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Von nationalen zu globalen Antworten

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„Wir sind nicht wirklich sicher, solange wir nicht alle in Sicherheit sind – jedes Dorf, jede Stadt, Region und jedes Land der Welt.“1 Diesen Satz formulierten Anfang Mai die Spitzen der Europäischen Union sowie Staatsund Regierungschefs aus aller Welt in einem Gastbeitrag, den mehrere europäische Tageszeitungen veröffentlichten. Auffallend an der Sprache der „world leaders“,2 wie sie internationale Medien bezeichneten, ist die Perspektive: Sie nehmen Abstand von ihren jeweils nationalen Perspektiven und betonen den politischen Handlungsdruck für die Weltgemeinschaft: „Dies ist ein entscheidender Moment für die globale Gemeinschaft.“3 Bewusst wird von der „globalen Gemeinschaft“ gesprochen. Doch bisher sind trotz der global wirkenden Krise keine globalen Bewältigungsstrategien entwickelt worden.

Was bedeutet das für die Weltgemeinschaft? Dies soll mit einem theoretischen Ansatz aus der politischen Philosophie, der sich dieser globalen Perspektive verschreibt, eingeordnet werden: dem Kosmopolitismus, auf Deutsch auch Weltbürgertum genannt. Kosmopolitismus stammt sprachlich aus den griechischen Begriffen für Weltordnung/Ordnung/Welt (κόσμος, kósmos) sowie Bürger (πολίτης, polítis). Es handelt sich um einen Theorieansatz, in dem jeder Mensch als Teil der Menschheit gleichwertige Anerkennung erfährt.

Für einen entsprechenden globalen Referenzpunkt plädierte Ulrich Beck nachdrücklich in der soziologischen Forschung: Statt Nationalstaaten als Ordnungsprinzipien oder vorrangige Bezugselemente anzuerkennen, wird der Blick für Phänomene, die von grenzüberschreitender Bedeutung sind, geweitet. „Globalisierungsschübe“4 verändern Wirtschaft, Politik und Kultur weltweit und transzendieren damit das nationalstaatliche Ordnungsement. Mit dem „methodischen Kosmopolitismus“ sollen Erkenntnishindernisse überwunden werden, die sich aus einer wie selbstverständlich übernommenen nationalen Perspektive ergeben können.5

Zwar sind Staaten weiterhin die wichtigsten politischen Akteure, doch ihr Handlungsspielraum ist durch internationale Abhängigkeiten begrenzt.6 Dies verdeutlicht auch die Corona-Pandemie: Das nationalstaatliche Ordnungselement ist einerseits stark ausgeprägt und wird sichtbar in nationalen Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit. Um eine exponentielle Ausbreitung zu vermeiden, wurden – historisch einmalig – massive Grundrechtseinschränkungen angeordnet und von den meisten Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert. Gleichzeitig zeigt die Pandemie auf, wie eng die Weltgesellschaft vernetzt und wie verletzlich sie ist. Gerade weil die Verwebungsstrukturen fein, vielfältig, intensiv und mit erheblichen Rückwirkungen verbunden sind, sind internationale Kooperation in Forschung und Entwicklung sowie das gegenseitige Lernen von den besten nationalen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie unabdingbar.

 

Pandemie als Menschheitsaufgabe

 

Das nur scheinbar Paradoxe ist die Tatsache, dass die Ausbreitung der Pandemie einerseits das Zusammenwachsen der Weltgesellschaft verdeutlicht und andererseits Maßnahmen erfordert, die der Verbindung der Weltgesellschaft entgegenwirken. Beispielhaft sei die weitgehende Einstellung des (Personen-) Luftverkehrs genannt. Die nationalen Abschottungsmaßnahmen (Einreiseverbote, Grenzschließungen) suggerieren die Macht des Nationalstaates, doch bei genauerem Hinsehen legen sie die feingliedrigen Strukturen der Verwebung aller Staaten in eine Weltgemeinschaft offen.

