Country reports
In einer 18-stündigen sehr kontrovers verlaufenden Marathon-Sitzung hat das türkische Parlament am 13.05.2004 mit 254 Stimmen der regierenden AKP bei vier Gegenstimmen die Reform des Türkischen Hochschulrates (YÖK) verabschiedet. Die Abgeordneten der oppositionellen CHP verließen vor der Abstimmung demonstrativ den Plenarsaal.
Die AKP-Regierung hat damit trotz aller Widerstände und Drohgebärden mit ihrer Parlamentsmehrheit diese Reform durchgesetzt und so eine offene Konfrontation mit der militärischen Führung des Landes in Kauf genommen. Die Reform des Türkischen Hochschulrates ist vor allem durch die Neureglung des Hochschulzugangs für Absolventen der Predigerschulen (Imam-Hatip-Schulen) und aller Berufsfachschulen zu einem Politikum geworden. Die bisherige Benachteiligung gegenüber den Gymnasien wurde damit aufgehoben. Hinsichtlich dieses sensiblen Themas gibt es offensichtlich unüberwindbare Gräben zwischen der Regierung auf der einen und dem Militär und den Hochschulrektoren auf der anderen Seite. Die sehr wichtige zehn Punkte umfassende Verfassungsreform, die dem Staatspräsidenten zu Unterschrift vorliegt, ging in der öffentlichen Wahrnehmung dabei vollständig unter.
Inhalte der Reformen
YÖK ist eine verfassungsrechtlich verankerte Institution und wurde 1982 nach dem letzten Eingreifen des Militärs eingerichtet. Er ist eine unabhängige, dem Staatspräsidenten untergeordnete Institution mit bedeutenden Hochschulkompetenzen. Die geplante Reform beinhaltet eine Beschneidung dieser Kompetenzen sowie erhebliche Veränderungen der Aufgaben des Hochschulrates.
Hauptstreitpunkt ist jedoch die Neuregelung des Hochschulzugangs von Absolventen der Imam-Hatip-Schulen. Das türkische Schulsystem unterscheidet nach der achtjährigen Grundschulpflicht zwischen allgemeinbildenden und berufsbildenden-technischen Oberschulen, zu den letzteren gehören auch die Prediger-Schulen. Der Hochschulzugang in der Türkei wird durch ein kompliziertes Punkte- und Koeffizientensystem geregelt. Ausschlaggebend dabei ist die individuelle Anzahl der Punkte der zentralen Hochschulzugangsprüfung, die mit einem Koeffizienten multipliziert wird. Dieser Koeffizient war für die berufsbildenden Oberschulen und damit auch für die Imam-Hatip-Absolventen bisher geringer wie der für andere Oberschulen. Dies führte nach Ansicht der Regierung zu einer Benachteiligung der Predigerschulen, zumal die Lehrpläne beider Schultypen übereinstimmen. In den religiösen Schulen werden lediglich zusätzlich Lehrinhalte in Arabisch, Koranlesen und islamischer Quellenkunde vermittelt. Mit der neuen Gesetzgebung werden durch eine Angleichung der Koeffizienten die Imam-Hatip-Schulen und die anderen berufsbildenden Oberschulen den Gymnasien gleichgestellt.
Die Kritiker dieser Regelung sehen nun die Gefahr einer Unterwanderung des laizistischen Systems, da die religiösen Schulen lediglich zur Ausbildung des Predigernachwuchses gegründet worden seien. Die AKP jedoch wollte mit dieser Reform lediglich die Bedeutung von berufsbildenden Oberschulen hervorheben, da in diesem Bereich noch immer zu wenig Absolventen im Vergleich zu europäischen Staaten zu verzeichnen seien. Zudem waren die Predigerschulen bis 1990 den allgemeinen Oberschulen gleichgestellt und es gab keine Hindernisse beim Zugang zu den türkischen Universitäten. Die Absolventen der Predigerschulen erreichten jedoch in den letzten Jahren im Vergleich zu den anderen Oberschulen in der Hochschulzugangsprüfung durchschnitt-lich weit weniger Punkte. Es bleibt daher völlig offen, ob künftig wirklich ein vermehrter Hochschulzugang dieser Gruppe zu erwarten ist, da das Ergebnis der Hochschulzugangsprüfung und nicht so sehr der Koeffizient dafür wichtig ist. Viele Absolventen der Imam-Hatip-Schulen verheimlichen, nach eigenen Angaben, den Besuch ihrer Schule. Sie befürchten ansonsten Repressalien und Benachteiligungen für ihr späteres Berufsleben. In einer Umfrage eines türkischen Internetportals bezeichneten von 3131 Lesern rund 70% die Imam-Hatip-Schulen jedoch als ganz normale Lehranstalten lediglich mit einer zusätzlichen religiösen Ausbildung.
