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Länderberichte

Umstrittene Medien- und Informationsgesetze in Tansania schränken die Meinungsfreiheit ein

von Daniel El-Noshokaty
Die Einführung des sogenannten “Cybercrimes Act”, und des “Statistics Act” sowie der Entwurf der “Media Services Bill” in Tansania wurden von der Zivilgesellschaft und der internationalen Gemeinschaft heftig kritisiert. Grund für die Kritik sind deren restriktive Vorschriften, die fundamentale Menschenrechte einschränken und die Entwicklung einer unabhängigeren Zivilgesellschaft behindern können.

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Die Einführung des sogenannten “Cybercrimes Act”, und des “Statistics Act” sowie der Entwurf der “Media Services Bill” in Tansania wurden von der Zivilgesellschaft und der internationalen Gemeinschaft heftig kritisiert. Grund für die Kritik sind deren restriktive Vorschriften, die fundamentale Menschenrechte einschränken und die Entwicklung einer unabhängigeren Zivilgesellschaft behindern können.

Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung zu äußern und seine Ideen frei auszudrücken; hat das Recht Informationen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten, unabhängig von nationalen Grenzen; hat die Freiheit zu kommunizieren und diese Kommunikation genießt den Schutz der Privatsphäre.

Diese Bestimmung verdeutlicht, dass die Verfassung der Vereinigten Republik Tansania sowohl die Meinungsfreiheit, wie auch den Schutz der Privatsphäre garantiert. Allerdings durchläuft das Land seit dem letzten Jahr eine Phase tiefgreifender rechtlicher Veränderungen, deren deutlichster Ausdruck die Einführung des „Cybercrimes Act“ und des „Statistics Act“ sind. Diese wurden im Jahr 2015 verabschiedet und beide haben seitdem fortwährende und massive Kritik von unabhängigen Medien und von Teilen der Zivilgesellschaft auf sich gezogen. Daraufhin hat die tansanische Regierung die Beratungen über die vorgelegten Entwürfe weiterer Mediengesetzgebungen, wie zum Beispiel dem “Media Services Bill”, verschoben. In seiner vorgelegten Form besteht laut Kritikern die Gefahr der massiven Einschränkung demokratischer Freiheiten und des Grundrechts der freien Meinungsäußerung.

Während die tansanische Regierung immer wieder betont, dass die neu eingeführten Gesetze unerlässlich seien, um den Zugang zu Informationen zu erleichtern und den Mediensektor zu regulieren, stellen sowohl die politische Opposition im Land wie auch nationale und internationale Menschenrechtsaktivisten erhebliche negative Implikationen heraus. Diese gelten insbesondere für den Schutz der Privatsphäre und die Möglichkeit der Medien, frei arbeiten zu können.

„Cybercrimes Act“ von 2015

Mit der Verabschiedung des „Cybercrimes Act“ im April 2015, wurde Tansania neben Kenia, Südafrika, Nigeria und Sambia das fünfte Land in Afrika, welches ein Gesetz gegen Cyberkriminalität erließ. Die Einführung des Gesetzes wurde mit der Häufung von kriminellen Aktivitäten, wie der Verbreitung von zur Aufwiegelung aufrufender Nachrichten und der Veröffentlichung von als geheim eingestuften Regierungsdokumenten in den sozialen Medien begründet. Folglich stellt Paragraph 16 des „Cybercrimes Act“ die Verbreitung von „falschen, täuschenden, irreführenden oder ungenauen“ Informationen, Daten oder Fakten unter Strafe. In der Praxis erlaubt dieser Paragraph den Strafverfolgungsbehörden Computer zu durchsuchen und darauf befindliche Dateien und Informationen sicherzustellen, ohne das ein vorheriger Gerichtsbeschluss notwendig wäre.

Bereits im Oktober 2015, wurden mindestens drei Personen unter Bezug des „Cybercrimes Act“ angeklagt. Zusätzlich wurden kurz nach den allgemeinen Wahlen am 25. Oktober abgehaltenen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen acht Mitarbeiter der größten Oppositionspartei CHADEMA auf Grundlage des Paragraphen 16 angeklagt. Sie sollen „ungenaue und unbestätigte Daten“ über soziale Netzwerke und das innerparteiliche Informationssystem verbreitet haben. Auch im Jahr 2016 gab es bereits einen ähnlichen Fall, bei dem ein Student auf Facebook eine Nachricht eingestellt hatte und dafür für die Verbreitung irreführender Informationen zu der politischen Lage auf Sansibar vor Gericht erscheinen musste.

