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Peter Altmaier bei einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung am 12. Juli 2017 in Berlin. Peter Altmaier bei einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung am 12. Juli 2017 in Berlin. © Stefan Stahlberg/KAS

Peter Altmaier

Jurist, Staatssekretär, Bundesminister June 18, 1958 Ensdorf
by Thilo Ernst Pries

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Familie, Kindheit, Schule und Studium

Peter Altmaier wurde am 18. Juni 1958 im saarländischen Ensdorf als Sohn eines Bergmanns und einer Krankenschwester geboren. Seine Kindheit, Jugend und Studienzeit verbrachte er im Saarland. 1978 schloss er die Schule mit dem Abitur ab, danach leistete er den Grundwehrdienst bei der Bundeswehr. Ab 1980 studierte Altmaier Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken. Das Erste juristische Staatsexamen legte er 1985 ab, 1988 folgt der Studienabschluss mit dem Zweiten juristischen Staatsexamen. Parallel absolvierte er 1985/86 ein Aufbaustudium "Europäische Integration“.

Bereits als Gymnasiast war Altmaier in der Schüler-Union aktiv. 1974 trat er in die Junge Union ein, 1976 in die CDU. Von 1988 bis 1990 war er Vorsitzender der Jungen Union Saar.

 

Beruflicher Werdegang

Zunächst deutete vieles auf eine wissenschaftliche Karriere hin: Von 1985 bis 1987 war Altmaier als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Völkerrecht an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken tätig. Nach dem Zweiten juristischen Staatsexamen wechselte er 1988 ebenfalls als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Europa-Institut der Saarbrücker Universität. In dieser Stellung verblieb er bis 1990. Seine Ausrichtung auf die europäische Ebene kam auch im nächsten Karriereschritt zum Ausdruck: Auch aufgrund seiner hervorragenden französischen, englischen und niederländischen Sprachkenntnisse zog es ihn nach Brüssel. Von 1990 an arbeitete er als Beamter für die Europäische Kommission in der Generaldirektion für Beschäftigung, Arbeitsbeziehungen und soziale Angelegenheiten. Bereits 1993 folgte weiterer Karrieresprung: Er wurde er in das Amt des Generalsekretärs der EG-Verwaltungskommission für soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer berufen. Diese Tätigkeit übte er bis 1994 aus.

 

Politische Laufbahn und Engagement für die Stärkung des Europäischen Föderalismus

Seit seiner Wahl über Platz 3 der Landesliste der CDU zum Abgeordneten des Deutschen Bundestags im Oktober 1994 ruhte Peter Altmaiers Beamtenlaufbahn in der EU-Verwaltung. Im Bundestag war er von 1994 bis 1998 Mitglied des Rechtsausschusses, von 1998 bis 2004 vertrat er die CDU-Fraktion im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. In dieser Zeit fungierte er auch als Vorsitzender des Unterausschusses „Europarecht“ des Rechtsausschusses.

2006 wurde Altmaier zum Präsidenten der Europa-Union Deutschland e.V. gewählt, einer überparteilichen Organisation, die sich für ein föderalistisches Europa engagiert. Dieses Amt hatte er bis 2011 inne. Seit 2013 ist er Ehrenpräsident der Europa-Union.

Bereits zwischen 1987 und 1991 war Altmaier Mitglied im Kreisvorstand Saarlouis der CDU, seit 1991 gehörte er dem Landesvorstand der CDU Saar an. Nach der Bundestagswahl am 22. September 2002 wurde er in den Vorstand der CDU/CSU-Fraktion gewählt. Im gleichen Jahr erfolgte Altmaiers Ernennung zum Obmann des Untersuchungsausschusses „Wahlbetrug“ im Bundestag. 2004 erhielt er das Amt des Justiziars der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Nach der Bundestagswahl und der Bildung einer Großen Koalition unter Angela Merkel im Herbst 2005 wurde Altmaier zum Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Wolfgang Schäuble, befördert. Dieses Amt behielt er bis 2009.

Bei den Bundestagswahlen von 1994 bis 2009 zog Altmaier stets über die Landesliste der CDU Saar ins Parlament ein. 2009 erwarb er erstmals das Direktmandat des Wahlkreises Saarlouis. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wählte ihn in diesem Jahr mit 98,4 Prozent der Stimmen zu ihrem Parlamentarischen Geschäftsführer. Die Süddeutsche Zeitung kommentierte dies mit der Bemerkung, Altmaier sei nun im „Zentrum der Macht“ angekommen, da er nun überall dort sitze, „wo man dabei sein muss, wenn man mitentscheiden möchte“. Wegen der Eurokrise war Altmaiers Nervenstärke in dieser Zeit besonders gefragt.

