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kurzum

Klimafinanzierung

von André Algermißen, Katharina Hopp

Gute Schritte, aber noch ein langer Weg

Am 20. November 2022 endete die diesjährige UN-Klimakonferenz (COP 27) im ägyptischen Scharm El-Scheich, die mit großen Erwartungen mit Blick auf die zukünftige Klimafinanzierung verbunden war.

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Fehlende Zuschüsse für Klimaanpassungsmaßnahmen

Um die Entwicklungs- und Schwellenländer, die unter den Folgen des Klimawandels besonders leiden, bei der Dekarbonisierung zu unterstützen, einigten sich die Vertragsparteien bereits 2009 bei der COP in Kopenhagen darauf, zwischen 2020 und 2025 jährlich 100 Milliarden Euro für Maßnahmen zur Emissionsminderung und zur Anpassung an den Klimawandel zur Verfügung zu stellen. Dieses Ziel wurde – trotz vieler Bekenntnisse – deutlich verfehlt. Laut OECD betrugen die Mittel für die Klimafinanzierung 2020 lediglich 83,3 Milliarden Euro. Die UNO schätzt, dass sich die Kosten für die Klimaanpassung von Entwicklungsländern bis 2030 auf jährlich bis zu 300 Milliarden US-Dollar belaufen werden. Vor diesem Hintergrund ist es mehr als fragwürdig, dass die Entscheidung für das neue Finanzierungziel ab 2025 auf die nächste UN-Klimakonferenz verschoben wurde. Bei den Klimafinanzierungen handelt es sich größtenteils um Darlehen und zinsvergünstigte Kredite, die oftmals kontraproduktiv sind, da sie die Schuldenkrise vieler Entwicklungsländer, deren Staatskassen bereits durch die Corona-Pandemie stark belastet wurden, zusätzlich verstärken. Die Mobilisierung von Privatinvestitionen ist wichtig, die Angemessenheit sollte jedoch von Fall zu Fall genau unter die Lupe genommen werden. Für die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen, besonders in einkommensschwachen Staaten, wird es – neben der Verbesserung von Rahmenbedingungen für Investitionen – entscheidend sein, den Anteil an Zuschüssen auszubauen und auch einen (Teil-)Schuldenerlass ergebnisoffen zu prüfen. Gleichzeitig gilt es, ein ausgewogeneres Finanzierungsverhältnis zwischen Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Emissionsminderung sicherzustellen.

 

Unterstützungszusagen für besonders vulnerable Entwicklungsländer

Im Zentrum der diesjährigen UN-Klimakonferenz stand die Frage, wie die durch den Klimawandel verursachten Verluste und Schäden finanziell ausgeglichen werden können. Die Staaten des globalen Südens haben sich für die Einführung eines eigenständigen Fonds für Schäden und Verluste eingesetzt. Aufgrund der Befürchtungen der Industriestaaten, dass es zu ausufernden Entschädigungsforderungen kommen könnte, wurden diesem Anliegen ursprünglich nur geringe Erfolgsaussichten bescheinigt. Umso überraschender war der Beschluss, einen Fonds für klimabedingte Schäden und Verluste einzurichten, der sich explizit an die besonders vulnerablen Entwicklungsländer richtet. Eine Einigung über das Volumen des Fonds sowie eine Aufschlüsselung, welches Land in welchem Umfang einzahlt, konnte jedoch noch nicht erzielt werden. Richtungsweisend ist zudem der erfolgreiche Vorstoß Deutschlands, das im Rahmen seiner G7-Präsidentschaft, zusammen mit den anderen G7-Regierungen und den besonders vulnerablen Staaten (V20), den Aufbau eines globalen Schutzschirms gegen Klimarisiken beschlossen hat. Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte eine Anschubfinanzierung von 170 Millionen Euro an und weitere Staaten, beispielsweise Frankreich und Kanada, haben ebenfalls Zahlungen zugesichert. Der globale Schutzschirm kann jedoch nur dann erfolgreich sein, wenn ausreichend finanzielle Mittel generiert werden können. Auch Schwellenländer wie China und Indien, die für hohe Emissionen verantwortlich sind, sollten in die Pflicht genommen werden. 

 

Klima- und Entwicklungspartnerschaften spielen eine wichtige Rolle

Partnerschaften sind zentral, um Entwicklungsländer bei der Dekarbonisierung technisch und finanziell zu unterstützen. Prominentes Beispiel sind die multilateralen Just Energy Transition Partnerships (JETP) mit ausgewählten Entwicklungs- und Schwellenländern. So unterstützt Deutschland die JETP mit Südafrika mit 1,2 Milliarden US-Dollar, eine weitere JETP konnte in Scharm El-Scheich mit Indonesien vereinbart werden. Deutschland setzt sich zudem für bilaterale Klima- und Entwicklungspartnerschaften (P+) ein, um gemeinsam mit Partnerländern, wie beispielsweise Kenia, die Pariser Klimaziele zu erreichen. 

 

COP27 – nicht mehr als ein Etappenschritt

Die COP27 hat mit der Schaffung eines globalen Schutzschirms und eines Fonds für Schäden und Verluste, dessen konkrete Ausgestaltung noch nicht geklärt werden konnte, einen ersten Etappenschritt erreicht, um Entwicklungsländer gegen Klimarisiken abzusichern. Eine langfristige Perspektive für eine Klimafinanzierung über die 100 Milliarden US-Dollar hinaus konnte allerdings nicht beschlossen werden. Eine ambitioniertere Klimafinanzierung ist jedoch im ureigenen Interesse des Globalen Nordens, denn die Auswirkungen des Klimawandels werden zukünftig weiter zunehmen. Die Industriestaaten stehen aufgrund ihrer hohen Treibhausgasemissionen in der Verantwortung, ihren Beitrag zur Unterstützung der vulnerablen Staaten zu leisten und angekündigte Versprechen zu erfüllen. 

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André Algermißen

Algermissen, Andre

Leiter des Regionalprogramms Zentralasien

andre.algermissen@kas.de +998 71 215 52 01
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Katharina Hopp

Entwicklungspolitik

katharina.hopp@kas.de +49 30 26996-3453

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Über diese Reihe

Prägnant, auf das Wesentliche reduziert, aber immer hochaktuell. In der Reihe "kurzum" fassen unsere Expertinnen und Experten eine Fragestellung oder Problematik auf maximal zwei Seiten zusammen.