III. Fachkolloquium zur Verfassung BuHs in Cadenabbia
Bosnien-Herzegowina gilt als einer der komplexesten Staaten der Welt. Gemäß Daytoner Friedensabkommen von 1995 bilden zwei Entitäten, die Föderation Bosnien-Herzegowinas (FBuH) und die Republika Srpska (RS) den Staat. Außerdem gibt es noch den Distrikt Brcko, dessen verfassungsrechtliche Stellung im Staat bislang nicht geregelt ist. Bosnien-Herzegowina kennzeichnet 1. die Tatsache, das es ein schwacher Gesamtstaat ist, 2. der asymmetrische Föderalismus – die FBuH besteht aus zehn Kantonen, die RS wird zentral regiert und 3. das Prinzip des Proporzes der drei konstituierenden Völker (Bosniaken, Serben und Kroaten). ...