 

„Pizza-Connection“ und „Boy-Group“

Peter Altmaier übernahm den Posten des Parlamentarischen Geschäftsführers in der Nachfolge von Norbert Röttgen. Beide waren ehemalige Mitglieder der sogenannten Pizza-Connection, einer Gesprächsrunde aus jungen Abgeordneten von CDU und Bündnis 90/Die Grünen, die sich in den 1990er Jahren und zu Beginn der 2000er Jahre regelmäßig in einem italienischen Restaurant in Bonn traf.

Viele ehemalige Teilnehmer der Runde erlangten wichtige politische Ämter. Neben Altmaier gehörten aus der CDU auch der spätere Generalsekretär der Partei und spätere Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe dazu, ebenso der spätere Chef des Bundeskanzleramts Ronald Pofalla. Aufgrund ihrer besonderen Loyalität gegenüber der CDU-Parteivorsitzenden und Bundeskanzlerin Angela Merkel wurden die CDU-Mitglieder der „Pizza-Connection“ in den Medien auch als Merkels „boy-group“ bezeichnet.

 

Bundesumweltminister und Chef des Bundeskanzleramts

Aufgrund seiner Loyalität und seiner Kompetenz erarbeitete sich Altmaier großes Ansehen bei Bundeskanzlerin Angela Merkel und galt schon bald als ihr enger Vertrauter. Nach der Entlassung Norbert Röttgens beschloss Merkel im Mai 2012 Altmaier zum Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu berufen. Seine Ernennung durch Bundespräsident Joachim Gauck erfolgte am 22. Mai 2012. Das zentrale Aufgabengebiet Altmaiers als Bundesumweltminister war die Umsetzung der Energiewende, also die Sicherstellung einer nachhaltigen Energieversorgung, als Folge des Bundestagsbeschlusses zur endgültigen Beendigung der Nutzung der Atomkraft zur Energiegewinnung am 30. Juni 2011.

Angela Merkels besonderes Vertrauen zu Altmaier zeigte sich erneut im Dezember 2013. Im Zuge der Neubildung der Regierung nach der Bundestagswahl am 22. September 2013 berief Merkel Altmaier in das Amt des Chefs des Bundeskanzleramtes und Ministers für besondere Aufgaben.

Die „besonderen Aufgaben“ aus der Ressortbeschreibung stellten sich bald buchstäblich: Da der Kanzleramtschef für die Koordination und Kontrolle der Geheimdienste zuständig ist, musste sich Altmaier ab 2014 mit dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestags zur NSA-Affäre befassen. Der Ausschuss sollte klären, inwieweit Bürger und Politiker in Deutschland von dem US-Geheimdienst NSA ausspioniert worden waren und inwieweit auch der Bundesnachrichtendienst an regelwidrigen Abhörpraxen beteiligt gewesen war. Zu einer Kontroverse kam es im Oktober 2014, als Altmaier die Mitglieder des Ausschusses explizit zur Geheimhaltung sensibler Daten aufforderte. Zuvor hatten Medien wiederholt aus vertraulich eingestuften Akten zitiert.

Am 13. Februar 2017 sagte schließlich auch Altmaier selbst vor dem Untersuchungsausschuss aus und berichtete, er habe erstmals im März 2015 davon erfahren, dass der BND über Jahre Daten unter befreundeten Staaten illegal ausgespäht habe. Bis dahin habe er sich eine solche Praxis „nicht vorstellen können“. Um die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste zu stärken, initiierte Altmaier eine Neuregelung des BND-Gesetzes, die vom Bundestag am 21. Oktober 2016 verabschiedet wurde.

 

"Merkels Alleskönner"

Im Herbst 2015 übertrug Merkel Altmaier zusätzlich die Aufgabe der ressortübergreifenden Koordination der Flüchtlingskrise, die die politische Situation in Deutschland und Europa in diesen Monaten bestimmte. Während der Kanzleramtsminister sonst seine Aufgaben eher im Hintergrund der politischen Bühne wahrnahm, äußerte sich Altmaier nun in zahlreichen Interviews und Artikeln. Er argumentierte, dass ein Kontinent mit 500 Millionen Einwohnern doch eine Million Flüchtlinge aufnehmen könne und warb für eine europäische Lösung des Flüchtlingsproblems. Das EU-Türkei-Abkommen vom 18. März 2016 bereitete Altmaier mit vor. Unter anderem beinhaltete diese Vereinbarung eine Regelung zur Rückführung von illegal in die EU eingereisten Flüchtlingen. Dies sei „der bislang größte und wichtigste Schritt zur Lösung der Flüchtlingskrise“ zitierte die Frankfurter Allgemeine Zeitung Altmaier am 21. März 2016.

