Veranstaltungsberichte
Zu Beginn stellte Professor Rixen zwei Grundfragen: „Wie weit reicht die Befugnis des Einzelnen, über sich zu verfügen und wie weit reicht die Befugnis anderer, dies zu tun?" Das Recht, so Rixen, könne nicht die letzte Frage nach dem eigenen Tod beantworten. Es beantworte aber vorletzte Fragen. Dabei handle es sich um Fragen nach der Freiheit des Einzelnen, aber auch nach der Freiheit der behandelnden Ärzte, des Pflegepersonals und der Angehörigen.
Eine Patientenverfügung, so ist die Rechtslage, muss im Falle eines Behandlungsabbruches grundsätzlich beachtet werden, wenn ein Patient sich selbst nicht mehr äußern kann. Eine Behandlung kann ohne die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts abgebrochen werden, wenn der Betreuer dies aufgrund der Verfügung fordert und der behandelnde Arzt keine Einwände erhebt. Wird kein Konsens gefunden, muss das Vormundschaftsgericht angerufen werden. Hieraus ergebe sich die Problematik, so Rixen weiter, dass es gerichtliche Kontrolle nur im Falle eines Konfliktes gebe.
Rixen bedauerte, dass es in Deutschland zu wenige Palliativmediziner gebe. Er stellte abschließend die Frage, inwieweit wir eine „ Kultur der Fragilität“ zulassen könnten: Eine Kultur, die die Unvollkommenheit des Lebens in den Blick nehme und mehr vom Versehrtsein als vom „Normalsein“ her denke.