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Am 14. November 1990, wenige Wochen nach der Deutschen Wiedervereinigung, wurde der deutsch-polnische Grenzvertrag in Warschau geschlossen, der die nach dem Zweiten Weltkrieg gezogene neue Grenze zwischen Deutschland und Polen bestätigte: damit war die Grenzfrage, die so lange zwischen beiden Ländern stand, endgültig völkerrechtlich beantwortet.
Der deutsch-polnische Nachbarschafts- und Freundschaftsvertrag (amtlich: Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit) wurde am 17. Juni 1991 in Bonn von Bundeskanzler Helmut Kohl, Außenminister Hans-Dietrich Genscher, Ministerpräsident Jan Krzysztof Bielecki und Außenminister Krzysztof Skubiszewski unterzeichnet.
Nach bewegten und ereignisreichen 30 Jahren, in denen Polen vom Nachbarn zum Partner in der NATO und der EU wurde und sich als freies demokratisches Land entwickelte, ziehen wir eine Bilanz: Was hat der Nachbarschafts- und Freundschaftsvertrag bewirkt, wo bleiben Probleme und wie sind die Perspektiven der Zusammenarbeit in der Zukunft.
Herzliche Einladung zum Zuhören und Mitreden.
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