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Konsequenzen aus einem ungeschönten Lagebild

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Sind Zuwanderer krimineller als der Rest der Bevölkerung? Als Politiker wird mir diese Frage seit 2015 oft gestellt, und ich nehme die dahinterstehende Sorge sehr ernst. Um die Frage nach den kriminalpolitischen Folgen der Migration kommt man nicht herum. Der Fall des terroristischen Attentäters Anis Amri, der auf dem Berliner Weihnachtsmarkt zwölf Menschen tötete und viele verletzte, ist das erschreckendste Beispiel; ebenso aufwühlend sind die Ereignisse um die Kölner Silvesternacht 2015/16 oder die Untat des Hussein K., der in Freiburg eine Studentin vergewaltigt und getötet hat. Diese medial vielfach rezipierten Fälle werfen die Frage auf, ob die hohe Zahl ankommender Flüchtlinge zu steigender Kriminalität in Deutschland führt. Sie erschüttern zu Recht die Aufnahmebereitschaft und Gastfreundschaft der einheimischen Bevölkerung. Besonders problematisch ist es, wenn aus falsch verstandener politischer Korrektheit Fakten nicht benannt werden. Will man sich diesem komplexen und multikausalen Thema mit dem notwendigen Ernst annehmen, so darf man die Sorgen und Ängste der Bevölkerung nicht außer Acht lassen.

Für die Interpretation der Statistik ist es unabdingbar, den betrachteten Personenkreis eindeutig zu definieren. Die deutschen Sicherheitsbehörden, viele wissenschaftliche Studien und seit 2017 auch die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundes (PKS) nehmen bei ihren Analysen folgende Personenkategorien in den Blick: nichtdeutsche tatverdächtige Personen aus Nicht-EUStaaten mit Aufenthaltsanlass, „international/national Schutz und Asylberechtigte“, „Asylbewerber“, „Duldung“, „Kontingentflüchtling“ und „unerlaubt“. Das Bundeskriminalamt bezeichnet diesen Personenkreis als „Zuwanderer“. Ausländer ohne einen der oben genannten Aufenthaltsanlässe und solche aus Staaten der Europäischen Union (EU) gehören nicht zu dem betrachteten Personenkreis.

Bevor wertende Rückschlüsse aus der Polizeilichen Kriminalstatistik gezogen werden können, ist zu beachten, dass sie nur das sogenannte Hellfeld – die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten – erfasst, sich hier also das Anzeigeverhalten auswirkt. Außerdem führt die Kriminalstatistik Tatverdächtige auf, die nicht immer notwendigerweise auch als Täter verurteilt werden. So kann das Ermittlungsverfahren gegen Tatverdächtige eingestellt werden oder im Gerichtsverfahren ein Freispruch erfolgen. Aus diesen Gründen kann die Polizeiliche Kriminalstatistik nicht mit einem getreuen Spiegelbild der tatsächlichen Kriminalitätswirklichkeit und -belastung gleichgesetzt werden. Sie liefert dennoch hinreichende Anhaltspunkte, um im Jahresvergleich Trends zu beobachten und daraus erste Schlussfolgerungen zu ziehen.

Anstieg der Zuwandererkriminalität

Von Januar 2015 bis zum Dezember 2017 reisten etwa 1,36 Millionen Asylsuchende nach Deutschland ein. Durch diese Einreisen hat sich der zu betrachtende Personenkreis erheblich vergrößert.

Die PKS 2017 weist aus, dass 167.268 Tatverdächtige Zuwanderer im Sinne der erläuterten Definition waren, also 8,5 Prozent aller bei Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße erfassten Tatverdächtigen. Strafbewehrte Verstöße gegen das Ausländerrecht möchte ich freilich nicht relativieren – dazu gehört zum Beispiel auch die Schleusung –, sie würden jedoch an dieser Stelle das Bild verzerren.

