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Die Europäische Kommission hat am 09. Dezember 2015 zwei Richtlinienvorschläge zu vertragsrechtlichen Regelungen für den Bereich des Onlinehandels vorgelegt: Einen Vorschlag für den Online-Handel mit Waren und einen Vorschlag über die Bereitstellung digitaler Inhalte. Ziel ist, durch einfachere und moderne Regeln für grenzüberschreitende Online-Käufe und Käufe digitaler Produkte mehr Unternehmen dazu zu bewegen, ihre Produkte in anderen Mitgliedstaaten online anzubieten, und das Vertrauen der Verbraucher in den grenzüberschreitenden elektronischen Handel zu stärken. Das Vorhaben erinnert an den Vorschlag der Kommission zur Schaffung eines Gemeinsamen Europäischen Kaufrechts von 2011, der wiederum an zahlreiche wissenschaftliche Vorarbeiten zur Vereinheitlichung des Kaufrechts in Europa anknüpft. Der Verordnungsvorschlag von 2011 ist jedoch auf heftige Kritik gestoßen und wurde von der Kommission zurückgezogen. Wie sind die Erfolgsaussichten der neuen Initiative? Kann der Ansatz einer gezielten, eng umgrenzten Vollharmonisierung bestimmter Aspekte vertragsrechtlicher Regelungen überzeugen? Besteht die Gefahr einer Auseinanderentwicklung des Vertragsrechts für Online- und Offline-Warenhandel?
Wir laden ein zu einer Podiumsdiskussion, die diese Fragen aus europäischer und nationaler Sicht behandeln wird.