Die Befürworter des Gesetzes werden nicht müde zu wiederholen, dass die Cyberkriminalität in Tansania seit seiner Einführung um 60 Prozent zurückgegangen sei. Sie argumentieren, dass es dazu beigetragen hat, Beleidigungen im Internet erheblich zu verringern. So hätte es zum Beispiel vor der Einführung des Gesetzes 459 Fälle von Verbreitung pornographischen Materials, sechs Fälle von Anstiftung zu Gewalt, 117 Straftaten von Internetmissbrauch und neun Fälle von Verbreitung vertraulicher Dokumente des Staates gegeben. Nach der Einführung des „Cybercrimes Act“ habe es im Zeitraum von Oktober 2015 bis Mai 2016 im Gegensatz dazu nur einen Fall von Verbreitung pornographischen Materials und zwei Fälle von Verbreitung vertraulicher Dokumente gegeben. Dementsprechend sei der Grund für die Einführung des Gesetzes die Absicht gewesen, die Menschen vor Missbrauch wie zum Beispiel Online-Betrug zu schützen. Tansanias amtierender Premierminister, Kassim Majaliwa, geht bei der Beurteilung des Gesetzes noch einen Schritt weiter. Er betont, dass das Land direkt von den globalen Sicherheitsbedrohungen betroffen ist und dass sich der „Cybercrimes Act“ nicht gegen die Meinungsfreiheit richte, sondern eine wichtige Rolle beim Kampf gegen den internationalen Terrorismus spiele.

Kritiker halten dieser Aussage entgegen, dass der „Cybercrimes Act“ eine Reaktion auf den sogenannten „Arabischen Frühling“ ist und den Versuch der Regierung darstellt, eine ähnliche Entwicklung in Tansania durch die Kontrolle der Meinungsfreiheit zu verhindern. Menschenrechtsaktivisten haben wiederholt darauf hingewiesen, dass das Gesetz den Strafverfolgungsbehörden erhebliche Kompetenzen einräumt, die ohne feste Vorgaben sehr leicht dazu missbraucht werden können, regierungskritische Stimmen mundtot zu machen. Polizei- und Sicherheitskräfte sind durch das Gesetzt nicht nur in die Lage versetzt worden, Durchsuchungen von Räumlichkeiten ohne vorherigen richterlichen Beschluss durchzuführen, wenn ein für die Strafverfolgungsbehörden ausreichender Verdachtsmoment besteht. Es ist ihnen auch erlaubt, Mobiltelefone, Laptops und Computer zu beschlagnahmen und zu durchsuchen, sollte es „berechtigte Gründe“ dafür geben, dass sich darauf Beweise für eine Straftat befinden. Ein Ergebnis des „Cybercrime Act“ ist folglich, dass die Durchsuchung und Beschlagnahme von Computersystemen, Dateien und Informationen ohne einen vorherigen Gerichtsbeschluss in Konflikt mit Artikel 18 der tansanischen Verfassung und damit dem Recht auf Privatsphäre steht.

Darüber hinaus verdient in diesem Kontext auch Paragraph 20 des Gesetzes Beachtung. Er verbietet das Verfassen und Verbreiten von unerwünschten Nachrichten. Darunter werden solche verstanden, die vom Empfänger nicht erwünscht wurden und deren ursprünglicher Inhalt entfremdet wurde. Die Klassifizierung als unerwünschte Nachricht, die ohne vorherige Zustimmung des Empfängers verschickt wurde und als eine Verletzung dessen Privatsphäre eingestuft werden könnte, bleibt aber eine rein subjektive und von Fall zu Fall unterschiedliche Einordnung.

