können. Und derer gab es viele: acht Länder grenzten an Deutschland. Diese politische Geografie hatte zur Folge, dass Beziehungen mit anderen Mächten immer kompliziert waren und viel Zurückhaltung und Savoir-Faire voraussetzten. Keine Legislative, und sei sie noch so demokratisch, ist in der Lage, von Monat zu Monat und von Tag zu Tag die Außenbeziehungen so zu steuern, wie es für die internationale Sicherheit erforderlich ist. Diese Aufgabe obliegt der Exekutive. Aber der Charakter des Mannes, der die Exekutive in Deutschland führte, warf bereits seinen Schatten über die Zukunft. General von Waldersee – und nicht nur er – raufte sich die Haare: „An höchster Stelle glaubt man allein regieren zu können, alles zu verstehen, alles am besten zu wissen, während man in Wirklichkeit über kein Ziel völlig klar ist, nichts wirklich gründlich versteht. […] Ist das wirklich zu schwarz gesehen?”[57]
Es war überhaupt nicht zu schwarz gesehen, obwohl von Waldersee den Beweis seiner Aussage nicht mehr erlebte. So schwer es ist, eine Demokratie aufzubauen, so leicht ist es – wie die Amerikaner gerade jetzt fürchten – sie wieder zu verlieren.
Margaret Lavinia Anderson ist emeritierte Professorin für Geschichte an der University of California, Berkeley.
Übersetzung: Brigitte Graf-Bunz
1) Alexis de Tocqueville, Democracy in America. Chicago und London, 2002, S. 3f.
2) Bismarcks Spiel mit der „Demokratie” fügte sich in eine lange Geschichte eines Elite-Kalküls ein: „the few enlisting the many against the rest of the few“ (wenige, die viele beteiligen gegen den Rest der wenigen). Edmund S. Morgan, Inventing the People. The Rise of Popular Sovereignty in England and America. New York, 1988, S. 169; kürzlich: Hedwig Richter, Moderne Wahlen: Eine Geschichte der Demokratie in Preußen und den USA im 19. Jahrhundert. Hamburg, 2017. Zur Unterstreichung der Rolle des Wahlrechts im nationalen Projekt: Andreas Biefang, Modernität wider Willen. Bemerkungen zur Entstehung des demokratischen Wahlrechts des Kaiserreichs. in W. Pyta und L. Richter (Hrsg.), Gestaltungskraft des Politischen. Berlin, 1998, S. 239–280.
3) Georg von Below, Das Parlamentarische Wahlrecht in Deutschland. Leipzig, 1909, S. 60.
4) Insbesondere nicht mit England, das Charles Seymour als „die demokratischste Nation“ erschien. Electoral Reform in England and Wales. The Development and Operation of the Parliamentary Franchise 1832–1885. New Haven, 1915, S. 2.
5) Zeitung zitiert in Peter H. Argersinger, New Perspectives on Election Fraud in the Gilded Age. Political Science Quarterly 100 (Winter 1985/6), S. 669–87, hier 684. Siehe auch: Further Reports on the Practice Prevailing in Certain European Countries in Contests for Election to Representative Legislative Assemblies.... (1882), in Margaret Lavinia Anderson, Lehrjahre der Demokratie. Stuttgart, 2009, S. 57, Anm. 21. Charles Seymour und Donald Paige Frary, How the World Votes. Springfield, Mass, 1918, v. 1, S. 126f; 2: S. 230f.
6) Seymour und Frary, ebd. v. 1, S. 300, 303.
7) Chester H. Rowell, A Historical and Legal Digest of all the Contested Election Cases in the House of Representatives of the United States from the First to the Fifty-Sixth Congress, 1789–1901. Washington, D.C., 1901, S. 232f., 241f., 246, 519, 526–529. Ähnliche Gewalttaten hatte es auch in New York und andernorts gegeben. Richter, Moderne Wahlen, S. 392, 397, 400f.
8) Afro-Amerikaner erhielten 1869 das Wahlrecht, wurden aber bis zum Voting Rights Act von 1965 vielerorts durch Schikanen und Gewalt davon abgehalten, es auszuüben.
9) Girsch Gurwitsch, Der strafrechtliche Schutz des Wahlrechts. (§§ 107-109 R St G B.). Diss. Heidelberg, Leipzig, 1910, S. 48. Richter argumentiert, dass der Kontrast zwischen der quasi als gottgegeben angesehenen Gewalt in den Vereinigten Staaten und deren Fehlen in Preußen nicht nur dem Erbe der Sklaverei geschuldet war, sondern auch der allgemeinen Ablehnung eines starken Staates durch die Amerikaner. Richter, Moderne Wahlen, S. 203, 220.