Methodisch kosmopolitisch auf die Pandemie zu blicken, erfordert, den wie selbstverständlich angenommenen deutschen und/oder europäischen Blick auf die Corona-Pandemie abzulegen und sie aus globaler Sicht zu betrachten. Was bedeutet die Pandemie für die Weltgemeinschaft? Gefolgt von der Frage: Kann man von einer Weltgemeinschaft sprechen? Gemeinschaft erfordert ein Mindestmaß an Zusammengehörigkeits- und Solidaritätsgefühl. Betrifft uns die Entwicklung der Infektionszahlen im Iran und in den USA, China und Brasilien genauso wie die in Italien oder Frankreich? Aus kosmopolitischer Perspektive ja, denn im Vordergrund steht die Tatsache, dass die Pandemie eine Menschheitsaufgabe ist, unabhängig von geographischen oder politischen Strukturen, in die die Menschen als Bürgerinnen und Bürger eingegliedert sind. Dennoch ist erlebbar, dass es beispielsweise zwischen europäischen Staaten historisch bedingt Formen einer engeren Kooperation gibt und es bislang an einem weltgemeinschaftlichen, also weltbürgerlichen Ansatz zum Umgang und zur Bewältigung der Pandemie mangelt.

Spätestens bei diesen Überlegungen kommen normative Elemente des Kosmopolitismus zum Tragen. Denn neben dem wissenschaftlich rein methodisch verstandenen Kosmopolitismus gibt es einen über Jahrhunderte entwickelten politisch-rechtlichen Ansatz. Es handelt sich hierbei nicht um eine klar abgrenzbare Theorie, sondern eher um eine Denkart, der eine global ausgerichtete Weltanschauung zugrunde liegt. Dazu treten grundlegende Wertvorstellungen, wie die von der Gleichheit aller Menschen. Auf Grundlage dieser Ontologie antizipiert der rechtlich-politische Kosmopolitismus eine globale Rechtsordnung.7 Das Individuum statt (National-)Staaten steht im Mittelpunkt dieser Rechtsidee jenseits von staatlichem und zwischenstaatlichem Recht. Immanuel Kant ist nicht der erste,8 aber einer der wichtigsten Autoren, der mit seiner Schrift Zum ewigen Frieden wesentlich zum kosmopolitischen Denken beigetragen hat.9 Das als kosmopolitisches Recht bezeichnete Rechtsverhältnis ist bei Kant jenseits des Staatsund Völkerrechts als globales Recht angesiedelt.10 Es setzt jeden Menschen der Welt in ein Rechtsverhältnis mit jedem Bürger und jedem Staat der Welt und ist auf Bedingungen der Hospitalität gegründet.11

 

Konzept des realen Kosmopolitismus

 

Während diese Form des kosmopolitischen Rechts durch stabile Rechtsbeziehungen zwischen allen agierenden Akteuren auf eine „Weltordnung“ ausgerichtet ist, gibt es demgegenüber auch einen kosmopolitischen Ansatz, der die Welt als einen politischen Raum begreift und eine politische „Weltregierung“ antizipiert.12

Es gibt vielfältige politische Ansätze, die kosmopolitisch – weltbürgerlich – gedacht sind: in Anerkennung, dass wir alle Teil einer weltumspannenden Gemeinschaft sind und jeder indirekt von den Handlungen anderer Staaten betroffen ist, ohne dass sich das genau greifen lässt. Umwelt, Klima, Armut und Krankheiten machen an Grenzen nicht halt. Ihre Auswirkungen sind weltweit spürbar. Das kann man auch als realen Kosmopolitismus bezeichnen. Erste Ansätze dafür waren im 20. Jahrhundert gerade nicht auf die Errichtung einer Weltregierung ausgerichtet – wie man angesichts der Gründung der Vereinten Nationen meinen könnte –, sondern entwickelten sich aus Politikfeldern, in denen grenzübergreifende politische Antworten gefordert wurden. So erklären sich die Verhandlungen für ein internationales, stabiles Währungssystem (Bretton-Woods-System) ebenso wie Forderungen der international vernetzten Umweltbewegung der 1970er- und 1980er-Jahre und jüngst der Demonstrationen für eine nachhaltige Klimapolitik (Fridays for Future).

