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Es sind zwei Gründe, welche bürgerschaftliche Partizipation in immer größerem Maße zum Bedürfnis machen: die angeblich größere „Bürgerfreundlichkeit“ bei Planungen und Entscheidungen einerseits und eine zunehmende Unzufriedenheit mit Politikern und politischen Parteien auf der anderen Seite. Aber mit guten Gründen orientieren sich nicht nur unser Grundgesetz, auch die Landes- und Kommunalverfassungen am repräsentativen politischen System. Bürgerschaftliches Engagement ist unverzichtbar! Häufig wird jedoch übersehen, dass die verbindlichen Entscheidungen über zentrale kommunale Themen letztlich doch den repräsentativ gewählten Gremien vorbehalten bleiben muss, wenn nicht Politik durch noch so gut gemeintem Populismus ersetzt werden soll.