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Der neue Kodex führt 24 israelische Gesetze, die im Zeitraum von 1958 bis 1984 erlassen wurden, zu einem modernen, einheitlichen Zivilgesetzbuch zusammen. Das ursprüngliche osmanische Recht wurde zwischen 1917 bis 1948 den Prinzipien des britischen Rechts angepasst. Mit der Gründung des Staates Israel bestand ein Bedarf zur schnellen Regelung einer neuen Gesetzgebung. Man hatte damals bereits vor, später ein einheitliches Zivilgesetzbuch zu verfassen. Praktisch aber wurden viele verschiedene Gesetze erlassen, die nicht eine gemeinsame Ideologie repräsentierten. Insbesondere waren die Schadensersatzregelungen uneinheitlich.
An diesem neuem Kodex arbeitete seit 1984 eine hochrangig besetzte Kommission von Experten unter der Leitung von Aharon Barak, damals Generalstaatsanwalt und heute Präsident des Obersten Gerichtshofs. Die Koordination der Arbeit erfolgte durch die stellvertretende Generalstaatsanwältin Tana Spanic. Diese Kommission untersuchte die unterschiedlichen Gesetzgebungen anderer moderner Staaten, sowie die Gerichtspraxis und führte Dialoge mit internationalen Rechtsexperten – insbesondere auch zum deutschen Zivilgesetzbuch (BGB) - um diesen neuen Kodex zu entwickeln.
Die Konrad-Adenauer-Stiftung unterstützte seit fast 10 Jahren diese Forschungsarbeit. Für diese Unterstützung dankte Frau Spanic der Stiftung in ihren Einleitungsworten zur Konferenz mit der Bemerkung, ohne die KAS habe man das Vorhaben nicht zu Ende bringen können.
Grußworte zur Konferenz sprach Justizminister Joseph Lapid. Er freue sich, Justizminister sein zu können in einer Periode, in die ein so historisches Ereignis wie die Geburt eines neuen Gesetzbuches falle. Präsident des Obersten Gerichtshofs, Aharon Barak, berichtete über den Werdegang des neuen Kodex und seine wesentlichen Merkmale. Er stellte fest, dass für ihn ein persönlicher Traum in Erfüllung gehe. Durch den neuen Kodex werde das neue Recht transparenter und einheitlicher; darüber hinaus seien viele Lücken gefüllt worden.
Der Entwurf enthält insgesamt rund 1000 Paragraphen. Die allgemeinen Prinzipien des Gesetzes sind im ersten Teil, Paragraphen 1, Satz 4, festgehalten. Es soll Gerechtigkeit und Anstand garantieren, Rechtssicherheit und Effizienz sichern, Einheitlichkeit zwischen den einzelnen Teilen bieten, existierende Rechte sichern, transparent sein und damit dem Rechtsschutz der Bevölkerung dienen.
Im Vorwort des vorgeschlagenen Gesetzestextes wird die Absicht kundgetan, alle Gebiete des Zivilrechts abzudecken und eine einheitliche Handhabung aller zivilrechtlichen Verpflichtungen zu regeln.
Der erste Teil behandelt die allgemeinen Grundsätze, die auf alle Gesetze angewandt werden. Er beschäftigt sich u.a. mit dem guten Glauben und dem Grundsatz, dass der Rechtsbrecher nicht von seinem Rechtsbruch profitieren darf.
Der zweite Teil behandelt Personen, deren Rechtsfähigkeit, Volljährigkeit, Vormundschaft etc.
Der dritte Teil behandelt die Rechtsgeschäfte, Willenserklärungen, Vertretung etc.
Der vierte und wesentlichste Teil behandelt die Schuldverhältnisse und zwar solche, die vertraglich begründet sind, gesetzlich begründet sind (z.B. unerlaubte Handlung) und solche, die gemischter Natur sind (beispielsweise Treuhand).
Der Teil der vertraglichen Schuldverhältnisse beruhte bereits auf dem deutschen BGB und wurde mit nur kleineren Änderungen beibehalten.
Tiefgreifende Änderungen waren notwendig bei den Schadensersatzregelungen, die noch auf dem britischen, mandatorischen Recht beruhten. Diese wurden einheitlich neu geregelt, damit sie auf alle Schuldverhältnisse anwendbar sind.
Neuerungen wurden eingeführt bei der Regelung zu den besonderen Schuldverhältnissen (z.B. zu Kaufvertrag, Schenkung, Darlehen, Dienstleistung, Allgemeine Geschäftsbedingungen).
Der fünfte Teil behandelt das Eigentum, unbewegliche und bewegliche Sachen und ist ähnlich dem vierten Teil aufgebaut, erst mit allgemeinen Grundsätzen und dann speziellen Regelungen.
Der sechste Teil behandelt die Verjährung, der siebte stellt einen Abschluss mit praktischen Hinweisen dar.
Das Erbrecht und das internationale Privatrecht sind noch nicht neu verfasst worden, sollen aber zu einem späteren Zeitpunkt Teil dieses Gesetzbuches werden.
Dieser Gesetzesentwurf wird jetzt weiter öffentlich bekannt gemacht, auch im Internet und Kommentare werden eingeholt. Am 15. Juli 2004 soll er der Knesset vorgelegt werden.
Der Entwurf für ein neues Zivilrecht beruht in weiten Teilen auf dem deutschen BGB. Dies ist vor allem auf den Kommissionsvorsitzenden Aharon Barak zurückzuführen, der ein engagierter "Fan" deutscher Zivilgesetzgebung und – Rechtsprechung ist. Er wurde von der KAS über fast 10 Jahre mit deutscher Literatur (Kommentare, Rechtsprechung) ausgestattet. Auch die Kooperation mit der KAS bei der Entwicklung des neuen Gesetzbuches war nicht ohne Einfluss. Jedenfalls hat die KAS einen wesentlichen Beitrag zur rechtsstaatlichen Stabilisierung Israels mit diesem Projekt geleistet.