Zusätzlich zu seinen Aufgaben als Chef des Bundeskanzleramts und Koordinator der Flüchtlingskrise beauftragte Angela Merkel Altmaier damit, das Wahlprogramm der CDU für die Bundestagswahl am 24. September 2017 auszuarbeiten und den Wahlkampf zusammen mit Generalsekretär Peter Tauber zu managen. „Nach 40 Jahren Parteizugehörigkeit“, so Altmaier, freue er sich auf diese Aufgabe besonders. Allerdings stieß diese Berufung auch auf kritische Stimmen, die von einer „Verquickung von Regierungs- und Parteiamt“ sprachen.  Altmaier reagierte gelassen und verwies auf das Beispiel von Sigmar Gabriel (SPD), der ebenfalls drei Ämter, sowohl in Regierung als auch seiner Partei, ausübe. „Wir haben Ähnlichkeiten in der Statur und halten das aus“, so Altmaier.

Nachdem Wolfgang Schäuble am 24. Oktober 2017 in der konstituierenden Sitzung des 19. Bundestages zum neuen Präsidenten des Parlaments gewählt wurde, übernahm Altmaier in der Übergangsphase zwischen Bundestagswahl und Regierungsbildung zusätzlich das Amt des Bundesministers der Finanzen in der geschäftsführenden Bundesregierung. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD wurde er dann am 14. März 2018 als Bundesminister für Wirtschaft und Energie vereidigt. Bei seiner ersten Rede vor den Mitarbeitern des Ministeriums verkündete er: Das Wirtschaftsministerium wache „über die Seele der Sozialen Marktwirtschaft“.

 

Bundesminister für Wirtschaft und Energie

Am 5. Februar 2019 kündigte Altmaier den Entwurf einer „Nationalen Industriestrategie“ an. Sein Ziel sei es, große Konzerne, vor allem aus den sogenannten Hoch- und Schlüsseltechnologien, fit für den Wettbewerb auf dem Weltmarkt zu machen und ihre Position gegenüber der Konkurrenz aus den USA und China zu stärken (Die ZEIT, 07.02.2019). Das endgültige Papier präsentierte er im November 2019. Die Pläne umfassten unter anderem eine Novelle der Außenwirtschaftsverordnung, mit der der Staat mehr Prüfmöglichkeiten bekommen sollte, um in besonders zukunftsträchtigen Bereichen wie Künstlicher Intelligenz, Robotik, Halbleitern, Biotechnologie und Quantentechnologie einen Ausverkauf deutscher Unternehmen ins außereuropäische Ausland zu verhindern.

Tatsächlich brachte das Bundeskabinett im April 2020 eine Verschärfung des Außenwirtschaftsgesetzes auf den Weg. Sie beinhaltete, dass Investitionen aus Nicht-EU-Staaten nun umfassender und vorausschauender geprüft werden können. Zudem beschlossen Bundestag und Bundesrat die Einrichtung eines Stabilisierungsfonds, über den der Staat sich notfalls an strategisch wichtigen Unternehmen beteiligen kann. Kritik hierzu äußerte der Außenwirtschaftschef des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Volker Treier, der meinte, eine zu starke Regulierung bei der Zufuhr ausländischen Kapitals könnte Wachstums- und Beschäftigungschancen inländischer Standorte beschränken. Altmaier sprach dagegen von einer Stärkung deutscher Sicherheitsinteressen. Unerwarteter Weise hatte seine Argumentation nun deshalb besonderes Gewicht, da die Rolle des Staates in der Industriepolitik durch den Ausbruch des neuartigen Corona-Virus in den Wochen zuvor neu in den Focus rückte. Als Beispiele für besonders sensible Produktionsbereiche sprach Altmaier deshalb jetzt von „lebenswichtigen Gütern wie Impfstoffen“ und der Herstellung medizinischer Ausrüstung.

