Studien und Daten haben gezeigt, dass die Gewährleistung einer repräsentativen, geschlechtergerechten Entscheidungsfindung zum Aufbau starker Institutionen beiträgt und dadurch auch friedliche und inklusive Gesellschaften fördert (SDG 16). Um eine (repräsentative) Justiz zu erreichen, müssen Frauen Teil der Justiz sein, insbesondere als Richterinnen.
In den letzten Jahrzehnten haben einige arabische Regime damit begonnen, Geschlechterquoten in der Justiz einzuführen, um die Vertretung von Frauen zu erhöhen. Andere lassen Frauen nur durch eine spezielle Ernennung durch die jeweilige Justizbehörde in die Richterschaft. In anderen Ländern - das prominenteste Beispiel hierfür ist der Libanon - hat sich die "Feminisierung" der Justiz organisch vollzogen und zu einem Frauenanteil von über 50 % in der libanesischen Justiz geführt.
Rola El-Husseini (Dozentin an der Universität Lund, Schweden) unterteilt die Einbeziehung von Frauen in das Justizwesen in den arabischen Ländern in drei Kategorien: 1) Länder, die Frauen an den juristischen Fakultäten zugelassen haben und somit die Zahl der Richterinnen organisch erhöht haben; 2) Länder, die eine Frauenquote für die Justiz eingeführt haben; 3) und Länder, in denen nur eine geringe Zahl von Frauen von der Exekutive ernannt wurde.
Es bleibt zu prüfen, ob die deskriptive (zahlenmäßige) Repräsentation von Frauen auch zu einer substanziellen Repräsentation von Frauen in staatlichen Institutionen führt, d.h. ob diese auch geschlechtsspezifische Perspektiven in ihre Politik und Entscheidungsfindung einbringen.
Das KAS-Rechtsstaatsprogramm für den Nahen Osten und Nordafrika veranstaltete in Amman, Jordanien, einen geschlossenen Workshop mit Richterinnen aus der Region, der sich mit der Frage beschäftigte, ob und wie sich die Muster des Eintritts von Frauen in das Justizwesen auf die Ergebnisse der richterlichen Praxis in diesen Ländern auswirken.
Unsere teilnehmenden Expertinnen aus dem Libanon (Kategorie 1), Jordanien/Marokko (Kategorie 2) und Ägypten (Kategorie 3) gaben wertvolle Einblicke in ihren eigenen Werdegang zur Richterin oder Anwältin, in die Herausforderungen, mit denen sie als Frauen konfrontiert waren, und in die Art und Weise, wie sie geschlechtsspezifischen "juristischen Aktivismus" betreiben, indem sie zumindest eine geschlechtsspezifische Perspektive auf die Probleme anwenden, mit denen sie konfrontiert sind. Für einige ist allein die Tatsache, dass Frauen heute Zugang zu Bereichen und Positionen haben, von denen sie in der Vergangenheit ausgeschlossen waren, bereits ein großer positiver Schritt. Für andere wiederum erfordert eine substanzielle Vertretung von Frauen eine proaktive, konstante und furchtlose integrative Haltung, unabhängig vom Geschlecht oder der politischen Zugehörigkeit des Entscheidungsträgers.
Teilnehmende Richterinnen und ExpertInnen waren:
- Rana Akoum (Lebanon)
- Samar Alshayeb (Jordan)
- Rola El-Husseini (Lebanon/ Sweden)
- Sherin Farhoud (Egypt)
- Tatiana Karam (Lebanon)
- Yousra Kamal (Egypt)
- Mayssam Noueiri (Lebanon)
- Salima Rouhi (Morocco)