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Die Einführung einer neuen Währung ist für ihn daher nicht nur ein weiterer Baustein auf dem Weg zur wirtschaftlichen Einheit Europas, sondern auch Teil eines umfassenden europäischen Gesellschaftsvertrages mit dem Ziel, die Bürger Europas „von all den Funktionen profitieren“ zu lassen, die das Geld erfülle, und damit Frieden und Wohlstand zu garantieren. Gerade, weil er die Einführung des Euros als Gesellschaftsvertrag begreift, kann der oberste Währungshüter in Aachen vehement die Flankierung durch einen zweiten Gesellschaftsvertrag, einen europäischen Verfassungsvertrag, fordern.
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