Otto Schmidt ist überzeugt, dass nur eine überkonfessionelle Partei die Spaltung der Gesellschaft überwinden kann. Durch seine Fachkompetenz im Gesellschafts- und Steuerrecht profiliert er sich in den entsprechenden Ausschüssen und macht sich als „Vater der Mehrwertsteuer“ einen Namen. Frei nach Artikel 38 des Grundgesetzes stellt er sich des Öfteren auch einmal gegen Mehrheitsentscheidungen seiner eigenen Partei und bleibt in der Politik eine unbequeme Persönlichkeit.
Familie und Ausbildung
Am 1. August 1902 kommt Otto Schmidt als erster und einziger Sohn von vier Kindern in Köln zur Welt. Seine Eltern, der gleichnamige Vater und Berta, geborene Herbst, stammen aus der Region und beeinflussen den Sprössling durch ihre konservative und dem evangelischen Glauben verpflichtete Lebenseinstellung. Die Erziehungsziele des Vaters – Strebsamkeit, Pflichttreue, Ernst- und Gewissenhaftigkeit – setzt Schmidt um und wird, wie er schreibt, durch den Vater „sehr viel stärker geprägt, als es (ihm) selbst bewußt ist“.
Der Vater besitzt einen rechts- und staatswissenschaftlichen Fachverlag, in welchem auch die Mutter in Notzeiten aushilft. Der Sohn, der das humanistische Friedrich-Wilhelm-Gymnasium in Köln besucht, soll den Familienbetrieb später einmal übernehmen und so ist der Vater wenig erfreut über das Vorhaben des Obersekundaners Schmidt, evangelische Theologie zu studieren. Das Verhältnis der beiden ist in der Folgezeit angespannt, bis der Vater den Kompromiss vorschlägt, sein Sohn solle probeweise drei Jahre Rechts- und Staatswissenschaften studieren und könne danach über seinen weiteren Weg allein entscheiden.
Nach der erfolgreichen Ablegung des Abiturs 1921 folgt Schmidt dem väterlichen Wunsch und beginnt sein Studium an der Universität Rostock. Nach weiteren Stationen in Leipzig, München und Köln legt Schmidt 1924 sein Erstes Staatsexamen ab und beschließt, im Anschluss über ein steuerrechtliches Thema zu promovieren. Als Volljurist nach Erlangung des Zweiten Staatsexamens ist Schmidt nun auf Gesellschafts- und Steuerrecht spezialisiert und steigt als Syndikus in den Familienbetrieb ein.
Mitarbeit im väterlichen Fachverlag und in der Jugendbewegung
Die Stellung als Syndikus behält Schmidt bis 1939, um im Jahr darauf als Geschäftsführer im Verlag aufzusteigen. Gleichzeitig lässt er sich 1930 am Oberlandesgericht Köln als Rechtsanwalt nieder und praktiziert als solcher ab 1940. Neben den beruflichen Tätigkeiten ist Schmidt auch im journalistischen Bereich aktiv und betätigt sich in den Jahren 1932 bis 1944 schriftleiterisch für die Zeitschriften „Deutsches Steuerblatt“ und „Rundschau für GmbH/Rechtsspiegel der Wirtschaft“.
Im Privaten engagiert sich Schmidt im Wandervogel – einer Jugendbewegung, die einen naturverbundeneren Lebensstil propagiert – sowie in christlichen Jugendorganisationen. Neben der Mitarbeit im Bibelkreis, jener „Bibelkränzchen“, die sich Ende des 19. Jahrhunderts gegründet hatten, um der Jugend das christliche Leben näher zu bringen, wirkt Schmidt in der deutsch-christlichen Studentenvereinigung und im Köngener Bund mit. Letzterer entsteht 1920 aus einer Abspaltung von den „Bibelkränzchen“ und hat für das private Glück des jungen Schmidt eine besondere Bedeutung: Durch die Verbindung mit einem Mitglied aus dem Köngener Bund lernt Schmidt seine spätere Frau Marie, geborene Knoch, kennen, die er gegen einigen Widerstand seines Vaters 1928 heiratet.