Die Reaktionen der internationalen Gemeinschaft

Es mag keine Überraschung sein, dass der Leiter der EU Delegation, die Botschafter von elf EU-Mitgliedsstaaten, die Botschafter Kanadas, Norwegens, der Schweiz und der Vereinigten Staaten in Tansania am 9. November 2015 ein gemeinsames Schreiben verfasst haben, in welchem sie gegenüber der Regierung ihre Bedenken in Bezug auf den „Cybercrimes Act“ und die daraus folgenden möglichen Einschränkungen von grundlegenden Freiheitsrechten zum Ausdruck gebracht haben. Als Beispiel führten sie die Verhaftung von Mitarbeitern des „Legal Human Rights Centre“ an, deren technische Ausrüstung beschlagnahmt wurde als sie eine vorher genehmigte unabhängige Auszählung der Wahlergebnisse für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen durchführten. Die Verhaftungen und Beschlagnahmungen wurden mit Paragraph 16 des „Cybercrimes Act“ begründet, obwohl die Organisation im Vorfeld der Wahlen eine Akkreditierung für eine solche unabhängige Auszählung von der nationalen Wahlkommission Tansanias erhalten hatte.

Als bisher einziges Mitglied der internationalen Gemeinschaft ist die US-Regierung auf Grund der beschriebenen Entwicklungen noch einen Schritt weiter gegangen. Sie hat die für Tansania vorgesehene finanzielle Unterstützung in Höhe von 470 Millionen US-Dollar für die nächsten fünf Jahre aus der „Millenium Challenge Cooperation“ im Frühjahr 2016 gestrichen. Gründe dafür waren die empfundene Nichtbeachtung demokratischer Prinzipien bei der umstrittenen Neuwahl auf Sansibar und das Fehlen einer Bereitschaft der tansanischen Regierung, Maßnahmen gegen die durch den „Cybercrimes Act“ entstandenen Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit einzuleiten.

Der neue „Statistics Act“: Ein Schritt zu mehr Vertrauen?

Am 26. März 2015 wurde die „Statistics Bill 2013“ verabschiedet. Daraus resultierte die Gründung des „National Bureau of Statistics“ (NBS) als eine autonome Behörde unter dem Dach des tansanischen Finanzministeriums. Das Gesetz legt fest, dass offizielle Statistiken grundsätzlich nur vom NBS genehmigt und erst dann von einer Behörde, der Regierung oder anderen staatlichen Stellen veröffentlicht werden dürfen. Die Einführung des Gesetzes hat in der Öffentlichkeit und der Zivilgesellschaft ernsthafte Bedenken in Bezug auf die Eindeutigkeit der darin enthaltenen Formulierungen hervorgerufen. Daraufhin sah sich das NBS gezwungen, in einer Stellungnahme darauf hinzuweisen, dass die Beratung und Verabschiedung des Gesetzes nach Recht und Gesetz verlaufen sein. Der Verabschiedung sei ein breiter Konsultationsprozess vorausgegangen und das Gesetz hätte nicht die Intention, die Herstellung oder Publikation von statischen Daten zu verhindern. Darüber hinaus unterstreicht das NBS, dass der „Statistics Act“ in keiner Weise einer natürlichen oder rechtlichen Person verbieten würde, statistische Daten zu sammeln oder zu veröffentlichen. Wenn allerdings „offizielle Statistiken“ bei der Durchführung und Politikgestaltung herangezogen werden sollten, dann müsste sich der Prozess für deren Veröffentlichung strikt an die Vorgaben aus dem Gesetz halten.

Obwohl Teile des „Statistics Acts“ durchaus sinnvolle Vorschriften wie zum Beispiel die Gründung des NBS als eine unabhängige Regierungsstelle vorsehen, hat eine erste Analyse des Gesetzes durch die in Tansania ansässige zivilgesellschaftliche Organisation „Twaweza“ festgestellt, dass es sehr viele problematische Abschnitte enthält, die im Ergebnis Handlungen sehr riskant machen, bei denen Statistiken herangezogen werden. Jede Person oder Organisation, die bewusst „offizielle Statistiken“ bei der Veröffentlichung oder Weitergabe „verzerrt“ wiedergibt, macht sich nach Paragraph 37 (5) des Gesetzes strafbar. Die Veröffentlichung und Verbreitung von statistischen Daten ist daher nur legal, wenn diese vorher vom NBS genehmigt wurden. Es bleibt auch eine gewisse Unsicherheit darüber, wer überhaupt dazu berechtigt ist, statistische Daten zu erheben, welche Genehmigung benötigt wird und was genau in die Kategorie einer „inoffiziellen Statistik“ fällt.