Die öffentliche Erregung hat also mehr symbolische Gründe, zumal die Imam-Hatip Schulen nur ca. 7% unter allen berufsbildenden Oberschulen ausmachen und lediglich ca. 70.000 Absolventen dieser Schulen betrifft. An der zentralen Hochschulzugangsprüfung nahmen im letzten Jahr aber ca. 2 Mio Schüler teil. Ein Kommentator einer auflagenstarken Tageszeitung bezeichnete daher auch die ganze Entwicklung als einen „Sturm im Wasserglas“. In erster Linie fühlt sich das Militär durch das Vorgehen der Regierung herausgefordert. Es fürchtet eine teilweise Rücknahme der Änderungen aus dem Jahre 1997. Damals hatte der Nationale Sicherheitsrat gegenüber der Re-gierung die „Empfehlung“ ausgesprochen, die Grundschulausbildung von vier auf acht Jahre aus-zuweiten. Der Einfluss der Imam-Hatip Schulen wurde so stark eingedämmt. Dies führte dann u.a. zum Sturz von Ministerpräsident Necmettin Erbakan.
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Zusammensetzung und die Wahl des Vorsitzenden von YÖK. Bisher hatte der Hochschulrat 22 Mitglieder, von denen jeweils sieben vom Ministerrat, der Rektorenkonferenz und dem Staatspräsidenten vorgeschlagen wurden. Ein Mitglied wurde vom Generalstab ernannt. Alle YÖK-Mitglieder mussten vom Staatspräsidenten bestätigt werden. Der Vorsitzende von YÖK wurde vom Staatspräsidenten ernannt. Nun soll es nur noch 16 YÖK-Mitglieder geben, wobei jeweils fünf vom Ministerrat, dem Staatspräsidenten und der Rektorenkonferenz sowie ein Mitglied vom Militär vorgeschlagen werden sollen. Der Vorsitzende von YÖK soll von den Mitgliedern direkt gewählt werden. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes verlieren alle bisherigen Mitglieder ihr Amt. Viele Hochschulrektoren kündigten bereits als Zeichen der Ablehnung des Gesetzes für den Tag des Inkrafttretens ihren Rücktritt an. Die YÖK-Mitgliedschaft eines Vertreters der Streitkräfte wird aber wahrscheinlich nur von kurzer Dauer sein. Sollte nämlich der Staatspräsident die vom Parlament verabschiedeten und ihm zur Prüfung vorliegenden Verfassungsänderungen akzeptieren, dann fällt damit auch dieses Privileg des Militärs.
Die umstrittene Reform beinhaltet des weiteren wichtige Änderungen der Ausschreibung und Besetzung von Dozenten- und Professorenstellen. Die Personalauswahl soll zukünftig durch unab-hängige wissenschaftliche Gremien von den Universitäten selbst vorgenommen werden. Zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, das Gehälter von Wissenschaftlern und Forschungsausgaben künftig auch von externen Institutionen finanziert werden können. Die Reform sieht auch vor, dass fünfköpfige Studentenvertretungen an türkischen Universitäten eingerichtet werden. Die Vorsit-zenden der studentischen Interessenvertretungen sind dann Mitglied in den entsprechenden Se-naten der Universitäten mit Stimmrecht auch bei der Rektorenwahl. Politische Beobachter be-zeichnen die Hochschulreform als richtig und längst überfällig. Die Unabhängigkeit der Wissen-schaften und die demokratische Willensbildung an den Universitäten würden damit gestärkt.
Reaktionen
Nachdem sich die CHP-Abgeordneten schon zuvor unter Protest aus den Beratungen der Bildungskommission des türkischen Parlaments zurückgezogen hatten, warf Ali Topuz, stellv. CHP-Parteivorsitzender, dem türkischen Premierminister Tayyip Erdoğan ein „sonderbares“ Demokra-tieverständnis vor: Die YÖK-Reform sei nicht konsensfähig und stünde darüber hinaus im Konflikt mit der türkischen Verfassung.
