Mit der russischen Invasion in die Ukraine sind die Grundpfeiler der europäischen Sicherheitsarchitektur schwer erschüttert worden, der völkerrechtswidrige Militärangriff des russischen Präsidenten Wladimir Putin hat den Konsens der friedlichen Nachkriegsordnung zerstört. Der Krieg stellt eine Zeitenwende in der internationalen Geopolitik dar, eine Herausforderung auf die der Westen schnell, konsequent und geeint reagierte. Bereits zwei Tage vor der Invasion haben sich die 27 EU-Mitgliedsstaaten, in Reaktion auf die Unabhängigkeitsanerkennung der Separatistengebiete Donezk und Luhansk auf ein erstes Sanktionspaket geeinigt. Ein zweites noch weitreichenderes Paket folgte unmittelbar nach Kriegsbeginn, das nur kurze Zeit später durch ein drittes und viertes Paket erweitert wurde. Neben gezielten Sanktionen gegen Einzelpersonen und Unternehmen wurde damit u. a. Russlands Zugang zu den Finanz- und Kapitalmärkten der EU eingeschränkt, alle Vermögenswerte der russischen Zentralbank (CBR) in der Europäischen Union eingefroren sowie eine Luftraumschließung für alle russischen Flugzeuge be- schlossen. Ein Teil dieser Sanktionen ergänzt und erweitert die seit 2014 bestehenden EU- Sanktionen, die im Zuge der Krim-Annexion gegen Russland erlassen wurden.
Der Ausschluss der Russischen Föderation aus SWIFT gilt bislang jedoch als eine der weitreichendsten Maßnahmen der EU. Auch Belarus, als enger Verbündeter des Kremls wurde zu Beginn der Woche vom internationalen Zahlungssystem ausgeschlossen. Zudem hat Brüssel verschiedene Maßnahmen erlassen, um die Ukraine auf humanitärer, politischer, finanzieller und materieller Ebene zu unterstützen. 500 Mio. € wurden vier Tage nach Kriegsbeginn für die finanzielle und technisch-organisatorische Unterstützung für Waffenlieferungen an die Ukraine im Rahmen eines Beschlusses des Rates über die Unterstützungsmaßnahme der abermals aktivierten Europäischen Friedensfazilität (EFF) freigesetzt. Von den freigegebenen Mitteln sollen 450 Mio. € für Waffenlieferungen, darunter Defensiv- und Offensivwaffen (defence and lethal weapons) wie Luftabwehrsysteme, Panzerabwehrwaffen und Munition investiert werden. Weitere 50 Mio. € sind für Treibstoff und Schutzausrüstung bereitgestellt. Daneben haben die EU- Innenministerinnen und Innenminister die Aktivierung der Richtlinie zum temporären Schutz von Geflüchteten aus dem Jahr 2001, die im Zuge der Balkankriege beschlossen wurde, wieder eingesetzt. Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine sollen so schnell und unkompliziert für ein bis zu drei Jahre ohne Asylantrag mit Arbeitserlaubnis und Zugang zu Sozialhilfen in der Union bleiben dürfen.