Müller setzte sich führend und nachdrücklich für die Bildung eines „Südweststaates“ ein und hielt durch die Einschaltung des Artikels 118 des Grundgesetzes den Weg für eine Bundeslösung offen. In den Jahren nach 1949 hatte er starken Einfluss auf die Ausgestaltung der staatlichen Institutionen auf Bundesebene, insbesondere auf den Bundesrat. Nach der Gründung Baden-Württembergs im April 1952 in die Opposition verwiesen, übernahm Müller zunächst den Vorsitz im Verfassungsausschuss, Anfang 1953 den Fraktionsvorsitz. Im September 1953 zum Ministerpräsidenten gewählt, führte Müller die aus CDU, SPD, FDP und BHE bestehende Allparteienregierung bis Ende 1958. Während seiner Amtszeit konsolidierte sich das neue Bundesland („Aufbaugesetze“). Von 1958-59–1971 war Müller Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzender des Ersten Senats in Karlsruhe. Seit 1972 im Ruhestand in Stuttgart lebend, verfasste Müller zahlreiche Beiträge zur jüngeren Zeitgeschichte und zur Rechtspolitik. Auch nahm er zu seiner Rolle als Politiker Stellung. Müller baute als CDU-Landesvorsitzender in Württemberg-Hohenzollern die Partei auf und stattete sie mit einer klaren organisatorischen Struktur aus. Er ernannte 1948 Kurt Georg Kiesinger zum Landesgeschäftsführer. Neben Hans Ehard war er der Regierungschef, der am nachhaltigsten für das Prinzip des Föderalismus eintrat. Die Gründung Baden-Württembergs wird als sein politisches Hauptwerk angesehen. Daneben verblassen zu Unrecht seine Verdienste als Regierungschef eines Ministaates in der französischen Zone, dem es gelang, mit beharrlicher und selbstbewusster Diplomatie die Aktionsspielräume deutscher Politik kontinuierlich auszuweiten.
Curriculum vitae
- 1939-40 und 1944-45 Kriegsdienst
- 1919–1926 Studium der Theologie, Philosophie und Geschichte
- seit 1922 der Rechts- und Staatswissenschaften in Tübingen und Berlin
- 1929 Promotion, stellvertretender Amtsrichter im württembergischen Justizdienst
- 1930–1933 Steuerreferent beim Bischöflichen Ordinariat in Rottenburg
- 1933–1945 erneut im württembergischen Justizdienst, bis Ende 1938 als Amtsrichter in Waiblingen und Göppingen, seitdem als Landgerichtsrat in Stuttgart
- 1945 Delegierter des Landesdirektors der Justiz in Stuttgart im französisch besetzten Württemberg-Hohenzollern
- 1946 Ministerialrat und Ministerialdirektor in der Justizverwaltung von Württemberg-Hohenzollern
- 1947 wesentlicher Anteil an der Verfassungsschöpfung in Württemberg-Hohenzollern
- 1947–1955 1. Vorsitzender der CDU Württemberg-Hohenzollern
- 1947–1952 MdL (1947-48 Fraktionsvorsitzender)
- 1948–1952 Staatspräsident, zugleich Finanzminister
- seit 1949 zugleich Wirtschaftsminister
- seit 1950 zugleich Justizminister
- 1952–1958 MdL Baden-Württemberg
- 1953 MdB
- 1953–1958 Ministerpräsident von Baden-Württemberg
- 1959-1971 Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
Literatur
- F. Raberg: Gebhard Müller - Staatsmann zwischen Rumpfland und Länderneugliederung, in: Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 34 (1999).