Der Anteil der Zuwanderer war besonders hoch bei Urkundenfälschung (28,2 Prozent), Beförderungserschleichung (16,4 Prozent), Gewaltkriminalität (15,1 Prozent), Diebstahl (11,4 Prozent) und Sozialleistungsbetrug (13,7 Prozent). Besonders beunruhigen muss der Anstieg der Gewaltkriminalität. Während es 2015 rund 14.175 tatverdächtige Zuwanderer gab, so ist diese Zahl 2016 fast um das Doppelte auf 26.810 gestiegen und verbleibt auch 2017 auf ähnlich hohem Niveau (26.920). Auch bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist die Anzahl tatverdächtiger Zuwanderer 2017 im Vergleich zu 2016 weiter gestiegen und lag bei 4.852 Fällen. Bedauerlicherweise belegt die Statistik also durchaus die Sorgen und Vorbehalte, wie sie insbesondere seit den Vorfällen der Kölner Silvesternacht vermehrt vorgetragen werden.

Sind Zuwanderer krimineller als Deutsche?

Im Verhältnis zu der sehr hohen Zahl von Zuwanderern aus Syrien, dem Irak und Afghanistan sind die Kriminalitätszahlen dieser Gruppen deutlich unterrepräsentiert. Der Anteil der Fälle mit Tatverdächtigen aus den Maghrebstaaten sowie aus Georgien lag hingegen deutlich höher als der Anteil dieser Nationalitäten an der Gruppe der Zuwanderer, obgleich sich eine leichte Entspannung abzeichnet. Vor diesem Hintergrund plädiere ich für die längst überfällige Einstufung dieser Staaten als sichere Herkunftsstaaten! Die Grünen haben ihre moralischen Vorbehalte gegen diese Einstufung im Zuge der JamaikaSondierungen deutlich relativiert; jetzt müssen Taten folgen! Dasselbe Bild zeigte sich bei Staatsangehörigen aus Gambia, Nigeria und Somalia: Auch aus diesen Staaten war der Anteil der Tatverdächtigen weiterhin höher als der Anteil an der Gruppe der Zuwanderer.

2017 wurden 16.195 Asylbewerber/Flüchtlinge Opfer von Gewaltkriminalität. 10.572 von ihnen wurden Opfer einer Gewalttat, bei welcher der Tatverdächtige ebenfalls Zuwanderer war. Gewaltkriminalität durch Zuwanderer richtet sich demnach sehr häufig gegen andere Zuwanderer.

Ein seriöser Vergleich zwischen deutschen Tatverdächtigen mit tatverdächtigen Zuwanderern fällt aufgrund statistischer Unwägbarkeiten schwer. Auch Alter und Geschlecht sind beispielsweise soziodemografische Merkmale, die mit Kriminalität eng zusammenhängen. Klar ist jedoch, dass die Zuwanderung in den besonders kriminalitätsbelasteten Gruppen – Stichwort: junge Männer – besonders hoch war. Unter den Zuwanderern gibt es deutlich mehr jüngere Männer als im Bevölkerungsdurchschnitt: 2017 lag der Anteil der männlichen Asylantragsteller bei 61,1 Prozent, der Anteil der männlichen Asylantragsteller unter 30 Jahren bei 77,1 Prozent.

Letztlich weichen auch die Lebensumstände von Zuwanderern teils erheblich von denen der Durchschnittsbevölkerung ab. Sie sind im Durchschnitt weniger gebildet und weniger sozial integriert, sodass weitere kriminalitätsbegünstigende Faktoren zu erkennen sind. Ein Verzerrungsfaktor ist der Wohnort: Zuwanderer leben häufiger in Großstädten, in denen generell eine höhere Kriminalitätsbelastung festgestellt wird. Ich bin daher der festen Überzeugung, dass wir – im Sinne der Integrationsfähigkeit unseres Landes – die Wohnortzuweisung von Schutzberechtigten fortführen und ausbauen müssen. Man darf nicht zulassen, dass ein Großteil der Zuwanderer in die Ballungsräume mit ohnehin knappem Wohnungsangebot und höherer Kriminalität zieht, während in ländlichen Regionen Wohnungen und Ausbildungsplätze vorhanden sind. Letztendlich ist auch der Männlichkeitskult, der in einigen Herkunftsländern gepflegt wird, mitverantwortlich für die Delinquenz von Zuwanderern. Das gilt insbesondere bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

Verschärfung des Ausweisungs- und Abschieberechts

Zunächst einmal muss der Rechtsstaat mit allen ihm zur Verfügung stehen den Mitteln gegen die Zuwandererkriminalität vorgehen. Gesetze müssen konsequent angewendet und von den Behörden durchgesetzt werden. Eine wichtige Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag ist daher die Stärkung der Sicherheitsbehörden. Allein die Zahl der Polizistinnen und Polizisten in Bund und Ländern wird in der laufenden Legislaturperiode noch einmal um 15.000 erhöht werden.