Die Corona-Pandemie dominierte ab Frühjahr 2020 die Agenda der Bundesregierung und speziell des Wirtschaftsministeriums, denn im ersten Jahr der Pandemie schrumpfte das deutsche Bruttoinlandsprodukt um fünf Prozent. Bis zum Herbst 2021 bewilligte der Bund Hilfsgelder in Höhe von 120 Milliarden Euro. Zehn Hilfsprogramme verantwortete allein das Bundeswirtschaftsministerium, darunter Kredite der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Stabilisierungsmaßnahmen für Lufthansa, Tui und Werften sowie die Überbrückungshilfen im Jahr 2021. Zwischenzeitlich wurde allerdings Kritik laut, die Auszahlung der Gelder verliefe zu bürokratisch und schleppend. Am 15. Juni 2020 gab Altmaier bekannt, dass sich der Bund am Tübinger Impfstoffhersteller Curevac beteiligen werde. Mit einer Wirksamkeit von weniger als 50 Prozent erwies sich der Impfstoff, den die Firma entwickelte, allerdings als nicht konkurrenzfähig.

Einer der Schwerpunkte in Altmaiers Zeit an der Spitze des Wirtschaftsministeriums war die Förderung der Produktion von Batteriezellen, unter anderem für den Betrieb von Elektroautos. Seit Anfang 2019 hatte das Ministerium mit der Europäischen Kommission und weiteren EU-Mitgliedstaaten zwei Großprojekte zur Forschung und Entwicklung in der Batteriezellfertigung abgestimmt. Drei Milliarden Euro stellte der Bund zur Förderung des Aufbaus einer Batteriezellfertigung Euro bereit. Am 17. Dezember 2020 beschloss der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Novelle beinhaltete unter anderem langfristige Ziele für die Treibhausgasneutralität, die Einführung einer sogenannten Südquote bei Windenergie an Land und Biomasse, um den Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem Netzausbau besser abzustimmen sowie die finanzielle Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Windenergie.

Im September 2020 präsentierte Altmaier einen ambitionierten Plan zum Schutz des Klimas. In einer "Charta für Klimaneutralität und Wirtschaftskraft" sollten demnach noch vor dem Beginn des Wahlkampfs ab 2021 Bundestag und Bundesrat konkrete jährliche Reduktionsziele und Maßnahmen beschließen, die das Ziel, den Weg und die staatlichen Hilfen zur "Klimaneutralität" von 2022 bis 2050 konkret festschreiben. Selbstkritisch kommentierte er seine Initiative mit den Worten "Viele Menschen, denen das Klima wichtig ist, haben wir enttäuscht", künftig müsse es "vor der Klammer" stehen. Das Klima müsse von nun an „als vorrangige Aufgabe definiert werden." (Süddeutsche Zeitung, 12.09.2020). Der Plan, der nicht mit der Fraktion und der Regierung abgestimmt war, wurde allerdings nicht mehr umgesetzt.

Nach der Bundestagswahl im September 2021, bei dem die CDU/CSU nur einen Anteil von 24,1 Prozent bei den Zweitstimmen erzielten, verzichtete Peter Altmaier zusammen mit Annegret Kramp-Karrenbauer zugunsten jüngerer Abgeordneter auf sein Bundestagsmandat. Für diesen Schritt wurde ihm viel Respekt zuteil. Seither hat Altmaier sich ins Privatleben zurückgezogen, äußert sich aber von Zeit zu Zeit mit Interviews und Redebeiträgen in der Öffentlichkeit.

 

Curriculum vitae

  • 18. Juni 1958 geboren in Ensdorf
  • 1978 Abitur
  • 1985 Erstes juristisches Staatsexamen
  • 1986–1988 Aufbaustudium Europäische Integration
  • 1988 Zweites juristisches Staatsexamen
  • 1985–1990 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Völkerrecht und am Europa-Institut der Universität des Saarlandes
  • 1990–1994 Beamter der Europäischen Kommission
  • 1993–1994 Generalsekretär der EG-Verwaltungskommission für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer
  • 1994–1921 MdB
  • 1994–1998 Mitglied des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag
  • 1994–2004 Mitglied des Bundestags-Ausschusses für Angelegenheiten der Europäischen Union
  • 1999–2003 Delegierter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beim Europäischen Grundrechts- und Verfassungskonvent
  • 2000–2008 Vorsitzender des CDU-Kreisverbands Saarlouis
  • 2004–2005 Justiziar der CDU/CSU Bundestagsfraktion
  • 2005–2009 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern
  • 2006–2011 Präsident der Europa-Union Deutschland
  • seit 2011 Ehrenpräsident der Europa-Union
  • 2009–2012 Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
  • 2012–2013 Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
  • 2013–2018 Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramtes
  • 24. Oktober 2017 bis 14. März 2018 Bundesfinanzminister ad interim
  • 2018–2022 Bundesminister für Wirtschaft und Energie

 

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