Neben den grenzüberschreitend wirksamen Funktionssystemen Wirtschaft, Finanzen, Umwelt und Klima ist die Millenniumserklärung der Vereinten Nationen (United Nations, UN) von 2000 ein wichtiger Meilenstein gewesen, mit der 189 UN-Mitgliedstaaten die Armutsbekämpfung in den Zielkatalog der internationalen Gemeinschaft aufnahmen – ein signifikanter Bedeutungsgewinn für Individualrechte. Doch keiner der genannten Ansätze für globale Politik hat mit vergleichbarer Schnelligkeit und Eindeutigkeit politischen Handlungsdruck erzeugt wie die Corona-Pandemie. Unvergleichbar ist auch die Intensität, mit der gleich mehrere systemrelevante Gesellschaftsbereiche betroffen sind: die öffentliche Gesundheit, die Wirtschafts- und Finanzsysteme und nicht zuletzt Formen des gesellschaftlichen Zusammenlebens.

 

WHO noch kein signifikanter Akteur

 

In diesem Moment der Weltgemeinschaft gibt es zwar Ansätze kosmopolitischer Weltanschauung und Wertvorstellungen in Bezug auf die Entwicklung eines global zugänglichen Impfstoffes, der als „einzigartiges globales öffentliches Gut“13 bezeichnet wird. Kosmopolitisch gedacht und von den „world leaders“ genauso vertreten, soll jeder Mensch den gleichen Anspruch auf Zugang zu einem zu entwickelnden Impfstoff erhalten, unabhängig von Nationalität, Herkunft oder sonstigen Merkmalen.

Doch wenn das bisherige globale Handeln in der Corona-Pandemie aus politisch-philosophischer Sicht im Sinne globaler Rechtsverhältnisse und Ordnungsstrukturen überdacht wird, dann bleiben kosmopolitische Ansätze weit zurück. Zum einen bestimmten zunächst nationale Maßnahmen das Bild der Eindämmungspolitik. Zum anderen ist die internationale Kommunikation im politischen Raum überlagert von Unklarheiten über den Ursprung und die Heftigkeit der Ausbreitung des Virus sowie von Auseinandersetzungen um die mögliche Patentierung eines Impfstoffs und um Erstzugriffsrechte.

Es gibt zwar die 1948 gegründete Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO), in der inzwischen 194 Staaten in globalen Gesundheitsfragen zusammenarbeiten. Noch 2018 erinnerte die WHO anlässlich ihres 70-jährigen Bestehens an ihr kosmopolitisches Verständnis vom Recht auf Gesundheit: „Sich des bestmöglichen Gesundheitszustandes zu erfreuen, ist eines der Grundrechte jedes Menschen, ohne Unterschied der Rasse, der Religion, der politischen Überzeugung, der wirtschaftlichen oder sozialen Stellung.“14 Doch angesichts der Pandemie tut sich die WHO schwer, über Bereitstellung von Informationen und die Unterstützung von Forschungskooperation hinaus als signifikanter Akteur zu weltgemeinschaftlichen Bewältigungsstrategien im Umgang mit der Pandemie beizutragen. Zwar stellt die WHO ein Forum zur Verfügung, wie bei der Jahresversammlung im Mai 2020 sichtbar geworden ist. Doch genau diese Tagung zeigte auch: Internationale Organisationen gründen auf Prinzipien des Völkerrechts, auf Prinzipien der freiwilligen zwischenstaatlichen Kooperation und sind nur so stark, wie es ihre Mitgliedstaaten, insbesondere durch finanzielle Mittel, ermöglichen.