10) Zitiert in Anderson, Lehrjahre, S. 485.
11) K. Theodore Hoppen, Elections, Politics, and Society in Ireland 1832–1885. Oxford, 1984, S. 6 und 218.
12) Philip E. Converse, Change in the American Electorate, in A. Campbell und P. E. Converse (Hrsg.), The Human Meaning of Social Change. New York, 1972, S. 263–301.
13) Nach seinem Biografen Robert Caro. Zitiert von Martin Tolchin, "How Johnson won the election he lost" (Wie Johnson die Wahl gewann, die er verlor). New York Times, 11 Feb. 1990, S. 30.
14) Anderson, Lehrjahre, S. 59, Anm. 28.
15) Wahlbetrug im Sinne des §108 des Strafgesetzbuchs, verzeichnet von 1902 bis 1912, in: Statistik des Deutschen Reichs, Bde. 155, 162–163, 169–170, 176–177, 185, 193, 228–229, 237, 247, 257, 267. Wahlbeteiligung: Gerhard A. Ritter mit Merith Niehuss, Wahlgeschichtliches Arbeitsbuch. Materialien zur Statistik des Kaiserreichs 1871–1918. München, 1980, S. 42.
16) Hamburg unterschied sich von Preußen: Helga Kutz-Bauer, Arbeiterschaft, Arbeiterbewegung und bürgerlicher Staat in der Zeit der Großen Depression. Eine regional- und sozialgeschichliche Studie zur Geschichte der Arbeiterbewegung im Großraum Hamburg 1873 bis 1890. Bonn, 1988, S. 368–370, 381–385, 413f., 414, Anm. 289.
17) Nachdem er englische Wahlberichte gelesen hatte, war Windthorst dankbar, „daß hier die Überzeugungsmittel Englands noch nicht gelten“. Stenographische Berichte des Deutschen Reichstags (Im Folgenden: SBDR) 28.3.1871, S. 26.
18) Richter, Moderne Wahlen, S. 403. Der Spitzname für diese Praxis, „the Spoils System“, entspricht dem alten Brauch „Dem Sieger gehört die Beute“.
19) Manteuffel an Wilhelm I., 3.11.1884, zitiert in Anderson, Lehrjahre, S. 483f. Zum Einfluss der Regierung in den Provinzen unter französischer Herrschaft: Delsor, SBDR 21.4.1903, S. 8925 f.
20) „Reichstags-Wahlangelegenheit,” in: Ems- und Hase-Blätter, 25.8.1867.
21) So der Titel des berühmten Werkes zum politischen Leben im viktorianischen England von William B. Gwyn, Democracy and the Cost of Politics in Britain. London, 1962.
22) Bereits ab 1874 erhielten MdR Freifahrtscheine für Bahnfahrten. Hermann Butzer, Diäten und Freifahrt im Deutschen Reichstag. Der Weg zum Entschädigungsgesetz von 1906 und die Nachwirkung dieser Regelung bis in die Zeit des Grundgesetzes. Düsseldorf, 1999.
23) Gwyn, Democracy, S. 208.
24) Gwyn, Democracy, S. 29–31.
25) Friedrich Daniel Bassermann, 1848, zitiert in Ernst-Rudolf Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Stuttgart, 1969, Bd. 3, S. 864.
26) §10, Wahlgesetz für den konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes von 15. Oktober 1866, in: Ernst-Rudolf Huber, Dokumente zur Deutschen Verfassungsgeschichte. Stuttgart, 1964, II, S. 225–226.
27) "The Working of a German General Election", Blackwood's Magazine 151 (Feb. 1907), S. 266–282, hier 274; Anderson, Lehrjahre, S. 434–435.
28) Die SPD verteilte Formulare, mit denen man dagegen protestieren konnte, nicht in die Liste aufgenommen worden zu sein. 1903 wurden allein in Berlin 13.000 dieser Formulare eingereicht. Thomas Kühne, Dreiklassenwahlrecht und Wahlkultur in Preußen 1867–1914. Düsseldorf, 1994, S. 122–123. Parteibüros stellten selbst Listen für Wähler zur Verfügung, lange nachdem das Rathaus die Bücher geschlossen hatte; in einer Stadt mit 832 Wahllokalen war dies hilfreich. "Lokales u. Vermischtes. Das Wahllokal". Berliner Tageblatt, Nr. 15, 1. Beiblatt, 9 Jan. 1912 (Abendausgabe).
