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Facts and Findings

Religiöse Konversionen im Asylprozess

by Dr. Benjamin Karras

Eine juristische Einordnung und Positionsbestimmung

Das Thema der Prüfung einer religiösen Konversion im Asylverfahren hat im Kontext der weltweiten Zunahme religiöser Verfolgung und vor dem Hintergrund des Anstiegs der Asylbewerberzahlen 2015 an Aufmerksamkeit gewonnen. Diese Prüfung wird von Staat und Kirche regelmäßig als Kompetenzkonflikt wahrgenommen. Benjamin Karras hebt hervor, dass staatliche Entscheidungsträger rechtlich befugt und beauftragt sind, die religiöse Identität und die Ernsthaftigkeit des Glaubenswechsels eines konvertierten Asylbewerbers zu prüfen.

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  • Im Kontext der weltweiten Zunahme religiöser Verfolgung und vor dem Hintergrund des Anstiegs der Asylbewerberzahlen 2015 ist das Thema der Prüfung einer religiösen Konversion im Asylverfahren auf die Tagesordnung der öffentlichen Debatte gerückt.
  • Staat und Kirche nehmen die Überprüfung eines Glaubenswechsels regelmäßig als Kompetenzkonflikt wahr. Unterschiedliche fachliche Hintergründe und Prüfungsmaßstäbe führen oftmals zu wechselseitigen Missverständnissen.
  • Staatliche Entscheidungsträger sind rechtlich befugt und beauftragt, die religiöse Identität und die Ernsthaftigkeit des Glaubenswechsels eines konvertierten Asylbewerbers zu prüfen.
  • Wie genau und anhand welcher Maßstäbe sich diese Prüfung vollzieht, ist weder vom Gesetz noch von der Rechtsprechung festgelegt. In der Gerichtspraxis finden sich mitunter stark abweichende Prüfungskriterien.
  • Eine Vereinheitlichung der Prüfungsmaßstäbe ist wünschenswert. Diese ist am ehesten auf dem informellen Weg, durch Tagungen und Fortbildungen sowie fachwissenschaftlich grenzüberschreitende Veranstaltungen zu erreichen.

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About this series

The series informs in a concentrated form about important positions of the Konrad-Adenauer-Stiftung on current topics. The individual issues present key findings and recommendations, offer brief analyses, explain the Foundation's further plans and name KAS contact persons.

 

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