Frühes politisches Engagement
Bereits in jungen Jahren kommt Schmidt mit der Politik in Berührung. Sein Vater, ein bekennender Monarchist, gehörte zu den Mitbegründern der Vaterlandspartei während des Ersten Weltkrieges und ebenso zu den Mitbegründern der Deutschnationalen Volkspartei in Köln nach dem Krieg. Gleichzeitig ist Schmidt senior Mitglied im Alldeutschen Verband, der einen pangermanisch-völkischen Nationalismus propagiert und präfaschistische Merkmale aufweist. Auf Wunsch des Vaters tritt auch der junge Schmidt 1927 in den Alldeutschen Verband ein, dem er bis 1932 angehört. Bereits drei Jahre zuvor ist Schmidt dem völkisch-sozialen Block beigetreten, einer von der britischen Besatzungsbehörde in Köln zugelassenen Partei. Seine politische Einstellung begründet Schmidt mit den „unglücklichen Verhältnisse(n) des Jahres 1923/24 (Ruhreinmarsch, Inflation)“, die eine „völkische Haltung bei (ihm) aus(lösten).“ Nachdem der völkisch-soziale Block 1925 in der wiedergegründeten NSDAP aufgegangen war, zieht sich Schmidt aus diesem zurück.
Dem völkischen Gedanken weiterhin verhaftet, stellt sich Schmidt 1933 als Parteianwärter für die NSDAP auf. Zwei Jahre später verweigert er allerdings den Eid auf Adolf Hitler und entscheidet sich gegen die Aufnahme in die Partei. Die Abkehr von den Nationalsozialisten liegt vor allem in deren Kirchenpolitik begründet, die mit der „Glaubensbewegung Deutscher Christen“ die Kirchen zu unterwandern sucht. Schon 1934 ist Schmidt der Bekennenden Kirche beigetreten, die sich gegen die kirchenpolitischen Ansichten des nationalsozialistischen Regimes stellt. Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs bleibt er in dieser aktiv.
Im Jahr 1943 siedelt Otto Schmidt vom ausgebombten Köln in das nahe gelegene Wuppertal um. Den Vater, der mit seiner Frau in das Sommerhaus im Siebengebirge zieht, sieht er in diesen Tagen ein letztes Mal. Er stirbt während eines amerikanischen Bombenangriffs am 20. März 1945 im Luftschutzkeller. Der Sohn erfährt von dem Tod erst nach seiner Heimkehr aus britischer Kriegsgefangenschaft im Juli desselben Jahres, in die er am Tag der Kapitulation geraten war. Schmidt selbst ist nur kurz im Kriegseinsatz. Von 1944 bis 1945 ist er als Sanitäter der Ersatz- und Ausbildungsabteilung in Soest zugeteilt.
Gründung der rheinischen Landespartei der CDU
Während seiner Zeit in der Bekennenden Kirche nimmt Schmidt an ökumenischen Arbeitskreisen evangelischer und katholischer Theologen teil. Dieses „beglückende Erlebnis ökumenischer Gespräche (gibt) ihm (…) den Anstoß, beim Aufbau eines neuen Deutschlands aktiv im politischen Raum mitzuhelfen“. (Entwurf eines Portraits von Otto Schmidt, in: ACDP 01-045-003/5) Die Demokratie sieht er dabei als einzige Möglichkeit, den christlichen Anspruch auf das öffentliche Leben zu vertreten. Von der Plattform der Bekennenden Kirche aus ist er einer der ersten, die nach dem Krieg lautstark eine überkonfessionelle Partei fordern. Er steigt daher mehr als evangelischer Christ denn als Politiker in die Politik ein.