Ein weiteres Problem des Gesetzes ist, dass es kein Höchstmaß an Gefängnis- oder Geldstrafe bei einer Verurteilung festlegt. Das hat Fragen aufgeworfen, ob dadurch die Härte des möglichen Strafmaßes im Verhältnis zum eigentlichen Vergehen stehen kann. Das Gesetz sieht zudem nicht vor, dass statistische Informationen immer Kontrovers ausgelegt werden können und essentiell für die Planung und Durchführung von Politik sind. Das Ergebnis ist, dass „inoffizielle“ aber dennoch bedeutende Statistiken über Tansania nicht veröffentlicht werden dürfen bzw. einer vorherigen Genehmigung bedürfen. Ein Beispiel für die Gefahr der Einschränkung von benötigten Daten für die weitere Entwicklung des Landes kann aus dem Bildungsbereich herangezogen werden. Die offizielle Statistik der tansanischen Regierung stellt fest, dass 94 Prozent aller Kinder im Land zur Grundschule gehen. Die schlechte Qualität dieser Grundschulbildung wird aber nur in einer jetzt „inoffiziellen Statistik“ wiedergegeben. Danach ist nur rund ein Drittel der Kinder an Grundschulen im Alter von zehn Jahren und älter in der Lage, einen Absatz in englischer Sprache vorzulesen, der nach Lehrplan für die zweite Klasse vorgesehen ist.

Vor diesem Hintergrund kann der „Statistics Act“ ebenso dazu führen, dass die Informationsfreiheit in Tansania eingeschränkt wird. Das würde der Verpflichtung des Landes nach einer transparenten Regierungsführung entgegenstehen. Diese Verpflichtung geht auf eine Initiative der Vereinigten Staaten zurück, bei der sich Regierungen weltweit zu Transparenz und Rechenschaftspflicht bekennen und die auch besagt, dass Informationen für die Bevölkerungen einfacher zugänglich gemacht werden sollen. Im Lichte der erwähnten Gesetze mag es fast ironisch klingen, dass Tansania das erste afrikanische Land war, das im September 2011 dieser Konvention beigetreten ist.

Die „Media Services Bill“: Werden die Medien zukünftig zum Schweigen gebracht?

Die „Media Services Bill“ wurde im März 2015 zusammen mit der „Access to Information Bill“ von der Regierung als notwendiges Gesetzesvorhaben vorgestellt. Nach heftiger Kritik von Medienvertretern und aus Teilen der Zivilgesellschaft an dem Gesetz, welches den seit 1976 geltenden „Tanzania News Agency Act“ und dem “Newspapers Registration Act“ ersetzt würde, wurde die Verabschiedung der „Media Services Bill“ verschoben. Trotz des in Tansania bereits bestehenden und „vergleichsweise gut etablierten, sich selbstregulierenden Gremiums des „Media Council of Tanzania“, würde die „Media Services Bill“ in ihrer derzeitigen Form das „Media Services Council“ als neues, übergeordnetes Organ ins Leben rufen. Dieses hätte die Befugnis, die Aktivitäten sämtlicher Medienanstalten und die Inhalte der sozialen Medien zu überwachen, Lizenzen an Zeitungen zu vergeben und – wo immer für nötig befunden – Medienhäuser zu überprüfen. Das Gesetz würde auch den Strafrahmen für Verstöße gegen seine Vorschriften im Vergleich zu den bestehenden Regelungen erheblich verschärften. Die Mindeststrafe nach einer Verurteilung für eine Verletzung der Vorgaben des Gesetzes durch die Veröffentlichung von „falschen Mitteilungen“ oder durch „aufrührerische Intentionen“, liegt bei nicht weniger als fünf Mio. tansanischen Schilling, drei Jahren Gefängnis oder beidem. Die Befürworter der „Media Services Bill“ sind davon überzeugt, dass seine Einführung zu einer Professionalisierung und besseren Regulierbarkeit des Mediensektors führen würde.

Das Gesetz in seiner derzeitigen Fassung würde allerdings vielmehr das genaue Gegenteil bewirken und den Grad der Meinungsfreiheit weiter verschlechtern. Für die Medien in Tansania würde es ungenaue Regularien mit sich bringen, die zu einer noch stärkeren Selbstzensur führen könnten. Das würde im Endeffekt die Fähigkeit der Medien weiter einschränken, ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen.

