Das mexikanische Disziplinarrecht wurde in einem jahrzehntelangen Prozess geschaffen. Lange koexistierten verschiedene Gesetze über die Zuständigkeiten im Öffentlichen Dienst und auch die Kommunen konnten ihre eigenen Gesetze erlassen. Erst 2016 wurde mit dem Gesetz über die Verwaltungszuständigkeiten (Ley General de Responsabilidades Administrativas) eine einheitliche Gesetzgebung geschaffen und das Sistema Nacional Anticorrupción (SNA; Nationales Antikorruptionssystem) entwickelt.
Das ABC behandelt auf Grundlage dieser Gesetzgebung wesentliche Aspekte des Verwaltungsalltags, sowie potentielle Machtverschiebungen, die auch Korruption implizieren können, und entsprechende Sanktionierungsmaßnahmen. Es untersucht zudem die Struktur des SNA, welches entwickelt wurde, um das Problem der Korruption unter Berücksichtigung der Besonderheiten im föderalen System anzugehen.
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