Schmidt gehört im Juli 1945 zu den Begründern des „Wuppertaler Kreises“, der vor allem aus Initiative evangelischer Gruppen heraus entsteht und die Gründung einer überkonfessionellen Partei zum Ziel hat. In Anlehnung an die zeitgleich entstehenden katholischen Kreise im Rheinland muss der Wuppertaler Gründerkreis „als der Mittelpunkt der evangelischen Kräfte betrachtet werden“ (Hans Georg Wieck). Zusammengeführt werden diese verschiedenen Kreise schließlich am 2. September 1945: In den Trümmern des Kolpinghauses in Köln schließen sich die verschiedenen rheinländischen Parteigruppierungen mit derjenigen aus Wuppertal zur Christlich-Demokratischen Partei zusammen. Trotz seines noch relativ geringen Bekanntheitsgrades innerhalb der Gruppierungen hält Schmidt während des Treffens das Hauptreferat zum Thema „Über das christliche Anliegen einer christlich demokratischen Partei“. Er wird neben Personen wie Konrad Adenauer, Robert Pferdmenges und Karl Arnold als zweiter Vorsitzender in den Landesvorstand der neu gegründeten rheinischen Landespartei gewählt.
Aufgrund seiner gestiegenen Bedeutung als Vorstandsmitglied einer politischen Partei und seiner vorangegangenen Tätigkeiten im politischen Raum wird ein Entnazifizierungsprozess gegen Schmidt eröffnet. Vornehmlich Geistliche nehmen zur Grundeinstellung Schmidts Stellung und bezeichnen ihn als tief religiös und von jeglicher nationalsozialistischer Gesinnung abgewandt. Am 4. Juli 1947 wird Schmidt schließlich entlastet.
Programmatisch nehmen die Protestanten in der rheinischen Landespartei und insbesondere die Wuppertaler CDU zunehmend Einfluss. 1945/1946 bringt Schmidt mit einer Ausarbeitung über den „Christlichen Realismus“‘ ein Gegenkonzept zu den sozialistisch ausgerichteten „Kölner Leitsätzen“ und dem „Ahlener Programm“ ein und legt so unter anderem die Weichen für ein wirtschaftssoziales Profil der CDU.
Als Christ in der Politik
Der frühe Einfluss Schmidts auf die evangelischen Kräfte innerhalb der neu gegründeten Partei ist besonders hervorzuheben. Im August 1946 unterbreitet er Konrad Adenauer den Vorschlag, eine evangelische Tagung einzurichten, die die evangelischen Kreise innerhalb der Partei zusammenfasst. „Der Sinn dieser Tagung soll (…) sein, zu den geistigen Grundlagen der Partei beizutragen, Einwendungen und Kritik der evangelischen Seite zu hören und positiv auszuwerten, insbesondere alles zu tun, die Hemmungen, die auf evangelischer Seite bestehen, zu beseitigen“ (Brief Schmidt an Adenauer vom 9. August 1946). Im Herbst 1946 stimmt Adenauer dem Vorhaben zu und Schmidt übernimmt die Leitung der evangelischen Tagung des Rheinlandes. Parallel dazu leitet Friedrich Holzapfel die evangelische Tagung in Westfalen. Das Ziel besteht darin, „evangelische Menschen für die CDU zu gewinnen und die programmatische Sprache der CDU so zu entwickeln, daß sie spezifisch katholische Ausdrücke verm(eidet) und sich zu einer gemeinsamen Plattform entwickeln (kann)“ (Ausarbeitung Otto Schmidt zur Frühgeschichte der CDU Wuppertal).
Mit der Gründung des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) im März 1952 in Siegen erlangen die protestantischen Kräfte eine dauerhafte Präsenz innerhalb der Partei – Schmidt ist von Beginn an Mitglied. Als Initiator dieses Arbeitskreises gilt zwar Hermann Ehlers, als geistiger Vater des EAK wird aber auch Otto Schmidt angesehen.