29) Anderson, Lehrjahre, S. 90.
30) 1874–76 befanden sich 80% des Grundeigentums in Großbritannien und Irland in den Händen von ca. 7.000 Personen. David Spring (Hrsg.), European Landed Elites in the Nineteenth Century. Baltimore, 1977, S. 2.
31) Anderson, Lehrjahre, S. 199–295.
32) Prof. Dr. Heinrich Ewald, Deutsch-Hannoversche Partei, SBDR 10. April 1874, S. 708.
33) Umrechnungskurs: Alan S. Milward und S. B. Saul, The Development of the Economies of Continental Europe, 1850–1914. London, 1977, S. 16.
34) Zitiert in Anderson, Lehrjahre, S. 349.
35) Vgl. z.B. Josef Bellot, Hundert Jahre politisches Leben an der Saar unter preussischer Herrschaft (1815–1918). Bonn, 1954, S. 107, 214–217, 221, 223–226, wo die Debatten im Preußischen Landtag vom 12. und 13. Februar 1904 zitiert werden. Klagen wegen Verleumdung und übler Nachrede unter Kandidaten: Berliner Tageblatt 41/12 (8. Jan. 1912).
36) Beispiele hierfür finden sich in lokalen Untersuchungen fast jeden Wahlkreises und fast jeder Wahl. Die impliziten Regeln für öffentliche Versammlungen wurden in einer langen Debatte über Max Liebermann v. Sonnenbergs Antrag auf stärkeren Polizeischutz bei antisemitischen Versammlungen diskutiert. SBDR 21 März. 1906, S. 2186–2218. Im Gegensatz zu Ralf Dahrendorfs Ansicht in Gesellschaft und Demokratie in Deutschland (München, 1965; New York, 1967), dass die politische Kultur in Deutschland den Konflikt unterdrückte, fühlten sich Sprecher etablierter lokaler Eliten anfangs sogar verpflichtet, bei SPD-Versammlungen eine anti-sozialistische Position zu vertreten. Wilhelm Kulemann, Politische Erinnerungen. Berlin, 1911, S. 24–25; Hellmut von Gerlach, Meine Erlebnisse in der Preußischen Verwaltung. Berlin, 1919, S. 21–22.
37) Wittener Volkszeitung (Z). zitiert in Wilhelm Nettmann, "Witten in den Reichstagswahlen des Deutschen Reiches 1871–1918", Jahrbuch des Vereins für Orts- und Heimatkunde in der Grafschaft Mark, mit dem Sitz in Witten an der Ruhr [Wittener Jahrbuch] 70, 1972, S. 77–165, 137, 140. Beschwerden, weil ein Diskussionsredner nur fünf Minuten Redezeit erhielt: Schöpflin, Horn, Hoffmann (SD) SBDR 21. März 1906, S. 2213–2215; "Im Wahlkreis Hannover-Linden", Berliner Tageblatt XLI/7, 2. Beiblatt (5. Jan. 1912).
38) Theo Monshausen, Politische Wahlen im Regierungsbezirk Koblenz 1880-1897. Diss., Bonn, 1969, S. 272–273.
39) Kutz-Bauer, Arbeiterschaft, 281. Die Feindseligkeit gegenüber Sozialdemokraten war unterschiedlich stark ausgeprägt. Ein großer Hagener Arbeitgeber, Commerzienrat Wm. Meckel (NL) erklärte, dass die sozialdemokratische Partei eine „absolute Notwendigkeit sei und ihre Existenz eine gewisse Berechtigung“ habe. Hagener Volkszeitung Nr. 4, 6. Jan. 1877. Anderson, Lehrjahre, S. 361.
40) Reißhaus (SD) und Zimmermann (Ref.) SBDR 2. März 1906, S. 2211f.
41) Görlitzer Anzeiger Nr. 6, 8. Jan. 1874; Beschwerde im 5. Wahlbezirk des Regierungsbezirks Arnsberg (Bochum), in: Anlageband des Deutschen Reichstags (im Folgenden AnlDR) (1882/83, 5/II, Bd. 6) DS 292, S. 1079; Kritik der Eisenacher Antisemiten: SBDR 21. März 1906, ferner: Anti-Semitische Kampfesformen, Nationalliberale Correspondenz 39/1 (3. Jan. 1912), S. 141; Aus der Reichstagswahlbewegung, Berliner Tageblatt 41/3 (3. Jan. 1912).
