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Am 4. März 2000 fanden zum ersten Mal Wahlen zum thailändischen Senat statt. Diesem Oberhaus waren von der neuen Verfassung von 1997 wichtige Kontroll- und Mitwirkungsfunktionen übertragen worden. Der Senat sollte eine entscheidende Rolle bei der Säuberung der "alten" Politik übernehmen. Um so heftiger entbrannte der Kampf um die 200 Sitze, um die sich sowohl Vertreter der Zivilgesellschaft als auch viele "alte Garden" und Regionalgrößen bewarben. Kaum verwunderlich, dass die alten Mechanismen des Stimmenkaufs, der Einschüchterung und diverser Wahlmanipulationen - insbesondere in den ländlichen Gebieten - grassierten.
Aber die nationale Wahlkommission griff entschlossen durch und verweigerte 78 Kandidaten die Anerkennung ihres Wahlsieges und setzte für den 29. April 2000 in 35 der 76 Provinzen Nachwahlen um die verbliebenen 78 Sitze an. Von den nicht anerkannten Kandidaten wurden drei wegen eklatanten Wahlbetruges, der ihnen persönlich zugerechnet werden konnte, nicht mehr zu den Nachwahlen zugelassen. Die verbliebenen 75 Disqualifizierten bekamen eine zweite Chance eingeräumt, weil nicht festgestellt werden konnte, ob die Wahlrechtsverletzungen von ihnen persönlich begangen wurden.
Von den 75 wieder zugelassenen Senatskandidaten erreichten immerhin 44 das Ziel einer Wiederwahl. Nicht darunter waren zwei prominente Ministerehefrauen. Insgesamt war die Wahlbeteiligung nach Aufhebung der Wahlpflicht von rund 70 Prozent auf unter 40 Prozent zurückgegangen. Dies wurde von vielen Beobachtern nicht zuletzt deshalb tief bedauert, weil es einflussreichen Personen ermöglichte, mit relativ wenigen Stimmen ihrer (gekauften?) Anhänger einen Senatssitz zu erobern.
So war auch der zweite Wahlgang überschattet von Vorwürfen des Stimmenkaufs und des Wahlbetruges, auch wenn Beobachter von einer "Verfeinerung" der Methoden sprachen. Der für die Feststellung von Wahlrechtsverletzungen zuständige Wahlkommissar Yuwarat Kamolvej schätzt, dass 20 % der vorläufigen Sieger der Nachwahl diese auf unsaubere Art gewonnen hätten. Die Anerkennung oder Aberkennung der Siege in den 35 Nachwahlprovinzen wird voraussichtlich bis etwa Mitte Mai dauern. Dann werden wohl wieder einige der vorläufigen Sieger disqualifiziert und erneut Nachwahlen in diesen Provinzen angesetzt werden. Der Vorsitzende der Nationalen Wahlkommission hat bereits angekündigt, dass er eher ad infinitum Nachwahlen ansetzen werde, als einem Wahlbetrüger den Einzug in den Senat zu erlauben.
Der Nationale Wahlkommission war bereits nach dem ersten Wahlgang vorgehalten worden, warum sie denn nicht zunächst die Wahlsieger als Senatoren bestätige. Sie könne die Senatoren dann später immer noch nach Prüfung der Wahlbetrugsvorwürfe wieder aus ihrem Amt entlassen und erst dann Nachwahlen in den betroffenen Provinzen ansetzen. Angesichts der bisherigen praktischen Unmöglichkeit von Amtsenthebungen ist es verständlich, dass die Wahlkommission diesen Weg nicht gegangen ist.
Die Beunruhigung über einen nicht arbeitsfähigen Senat wuchs schnell. Die 122 gewählten und bestätigten Senatoren wollten so früh als möglich zusammentreten. Die Regierung hatte demgegenüber ein Interesse daran, dass der alte Senat bis zur endgültigen Konstituierung des neuen Senats die Amtsgeschäfte kommissarisch weiterführt. Das Verfassungsgericht hat nun in seiner Entscheidung vom 27. April 2000 klargestellt, dass der neue Senat erst dann zusammentreten und seine Amtsgeschäfte aufnehmen kann, wenn alle 200 Senatoren offiziell gewählt sind. Gleichzeitig entschied das Gericht, der alte Senat darf nicht die Amtsgeschäfte kommissarisch weiterführen, da er sich aus ernannten Senatoren zusammensetzt.
So fehlt bis auf weiteres ein funktionsfähiger Senat für den Gesetzgebungsprozess und eine Reihe von wichtigen Ernennungen (z.B. von Richtern am Obersten Verwaltungsgericht). Bereits mit Blick auf die spätestens im Herbst anstehende Unterhauswahl fragen sich nicht wenige, wie viele Monate es wohl dauern möge, bis alle aufgrund von Wahlbetrug und Stimmenkauf notwendigen Nachwahlen endgültig abgeschlossen sein werden und ein neuer Premierminister gewählt werden kann.
Erheblich vereinfacht werden könnte die Situation, wenn bei Wahlrechtsverstößen der Kandidat mit der nächstfolgenden Stimmzahl automatisch auf den Platz des Disqualifizierten rücken könnte. Damit ließe sich sowohl verhindern, dass ein Wahlbetrüger (zunächst) in den Senat einziehen könnte, als auch sicherstellen, dass die gesetzliche Anzahl der Senatoren (oder später der Abgeordneten) bereits im ersten Wahlgang ermittelt werden könnten. Auch wenn einige Verfassungsrechtler dies bereits als selbstbegründend ansehen, hält die nationale Wahlkommission hierfür eine Gesetzesänderung für nötig. Für eine solche Gesetzesänderung bedarf es aber der Mitwirkung des Senats, der noch nicht existiert - eine logische Blockade.
So bringt der Kampf um saubere Wahlen das politische und juristische System zum Ächzen. Aber er ist zugleich die entscheidende Probe, ob der Geist der neuen Verfassung, wenn auch mühsam, so doch konsequent umgesetzt wird.
Der dritte Wahlgang in schätzungsweise zehn Provinzen wird wohl am 10. Juni 2000 stattfinden. Damit bliebe vielleicht sogar noch Zeit, einen vierten Wahlgang für die letzten unverbesserlichen Wahlbetrüger durchzuführen, bevor am 24. Juli 2000 die nächste Sitzungsperiode des Parlaments beginnt.