Politik auf Kommunal- und Landesebene
Seine aktive politische Laufbahn beginnt Schmidt auf kommunaler Ebene in Wuppertal. 1948 wird er als erstmals gewählter Stadtverordneter direkt Oberbürgermeister der Stadt. Nach einem Jahr muss er dieses Amt wieder aufgeben, da er – ohne Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen zu sein – von Karl Arnold als Wiederaufbauminister in dessen Kabinett berufen wird. 1953 übernimmt Schmidt zusätzlich die Ressorts für Arbeit und Soziales und ist seit diesem Jahr auch gewählter Abgeordneter des Landtags. Zugleich ist er als Vertreter Nordrhein-Westfalens im Bundesrat eingesetzt.
Im Landtag betätigt sich Schmidt in diversen Ausschüssen, so unter anderem im Haushalts- und Finanzausschuss sowie im Landesplanungsausschuss. In letzterem ist er Vorsitzender und treibt seit 1955 die materielle Neuformulierung der Landesplanung voran. Gemeinsam mit anderen Mitgliedern der CDU-Landtagsfraktion legt er somit den Grundstein für die Modernisierung der staatlichen Landespolitik.
Progressive Schritte unternimmt Schmidt zudem in Umweltthemen: Als erster Politiker bringt er Forderungen nach reinem Wasser, sauberer Luft oder dem Kampf gegen Lärm in die Parlamentsdebatte ein. 1957 zieht Schmidt als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Wuppertal-Elberfeld in den Deutschen Bundestag ein.
Politisches Wirken auf Bundesebene
Auch im Deutschen Bundestag engagiert sich Schmidt in verschiedenen Ausschüssen und wird so unter anderem 1960 Vorsitzender des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat und ab 1969 Leiter des Ausschusses zur Wahl von Richtern des Bundesverfassungsgerichts. Durch seine Tätigkeit im Vermittlungsausschuss wird – wie bereits bei der Durchsetzung des ökumenischen Gedankens in einer überkonfessionellen Partei – seine Charaktereigenschaft deutlich, verschiedene Kräfte, die letztlich ein gemeinsames Ziel verfolgen, zusammenführen zu wollen.
Bereits im Dezember 1957 übernimmt Schmidt den Vorsitz der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft, ein Zusammenschluss von Bundestags- und Landtagsabgeordneten. Anders als bisher kann sich Schmidt dort auch für Themen einsetzen, die keinen direkten Bezug zu seinem Fachgebiet Steuer- und Gesellschaftsrecht haben. Nach seiner erneuten Direktwahl bei der Bundestagswahl 1961 ist genau dieses Fachwissen auch ausschlaggebend für seine Wahl zum Vorsitzenden des Finanzausschusses. Als solcher ist Schmidt unmittelbar an der Durchführung der Umsatzsteuerreform beteiligt und muss sich dabei gegen einige Widerstände – auch aus der eigenen Partei – durchsetzen. Seine unermüdliche Arbeit für das letztliche Zustandekommen der Umsatzsteuerreform und deren Einführung 1968 machen ihn als den „Vater der Mehrwertsteuer“ bundesweit einem breiteren Publikum bekannt.
Eine große Rolle kommt Schmidt auch bei der Durchsetzung der Finanzverfassungsreform zum Ende der Großen Koalition hin zu. In seiner Doppelfunktion als Vorsitzender des Finanzausschusses sowie als Mitglied des Vermittlungsausschusses, den das Gesetz mehrmals durchlaufen muss, trägt er entscheidend zu dessen Umsetzung bei. Das Ansehen der Großen Koalition, deren Zustandekommen er 1966 noch kritisiert hat, wird durch das Gelingen dieses schwierigen Gesetzesvorhabens unter seinem Einsatz erheblich gesteigert.
