"Gemacht, nicht gezeugt"
Selektion und Demokratie: Zu den blinden Flecken der Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik
Ein Urteil des Bundesgerichtshofes erlaubt erstmals die Selektion künstlich befruchteter Eizellen. Damit begibt es sich im Widerspruch zum Verständnis der Menschenwürde im Grundgesetz sowie zum dort verankerten Gleichheitsgrundsatz.