Kurz vor den Wahlen im Oktober 2015 wurde ein Interview zwischen Freedom House und Damas Kanyabwoya, Redakteur in einer der führenden englischsprachigen Zeitungen des Landes, veröffentlicht. Darin argumentierte der Journalist, dass die „Media Services Bill“ ein klarer „Schritt zurück“ sei, da es der Regierung die Mittel zur Verfügung stellen würde, die Aktivitäten der Medien zu kontrollieren, was die aktuelle Situation verschlechtern würde. Ähnlich äußerte sich auch Kajubi Mukajanga, der Exekutivsekretär des „Media Council of Tanzania“ (MCT). Seiner Meinung nach scheint die „Media Services Bill“ ein extrem schlechtes Gesetz zu sein, da es nicht nur die Lizensierung von Journalisten, sondern auch drakonische Strafen für Verstöße vorsieht. Dazu zählen die sehr hohen Geld- und Gefängnisstrafen, die kein Höchstmaß kennen würden.

In ihrer Analyse des Gesetzes kommt die internationale Menschenrechtsgruppe „ARTICLE 19“ zu dem Schluss, dass das Gesetz es unmöglich mache, unabhängigen Journalismus in Tansania zu praktizieren oder eine Medienanstalt zu betreiben, die ohne die Erlaubnis von regulativen, unter direkter Kontrolle der Regierung stehenden Gremien erteilt wurde. Solche Gremien laufen laut ARTICLE 19 immer Gefahr, für politische Zwecke instrumentalisiert zu werden. Die Einführung des Gesetzes in seiner derzeitigen Form würde nicht nur die Unabhängigkeit und Freiheit der Medien in Tansania beschränken, sondern es würde auch im Widerspruch zu Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte stehen. Das hätte zur Folge, dass Tansania die internationale Verpflichtung verletzten würde, die Sicherstellung der Meinungsfreiheit zu gewährleisten. Ein Beispiel für diese Annahme ist, dass Artikel 36 der „Media Services Bill“ die Veröffentlichung von Informationen unter Strafe stellt, die „vorsätzlich oder grob fahrlässig“ gefälscht wurden. Das internationale Recht missbilligt explizit solche Vorschriften, die sich mit „falschen Informationen“ befassen, denn diese können in der Folge die Ausübung der Meinungsfreiheit unverhältnismäßig beschränken.

Eine versteckte Strategie?

Die Einführung mehrerer restriktiver Mediengesetze in Tansania können zu dem Schluss verleiten, dass dahinter eine zusammenhängende Strategie steckt. Sollen damit die Kritiker der Regierung zum Schweigen gebracht werden? Versucht die Regierung die Kontrolle darüber zu erlangen, was die Medien sagen und was sie nicht sagen dürfen? Sollen einzelne Personen oder Gruppen ruhig gestellt werden, die den Präsidenten oder die Regierung zu stark attackiert haben? Es macht zumindest den Anschein, dass der momentane rechtliche Rahmen in Tansania grundlegende Freiheitsrechte einschränken kann und ein gewisses Maß an Unsicherheit darüber besteht, welche langfristigen Folgen die bereits verabschiedeten oder bisher nur vorgestellten Gesetze in Bezug auf die Meinungs- und Pressefreiheit haben werden.

Was allerdings mit Sicherheit jetzt schon festgestellt werden kann ist die unaufhaltsame technologische Entwicklung und der Trend in Richtung Digitalisierung. Heute werden viel schneller viel mehr Informationen geteilt und es existieren weltweit unzählige Plattformen, auf denen Menschen diese Informationen frei miteinander teilen können. Kaum ein Land kann sich dieser Entwicklung widersetzen. Daher sollte die Hoffnung nicht aufgegeben werden, dass auch in Tansania die Mediengesetze im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsstandards umgesetzt und angewandt werden. Damit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Unabhängigkeit der Justiz und die Gewährleistung grundlegender Freiheitsrechte in Tansania wieder gewahrt werden, bedarf es aber einer Revision der erwähnten Gesetze.

Die Menschen in Tansania sollten Zugang zu den Informationen haben, die sie benötigen, um Entscheidungen ihre Zukunft betreffend machen zu können. Denn „Unsere Leben fangen an dem Tag an zu enden, an dem wir zu den Dingen, die wichtig sind, anfangen zu schweigen.

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