Country reports
Die für den 10. August vorgesehenen lokalen Wahlen in Nigeria sind – wie von vielen Beobachtern nicht anders erwartet – ein weiteres mal, diesmal auf unbestimmte Zeit, verschoben worden. Der Urnengang in den Kommunen sollte den Auftakt der so wichtigen zweiten Wahlen seit der Rückkehr zur Demokratie vor nunmehr fast dreieinhalb Jahren bilden. 1999 wurde, nach mehren Jahrzehnten Militärherrschaft, Olusegun Obasanjo zum Präsidenten Nigerias gewählt. Mit dem Ausfall der Kommunalwahlen könnten nun auch die Parlaments-, Gouverneurs- und Präsidentenwahlen, alle geplant für Frühjahr des nächsten Jahres, gefährdet sein.
Die Ereignisse haben eine lange, man möchte sagen für Nigeria typische Vorgeschichte. Hintergrund ist ein Konflikt zwischen Gouverneuren und Präsident. Letzterer kam 2001 auf die Idee, die Amtszeit der lokalen Administraten um ein Jahr auf fünf Jahre zu verlängern. So wollte er den Einfluss der Kommunen, und somit auch den der Gouverneure, auf die Bundesebene minimieren. Eine Verlängerung der Amtszeit nämlich hätte aller Wahrscheinlichkeit nach bedeutet, dass alle Wahlen an einem gemeinsamen Tag hätten stattfinden können, zumindest jedoch alle unmittelbar aufeinanderfolgend im Frühjahr 2003. Damit wären die Gouverneure der Möglichkeit beraubt worden, lange vor den drei großen Abstimmungen ihre eigenen Leute in den Kommunen zu positionieren. Folgerichtig kam es zu einer erbitterten Auseinandersetzung zwischen Obasanjo und seinen Landesfürsten.
2001 ging das ganze vor das Verfassungsgericht. Nach recht langer Beratungszeit gaben die Richter im März dieses Jahres das Urteil bekannt: eine 5jährige Amtszeit sei verfassungswidrig. Obasanjo reagierte unmittelbar und verlangte nun, dass die Wahlen sofort durchgeführt werden sollten. Wenn schon nicht zeitgleich mit den Parlaments- und Präsidentenwahlen, so mag er gedacht haben, dann wenigstens lange davor. Das jedoch war unrealistisch, genauso wie der eigentlich avisierte 29. Mai, denn es gab bis dato noch kein aktuelles Wählerregister. Lediglich das der letzten Wahlen von 1999 existierte. Insofern einigten sich Präsident, Gouverneure und die bis dahin einzig operierenden Partein - die People's Democratic Party (PDP), die All People's Party (APP) und die Alliance for Democracy (AD) - erstaunlich schnell und nach all den Querelen eher unerwartet auf den 10. August als Ausweichtermin.
Mittlerweile jedoch zeichnete sich bereits ab, dass auch dieser Termin nach und nach immer unrealistischer wurde. Parallel nämlich kämpften 24 neue Parteien um ihre Registrierung. Zuständig für das Zulassungsprocedere ist die mächtige, vom Präsidenten kontrollierte Independant National Electoral Commission (INEC). Nach langen Verhandlungen, einem ständigen hin und her und begleitet von der gespannten Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit gab sie Mitte Juni die Registrierung dreier neuer Parteien bekannt: die All Progressives Grand Alliance (APGA), die National Democratic Party (NDP) und die United Nigeria People's Party (UNPP). Unmittelbar nach ihrer erfolgreichen Zulassung verlangten deren Führer eine Verschiebung der Wahlen. Sie sähen sich nicht in der Lage - und das vollkommen zu Recht -, innerhalb der bis zu den Wahlen verbleibenden Zeit einen erfolgversprechenden Wahlkampf führen zu können. Die drei etablierten Parteien lehnten dieses Ansinnen naturgemäß ab.
Doch damit nicht genug. Parallel zur Debatte um eine Verschiebung der Wahlen zogen die nicht registrierten Parteien vor das Berufungsgericht in Abuja. Sie bezweifelten die Rechtmäßigkeit des Zulassungsprocederes. In der nigerianischen Verfassung sei klar und deutlich geregelt, so ihre stimmige und der Verfassungswirklichkeit entsprechende Argumentation, wann eine Partei sich als solche bezeichnen dürfe und somit alle Anforderungen der Registrierung erfüllt habe. Es bedürfe nicht einer weiteren Prüfung durch eine Organisation wie INEC. Das Gericht ließ sich Zeit mit Findung und Verkündung des Urteils. Erst unmittelbar vor dem Wahltermin, am 27. Juli, traten die Richter an die Öffentlichkeit. Sie stellten fest, dass die Zulassungsbefugnis der Kommission nicht verfassungskonform sei und gaben somit der Klage der nicht registrierten Parteien statt.
Mit dieser richterlichen Entscheidung so kurz vor dem Wahltermin war eigentlich bereits besiegelt, dass die Wahlen am 10. 08 nicht würden stattfinden können. Denn nun musste geprüft werden, ob die nicht registrierten Parteien doch an der Wahl würden teilnehmen dürfen. Bis heute besteht darüber Ungewissheit. Außerdem existiert noch immer kein aktuelles Wahlregister, ohne das eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl unmöglich ist.
Kurz vor dem 10. August versuchten die Gouverneure der 36 Bundesstaaten ein letztes Mal, den eigentlichen Termin zu wahren. Natürlich hatten sie noch immer ein Interesse, lange vor den Parlaments-, Gouverneurs- und Präsidentenwahlen in den Staaten ihre eigenen Reihen zu formieren. Das von ihnen kontrollierte State Independent Electoral Commitee (SIEC) mischte sich ein. Von der Verfassung mit der Durchführung der Lokalwahlen beauftragt, pochte es nun auf eben dieses Recht. Doch INEC, wie bereits erwähnt vom Präsidenten höchstselbst kontrolliert, stellte sich nun auf den Standpunkt, die Durchführung sei aufgrund des unzulänglichen Wahlregisters unmöglich. Um dem Nachdruck zu verleihen, verweigerte die Kommission schlicht und ergreifend die Herausgabe des Registers. Ohne Wählerregister aber keine Wahl.
So ging der 10. August vorüber, ohne dass Wahlen stattgefunden hätten. Wann nun der Wähler in den Kommunen seine Stimme abgeben darf, ob überhaupt, darüber eine Prognose abzugeben ist nahezu unmöglich. Zu ungewiss ist die weitere Entwicklung. Nigeria befindet sich inmitten der Transition. In dieser mehr als sensiblen Phase - in der Politiker eigentlich alles dafür tun müssten, die junge Demokratie zu konsolidieren – Wahlen dem politischen Machtkampf zu opfern, zeigt, wie wenig die demokratische Staatsform bis dato, gerade von den politischen Entscheidungsträgern, gelebt wird.
Ein solches politisches Klima, in dem die konkurrierenden Schlüsselfiguren tagtäglich mit neun Schachzügen versuchen, ihre Gegner auszuspielen, lässt verlässliche Aussagen nicht zu. Fraglich ist auch die Rolle des Präsidenten, immerhin eine Hauptfigur in diesem Ränkespiel. Noch scheint seine Wiederwahl relativ gesichert. In der Rolle des Hoffnungsträgers jedoch sieht ihn ein Grossteil des Volkes schon lange nicht mehr. Weitere politische Scharmützel dieser Art werden diesen Trend bestimmt nicht aufhalten. So bleibt abschließend lediglich verhalten positiv zu konstatieren, dass die Absage der Wahlen nicht die erwarteten Unruhen nach zog.