Um die Integrationsfähigkeit des Landes nicht zu gefährden, benötigen wir eine gerechte Verteilung der Zuwanderer zwischen Stadt und Land. Die verpflichtende Wohnsitzzuweisung ist dazu der Schlüssel. Ich ermuntere die Bundesländer, dieses Instrument auch als Zuzugsverbot für besonders belastete Kommunen anzuwenden.

Wie in vielen Kulturen wird es als besonders anstößig erachtet, wenn ein Gast die Regeln missachtet. Tut er dies in gravierendem Maße, verwirkt er das ihm verliehene Gastrecht. Dies gilt erst recht, wenn der Ausländer in Deutschland Asyl begehrt. Im Koalitionsvertrag ist daher festgelegt, dass jeder, der sein Aufenthaltsrecht dazu missbraucht, um Straftaten zu begehen, das Land verlassen muss. Die praxisgerechte Schärfung des Ausweisungs- und Abschiebungsrechts hat für mich daher Priorität.

Das A und O ist die konsequente Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern. Dies gilt umso mehr, wenn die Ausreisepflichtigen in Deutschland Straftaten verüben. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird deshalb einen Masterplan zur Migrationspolitik vorlegen. Wir müssen wissen, wer zu uns kommt. Wir müssen aber vor allem auch sicherstellen, dass diejenigen Zuwanderer Deutschland wieder verlassen, die ihren Aufenthalt hier für Straftaten missbrauchen. In diesen Kontext gehört die erwähnte Einstufung (mindestens) der Maghrebstaaten und Georgiens als sichere Herkunftsstaaten.

Präventive Maßnahmen

Die Bearbeitung der Asylverfahren sowie Verteilung und Rückführung erfolgen künftig durch zentrale Einrichtungen, in denen die zuständigen Ämter Hand in Hand arbeiten. Mit diesen sogenannten Anker-Zentren – die Abkürzung steht für „Ankunft, Entscheidung, Rückführung“ – gewährleisten wir schnellere rechtsstaatliche Verfahren und verteilen die Menschen erst dann auf die Gemeinden in Deutschland, wenn Klarheit über ihren Aufenthaltsstatus besteht. Damit entfällt zudem ein wichtiger Pull-Faktor für Kriminelle, die das Asylverfahren in Deutschland nutzen wollen, um Straftaten zu begehen. Natürlich sind neben repressiven auch präventive Maßnahmen erforderlich. Beispielsweise ist „gewaltlegitimierenden Männlichkeitsnormen“, wie sie gerade bei den vielen jungen muslimischen Zuwanderern verinnerlicht sind, in Integrationskursen deutlich entgegenzutreten.

Auch die Maßnahmen des bundesweiten Programms „Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes“ spielen eine wichtige Rolle. Es hat für unterschiedliche Zielgruppen bundesweit abgestimmte Maßnahmen entwickelt, um die Kriminalität von und zum Nachteil von Zuwanderern zu verhindern und zu reduzieren.

Bei allen Präventionsbemühungen dürfen wir nicht die sozialromantische Brille aufsetzen: Zuwanderer aus extrem männlich geprägten Kulturen, mit schlechter Bildung und im kriminalitätsgeneigten Alter können wir nicht massenhaft mit ein paar Kursen „bekehren“. In diesen Fällen gilt es, das geltende Recht mit aller Konsequenz durchzusetzen und die schnellstmögliche Abschiebung zu gewährleisten. Alles andere wäre weder der deutschen Bevölkerung noch den Zuwanderern, die sich rechtstreu verhalten, zuzumuten.

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Stephan Mayer, geboren 1973 in Burghausen, seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages (CSU), 2013 bis 2018 Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Innen und Innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, seit 2018 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat.

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