Eine unbequeme Persönlichkeit in der Politik
In der 1966 aufbrechenden Diskussion über eine Ablösung des politisch schwächelnden Ludwig Erhard stellt sich Schmidt dezidiert und klar auf die Seite des amtierenden Bundeskanzlers. Er zählt sich selbst zur sogenannten Brigade Erhard, zu der noch Gefolgsleute aus den Zeiten Erhards als Wirtschaftsminister gehören, und spricht sich gegen eine Kanzlerkandidatur von Kurt Georg Kiesinger aus. Seine oftmals aneckende Art, sich auch gegen Parteimehrheiten zu stellen, ist mitunter darauf zurückzuführen, dass Schmidt durch den wiederaufgebauten väterlichen Fachverlag ein gutes finanzielles Polster hat und nicht auf seine politische Tätigkeit angewiesen ist. Dieses Anecken ist aber auch der Grund dafür, dass er trotz seiner großen fachlichen Kompetenz nie ein Ministeramt auf Bundesebene erlangt. Sein Widerstand richtet sich unter anderem auch gegen das in der Partei verbreitete Proporzdenken. Laut diesem muss bei einem amtierenden katholischen Bundeskanzler der Bundestagspräsident evangelischer Konfession sein. Nach dem Rücktritt Eugen Gerstenmaiers Anfang 1969 setzt sich Schmidt als gläubiger Protestant so nicht für einen Mann seines Glaubens als Nachfolger Gerstenmaiers ein, sondern für den Katholiken Heinrich Köppler. Letztlich bleibt es beim bisherigen Vorgehen und Kai-Uwe von Hassel wird als Protestant zum Bundestagspräsidenten gewählt.
1972 verzichtet Schmidt aus Altersgründen auf eine erneute Kandidatur für den Deutschen Bundestag und widmet sich anschließend verstärkt seinen künstlerischen Interessen. So verlagert er seinen Wohnsitz in den Künstlerbahnhof Rolandseck nahe Bonn, den er maßgeblich fördert. Zudem veröffentlicht er 1976 einen Sammelband eigener Gedichte, die er im Zeitraum von zehn Jahren verfasste.
Am 12. Dezember 1984 stirbt Otto Schmidt im Alter von 82 Jahren. Von Wegbegleitern wie dem stellvertretendem CDU-Vorsitzenden Bernhard Worms wird Schmidt als „wichtiger Wegbereiter der jungen Demokratie“ betitelt. Mit seiner Prinzipientreue, Toleranz und seinem Engagement hat er sich auch den Respekt der politischen Gegner eingetragen.
Curriculum vitae
- 1921–1925 Studium der Volkswirtschaft und Rechtswissenschaften in Rostock, Leipzig, München und Köln
- 1925 Promotion
- 1928 Assessorexamen
- ab 1928 Syndikus, dann bis 1945 Leiter des väterlichen Verlags Dr. Otto Schmidt KG
- 1945 CDU
- 1948-49 Oberbürgermeister von Wuppertal
- 1950–1953 Minister für Wiederaufbau
- 1953-54 für Arbeit, Soziales und Wiederaufbau in Nordrhein-Westfalen
- 1954–1958 MdL Nordrhein-Westfalen
- 1957–1972 MdB
Veröffentlichungen
- Christlicher Realismus – Ein Versuch zu sozialwissenschaftlicher Neuordnung. Bergisch Gladbach o.J. (Schriftenreihe der Christlich Demokratischen Union des Rheinlandes, 7).
- Unsere kommunalpolitische Verantwortung. Von Minister a.D. Dr. Otto Schmidt, Wuppertal, als Referat gehalten bei der Delegiertenversammlung der KPV Nordrhein-Westfalen in Essen. Recklinghausen 1956.
- Anspruch und Antwort. Gedanken zur Geschichte der Christlich Demokratischen Union Rheinland. Festvortrag, gehalten am 5. Sept. 1975 zur Erinnerung an die Gründung der rheinischen CDU vor 30 Jahren in Köln. Köln 1975.
- Zwischen Woge und Wind. Eine Auswahl von Gedichten 1966–1976. Köln 1976.
Literatur
- Felix, Günther: Zehn Jahre deutsche Steuerpolitik. Zugleich eine Laudatio für Otto Schmidt, in: Deutsches Steuerrecht, Jg. 5 (1967), H. 18.
- Wolff, Heinz: Otto Schmidt, in: Wuppertaler Biographien 16 (1987), S. 70–78.