42) E.g., 8 Magdeburg AnlDR (1884/85, 6/I, Bd. V) DS 91, S. 343f.; Paul Singer SBDR 29. Nov. 188, S. 62–64.
43) Der scharfsinnige Genosse stellte sich allerdings als agent provocateur heraus. Müller, Geschichte der Breslauer Sozialdemokratie, 70, S. 160–161.
44) Huber, Dokumente II, S. 364¬–368, hier 368.
45) Anderson, Lehrjahre, S. 352–360.
46) Heinrich von Poschinger, Fürst Bismarck und der Bundesrat. Stuttgart und Leipzig, 1897–1901, S. 4, 35-40.
47) Hamburg: Kutz-Bauer, Arbeiterschaft, S. 308, 398, 427f.; ein frühes Zeichen parteiübergreifender Sympathie.
48) Breslau: Theodor Müller, Die Geschichte der Breslauer Sozialdemokratie. Breslau,1924, Glashütte in Taunus, 1972, S. 93–95. Aspekte des Schauprozesses: Helmut Asmus, Die politische Entwicklung in Magdeburg vom Ausgang des 18. Jahrhunderts bis zum ersten Weltkrieg, unter besonderer Berücksichtigung der Geschichte der Magdeburger Arbeiterbewegung. In: Hans-Jürgen Rach und Bernhard Weissel (Hrsg.), Bauer und Landarbeiter im Kapitalismus in der Magdeburger Börde. Berlin 1982, S. 299–324, hier 315. Nachweis der Unterstützung des Zentrums: 6. Wahlbezirk des Regierungsbezirks Arnsberg, Anlage 4, in: Anlageband des Deutsche Reichstags, 890/91, 8/I, Bd. 3, DS 292, S. 2055. Weitere desaströse Prozesse: Alex Hall, Scandal, Sensation and Social Democracy. The SPD Press and Wilhelmine Germany 1890–1914. Cambridge, London, etc., 1977, S. 51–52, 56–57.
49) Ritter and Niehuss, Arbeitsbuch, S. 38–42.
50) Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte. III, Von der 'Deutschen Doppelrevolution' bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges 1849–1914. München, 1996, S. 879–880, 1122.
51) So berichtete Waldersee. John C. G. Röhl, Germany Without Bismarck. The Crisis of Government in the Second Reich, 1890–1900. London, 1967, S. 220–221.
52) Margaret Lavinia Anderson, Windthorst: Zentrumspolitiker und Gegenspieler Bismarcks. Düsseldorf, 1988, S. 411.
53) Anderson, Lehrjahre, S. 426.
54) La République des Camarades. Paris, 1914, 17, zitiert in James J. Sheehan: "Politische Führung im Deutschen Reichstag, 1871–1918". In: Gerhard A. Ritter (Hrsg.), Deutsche Parteien vor 1918. Köln, 1973, S. 81–99 hier 91.
55) Noch immer herausragend: Richard S. Levy, S. The Downfall of the Anti-Semitic Political Parties in Imperial Germany. New Haven und London, 1975. Zahlen: Ritter und Niehuss, Arbeitsbuch, S. 40–42, 43, Anm. 6.
56) Große Teile des oben Gesagten entstammen folgenden Essays in Dominik Geppert und Robert Gerwarth (Hrsg.), Wilhelmine Germany and Edwardian Britain. Essays on Cultural Affinity. Oxford und New York, 2008. Jose Harris, 'Legal tyranny' versus the 'rule of law'? Law and Civil Society, S. 199–221; Jean H. Quataert, 'Being heard on important matters of international life': Transnational Perspectives on Women's Movements in Wilhelmine Germany and Edwardian Britain, 1890–1914, S. 173–195, hier 195; David Blackbourn, 'As dependent on each other as man and wife': Cultural Contacts and Transfers between Wilhelmine Germany and Edwardian Britain, S. 15–37, hier 32. Thomas Weber, Our friend 'the enemy'”: German Students in Britain, British Students in Germany, S. 249–270, hier 257.
57) Zitiert aus von Waldersees Tagebuch, 18. Nov. 1891, in John C.G. Röhl, Kaiser, Hof und Staat. Wilhelm II. und die deutsche Politik. München 1987, S. 76.
Themen
Regierungsbildung in Litauen
Südafrikas neue Regierung der Nationalen Einheit: Fortschritt oder Stillstand für das Land?
Zwischen Skandalen, Wahlerfolgen und Gerichtsurteilen – die AfD im Jahr 2024
Ghana hat einen „neuen alten“ Präsidenten
Die US-Wahlen und das Ende der Gemütlichkeit für die kanadische Regierung