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In Berlin trafen die Gäste daher auch mit der Bundeszentrale für Politische Bildung zusammen. Weitere Anlaufstelle in Berlin war der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages unter Leitung von Patrick Sensburg, MdB. Der Bundestag ist in Deutschland die erste Beschwerdeinstanz, wenn es Anfechtungen zu Bundestagswahlen gibt. Erst danach kommen die Gerichte ins Spiel, im Falle von Bundestags- und Europawahlen das Bundesverfassungsgericht. Dieses prüft die Umsetzung des Wahlrechts nach Artikel 38 Grundgesetzt. In einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des 2. Senats, Herrn Bundesverfassungsrichter Peter Müller, erläuterte dieser die Entscheidungen des Gerichts zum Thema Wahlen. Stets geht es um die Umsetzung des Wählerwillens durch Zuteilung der Mandate. Die Komplexität des Wahlrechts in Deutschland macht diese jedoch nicht gerade einfach. Zum Abschluss führte der Besuch zum Bundeswahlleiter beim Statistischen Bundesamt in Wiesbaden und dem Landeswahlleiter Hessen, wo in Kürze Landtagswahlen anstehen. Die Richte aus Zentralamerika nahmen viele Anregungen mit, auch, weil in einigen Ländern eine Reform des Wahlrechts ansteht. Als Fazit gilt hier der Satz von Peter Müller: das perfekte Wahlrecht gibt es nicht.
Die Delegation wurde von Ruben Alexander Schuster, Leiter des Auslandsbüros Guatemala /Honduras begleitet. Organisiert wurde das Programm im Team Inlandsprogramme von Dr. Kristina Hucko und Alison Sluiter.
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