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Nach jahrelangen Diskussionen hat die Europäische Kommission am 11. Juni 2013 ein Maßnahmenpaket zum kollektiven Rechtsschutz sowie zu Schadensersatzklagen im Wettbewerbsrecht veröffentlicht. Darin nimmt sie zwar Abstand von der umstrittenen Einführung verbindlicher harmonisierter Regeln für den kollektiven Rechtsschutz. Laut einer Empfehlung sollen die Mitgliedstaaten aber innerhalb der nächsten zwei Jahre kollektive Schadensersatz- und Unterlassungsklagen auf nationaler Ebene unter Beachtung gewisser Mindeststandards in verschiedenen Rechtsgebieten ermöglichen. Danach will die Kommission prüfen, ob nicht doch weitergehende Maßnahmen, auch legislativer Art, nötig sind.