 

Lernprozesse erwartbar, aber nicht selbstverständlich

 

Für die Welt als Dorf und im Eigeninteresse jedes einzelnen Staates halten internationale Spitzenpolitiker fest: „Dies ist eine einzigartige und wahrhaft globale Herausforderung, und wir müssen unbedingt die besten Voraussetzungen schaffen, um sie zu überwinden.“15

Das gilt nicht zuletzt für die wirtschaftlichen Folgen, die sich als Herausforderung für die Weltgemeinschaft ergeben. Kosmopolitisch betrachtet, steht die Weltgemeinschaft bei globalen Antworten zur Bewältigung der Corona-Pandemie noch ganz am Anfang. Die Dringlichkeit, mit der die Pandemie globales Handeln einfordert, macht kosmopolitische Lernprozesse erwartbar, aber nicht selbstverständlich.

 

Domenica Dreyer-Plum, geboren 1987 in Lünen, Habilitationsstipendiatin der Konrad-Adenauer-Stiftung, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Politische Wissenschaft und Soziologie, Rheinische Friedrich- Wilhelms-Universität Bonn.

 

1 Angela Merkel / Guiseppe Conte / Charles Michel / Erna Solberg / Ursula von der Leyen: „Nur die globale Antwort wirkt“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 02.05.2020, S. 8.

2 Coronavirus: World leaders pledge billions for vaccine fight, BBC World, 04.05.2020.

3 Merkel et al. 2020, S. 8.

4 Benedikt Köhler: Soziologie des Neuen Kosmopolitismus, Wiesbaden 2006, S. 49; ähnlich: Seyla Benhabib: Dignity in Adversity, Cambridge 2011, S. 103–111.

5 Ulrich Beck / Edgar Grande: Das kosmopolitische Europa: Gesellschaft und Politik in der Zweiten Moderne, Frankfurt 2005, S. 7; ausführlich: Domenica Dreyer-Plum: Kosmo-polis EU. Eine kosmopolitische Untersuchung europäischer Grenzpolitik, Baden-Baden 2017, S. 45–105.

6 Thomas Cottier: „Das Völkerrecht im Spannungsfeld von Nationalstaatlichkeit und Universalität“, in: Zeitschrift für Politik, Nr. 2/2010, S. 156–169, S. 157.

7 Jeremy Waldron: „Cosmopolitan Norms“, in:  Seyla Benhabib, Jeremy Waldron, Bonnie Honig,  Will Kymlicka, Robert Post (Hrsg.): Another cosmopolitanism, Oxford 2006, S. 83, 87, 98.

8 Georg Cavallar: Pax Kantiana: Systemisch-historische Untersuchung des Entwurfs „Zum ewigen Frieden“ (1795) von Immanuel Kant, Wien 1992, S. 227 f. mit Verweis auf Vitoria 1540: De Indis, 3. Unrechtmäßiger Titel, 1. legitimer Titel.

9 Eine ausführliche Analyse dazu bei Domenica Dreyer-Plum: „Keine Freiheit ohne kosmopolitisches Recht“, in: Violetta L. Waibel / Margot Ruffing / David Wagner (Hrsg.): Natur und Freiheit, Akten des XII. Internationalen Kant-Kongresses, Berlin 2018, S. 2313–2320.

10 Immanuel Kant (1795): „Zum ewigen Frieden“, in: Gesammelte Schriften, Preußische Akademie der Wissenschaften, Berlin 1900 ff., Band 8, S. 341–385, S. 358.02–05.

11 Ebd.

12 Daniele Archibugi / David Held: Cosmopolitan Democracy. An Agenda for a New World Order. Cambridge 1995; ähnlich Daniele Archibugi: The Hope for Global Democracy as a Challenge for the XXI Century. Conference Papers. International Studies Association Annual Meeting, New Orleans 2010.

13 Merkel et al. 2020, S. 8.

14 Verfassung der Weltgesundheitsorganisation. Internationale Gesundheitskonferenz New York, 19.07.–22.07.1946.

15 Merkel et al. 2020, S. 8.

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