Die Militärführung veröffentlichte bereits vor der Parlamentsdebatte eine Warnung, dass die geplante Reform gegen die verfassungsrechtlich verankerte Einheitlichkeit des Bildungswesens und gegen das laizistische Bildungsprinzip verstoße. Für dieses Vorhaben der Regierung könne daher von Institutionen und Personen, die sich den Prinzipien der Republik verbunden fühlten, keine Akzeptanz erwartet werden. Während alle wichtigen Verfassungsreformen der letzten zwei Jahre von den Militärs mit Zurückhaltung aufgenommen wurden, wirft die eindeutige Kritik der Armee ein politisches Fragezeichen auf.
Hans-Jörg Kretschmer, Leiter der EU-Delegation in der Türkei, kritisierte öffentlich die Stellungnahme des türkischen Militärs. Die Beziehung zwischen Staat und Armee, so der EU-Vertreter, sei für die EU ein besonders bedeutendes Kriterium für die Beurteilung des Demokratiebewusstsein. Seine Aussagen wurden von dem Sprecher des türkischen Außenministeriums zurückgewiesen: Der EU-Vertreter solle doch seine Aussagen künftig unter Berücksichtigung des diplomatischen Verhaltenskodex besser abwägen. Ein Abgeordneter der Partei des Rechten Weges (DYP) forderte in einer schriftlichen Stellungnahme dazu auf, Kretschmer zur Persona-Non-Grata zu erklären.
Premierminister Erdoğan heizte die Stimmung noch weiter an: „Ein sozialer Konsens findet nicht zwischen staatlichen Institutionen statt, sondern zwischen den Menschen, die uns einen Regierungsauftrag gegeben haben. Seit wann ist YÖK ein Exekutiveorgan in diesem Land? Die Souveränität gehört dem Volk und das Volk hat uns das Vertrauen gegeben“.
Ausblick
Die AKP hat mit der Umsetzung der Hochschulreform versucht, ein Wahlversprechen einzulösen und konnte so sicherlich zumindest ihre Stammwähler zufrieden stellen. Nach Ansicht politischer Beobachter ist aber dennoch nur schwer nachvollziehbar, warum die türkische Regierung gerade in dieser kritischen Phase des Werbens für ein Datum zur Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen eine solche schwere innenpolitische Krise herauf beschwor, auch wenn die Hochschulreform schon seit 14 Monaten auf der Agenda stand. Zudem auch die innerparteiliche Geschlossenheit der AKP scheinbar einen ersten schweren Schaden genommen hat, weil das Fernbleiben von mehr als 100 AKP-Abgeordneten bei dieser wichtigen Abstimmung zu allerlei Spekulationen Raum bietet.
Die Finanzmärkte reagierten äußerst nervös auf die politische Entwicklung: Die türkische Lira verlor an Wert und die Börse schloss mit erheblichen Verlusten. Darüber hinaus scheint es als sicher, das Staatspräsident Ahmet Necdet Sezer sowieso sein Veto gegen die Gesetzesvorlage einlegen wird. Er muss darüber in den nächsten 15 Tagen entscheiden.
Verfassungsrechtexperten glauben mittlerweile sogar, der Staatspräsident könne in diesem Fall sogar ein zweites Mal von seinem Veto-Recht Gebrauch machen. Obwohl in der Verfassungsänderung vor zehn Tagen das YÖK-Mitglied des Militärs abgeschafft wurde ist er in der YÖK-Gesetzgebung weiterhin erwähnt. Die Regierung hat aber schon deutlich gemacht, dass sie keine Änderungen an dem Entwurf vornehmen und dem Parlament den gleichen Text ein zweites Mal zur Abstimmung vorlegen werde, um so auch eine weitere Prüfung durch den Staatspräsidenten zu vermeiden. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird das türkische Verfassungsgericht angerufen, um als letzte Instanz die Verfassungsmäßigkeit zu bestätigen oder zu verwerfen. Sollte sich das Verfassungsgericht mit dem YÖK-Gesetz beschäftigen, besteht die Gefahr, dass die für den Sommer angesetzten Zulassungsprüfungen der Universitäten gerichtlich nachträglich für ungültig werden. Die dann zu erwartenden Reaktionen von rund 2 Millionen betroffenen Studenten und deren Eltern dürften für die Regierung keineswegs schmeichelhaft ausfallen. Jedoch hat selbst der Erziehungsminister Hüseyin Çelik mittlerweile verlautbaren lassen, dass die Neureglung erst im nächsten Jahr zur Anwendung kommen soll, weil bis zur diesjährigen Hochschulzugangsprüfung nur noch wenige Wochen Zeit blieben und eine Umsetzung zeitlich nicht mehr möglich sei. Die Hochschulreform wird aber trotzdem in den nächsten Wochen weiterhin die politische Diskussion in der Türkei dominieren.