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"Es gilt keine Zeit mehr zu verlieren. Je rascher eine stabile Regierungskoalition entsteht, um so eher kann die EU-Annäherung des Landes wieder Fahrt aufnehmen", sagte Wölkner.
Aber dafür bedürfe es einer Koalition, die jedoch mehr verbindet als allein der Wille zur Macht.
"Solch eine Koalition muss sich über die wichtigsten Reformen einig sein und über eine stabile Mehrheit im Parlament verfügen", betonte Wölkner.
Im Mittelpunkt des Regierungsprogramms sollte dabei die Aufhebung des Vertragsbruchs des Stabilitäts- und Assoziationsabkommens stehen. Hierbei zielt Wölkner auf die Aufhebung der Diskriminierungen in der Verfassung gegen die so genannten "Anderen" und die Implementierung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 22. Dezember 2009 im Fall Sejdic-Finci.
"Dies ist für Bosnien und Herzegowinas Teilnahme an der EU-Integration entscheidend. Die Implementierung des Urteils sollte den Anfang für weitere, strukturelle Verfassungsreformen darstellen und sich der Frage widmen, wie die Gleichheit aller drei konstitutiven Völker, der nationalen Minderheiten und "Anderen" verfassungsrechtlich zu garantieren ist, ohne jedoch die Verfassung mit weiteren ethnischen Blockaden zu belasten", sagte Wölkner.
Das vorrangige Ziel einer Verfassungsreform sollte sein, die Entscheidungsprozesse des Landes zu vereinfachen und die administrativen Strukturen des Staates zu entschlacken. Die Leiterin der Konrad-Adenauer-Stiftung in Bosnien und Herzegowina ist der Meinung, dass dies ein wichtiger Schritt wäre, um die Grundlagen für die Übernahme des europäischen Rechtsbestands zu legen.
"Denn für die Erfüllung der EU-Kriterien ist ein handlungsfähiger Staat die Voraussetzung. Die derzeitigen verfassungsrechtlichen Grundlagen des Landes machen es ihm allerdings nahezu unmöglich, den anspruchsvollen acquis communautaire umzusetzen", unterstrich Wölkner.
Jedoch warnt sie, dass eine Verfassungsreform allein nicht ausreiche, um Bosnien und Herzegowinas Teilnahme am EU-Integrationsprozess zu sichern. Eine weitere wichtige Voraussetzung, so die KAS-Leiterin, sei die Verabschiedung eines Gesetzes über eine Volkszählung.
"Wenn Bosnien und Herzegowina sich um einen EU-Kandidatenstatus bemühen will, dann sind aktuelle Bevölkerungs- und Haushaltsdaten enorm wichtig. Die Europäische Kommission benötigt diese, um einen avis zum Antrag des Bewerberlandes zu erstellen und die Höhe der Beitrittsbeihilfen zu ermitteln", betonte Wölkner.
Die KAS-Leiterin in Bosnien-Herzegowina führt an, dass diese Beihilfen bei der Übernahme europäischer Standards eine große Rolle spielen, denn sie helfen den Kandidatenländern bei den umfangreichen strukturellen Anpassungen.
Damit Bosnien und Herzegowina in den vollständigen Genuss dieser Beihilfen kommen könne, gelte es die von der EU mehrfach angemahnte staatliche Agentur zur Kontrolle von Staatshilfen endlich zu errichten. Diese Agentur sei für das ordentliche Funktionieren des Marktes und zur Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen wichtig. Für Bosnien und Herzegowinas Teilnahme am Gemeinsamen Europäischen Markt sei zudem die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit seiner Wirtschaft dringend geboten. Ein erster Schritt in diese Richtung wäre die Harmonisierung der verschiedenen Rechtsbestände in Bosnien und Herzegowina sowie die Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums.
"Die Erwartungen an die neue Regierungskoalition sind klar: Sie muss die EU-Annäherung des Landes wieder fest in den Blick nehmen. Ihr Erfolg sollte daran gemessen werden, ob es den Koalitionspartnern gelingt, in den zentralen politischen Fragen Kompromisse zu schmieden und damit die wichtigsten Reformen jetzt in Angriff zu nehmen", sagte Wölkner.