Die „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“, oft kurz nur „(Stuttgarter) Charta“ genannt, gehört zu den Schlüsseldokumenten der deutschen Nachkriegsgeschichte. Von führenden Politikern der Bundesrepublik wurde und wird immer wieder der historische Beitrag der Charta zur Aussöhnung Deutschlands mit seinen östlichen Nachbarn hervorgehoben. So würdigte Bundeskanzlerin Angela Merkel 2010 die Charta als Dokument, die den Weg des Bundes der Vertriebenen (BdV) hin zu Aussöhnung und Verständigung vorgezeichnet habe. Diese positive Einschätzung steht in einer Kontinuität vergleichbarer Aussagen von Helmut Kohl über Otto Schily bis zu Gerhard Schröder und ist auch im Jubiläumsjahr 2020 wieder zu beobachten. Für den erst 1958/59 gegründeten BdV und seine Mitgliederverbände bildet die Charta ein maßgebliches Fundament seines bzw. ihres Selbstverständnisses. So stellte etwa BdV-Präsident Bernd Fabritius 2015 beim Jahresempfang seines Verbandes in Gegenwart von Angela Merkel fest, die Charta habe bereits 1950 visionär den Frieden in einem vereinigten Europa eingefordert. Anders verhält es sich dagegen in der historischen Publizistik und in Teilen der wissenschaftlichen Forschung, wo, sofern die Charta überhaupt wahrgenommen wird, vielfach ein sehr kritischer Blick vorherrscht.
Der Autor dieses Beitrags hat 2011 einen Aufsatz zur Stuttgarter Charta vorgelegt, der versucht, diese aus ihren Entstehungszusammenhängern heraus als zeithistorisches Dokument zu verstehen. Hierzu ist es wichtig, die Hintergründe deutlich zu machen, vor denen die Charta entstand und der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Vertriebenenverbände, anders als sie es nach außen zu demonstrieren versuchten, von Anfang an keine geschlossen handelnden Pressure Groups mit einheitlicher Willensbildung und klar festgelegtem verbandspolitischen Masterplan waren. Sie waren vielmehr höchst partikularistisch organisierte Vereinigungen, die ihre politischen Wirkungsmöglichkeiten durch interne Konflikte nicht unerheblich einschränkten.
Entschluss zu einer „Magna Charta der Heimatvertriebenen“
Es ist keineswegs ein Zufall, dass sich nur gut ein Jahr nach der Gründung der beiden miteinander konkurrierenden Vertriebenendachorganisationen „Zentralverband vertriebener Deutscher“ (ZvD) und „Vereinigte Ostdeutsche Landsmannschaften“ (VOL) diese am 5. und 6. August 1950 in Stuttgart zum Zweck der Verkündung einer gemeinsamen Grundsatzerklärung zusammenfanden. Es galt, die zwischen beiden Verbänden offen zutage getretenen Differenzen durch ein gemeinsames Auftreten vergessen zu machen und sich als machtvoller Mitspieler im politischen System der noch jungen Bundesrepublik zu positionieren.
Bereits am 20. November 1949 hatten ZvD und VOL im Göttinger Abkommen vereinbart, „ihre gemeinsamen Forderungen und Ziele in einer Magna Charta der Heimatvertriebenen“ festzulegen. Im Februar 1950 wurde zu diesem Zweck ein von beiden Verbänden paritätisch besetzter Ausschuss gebildet, der wegen unüberbrückbarer Differenzen bald zu einer erweiterten Kommission vergrößert wurde. Dieses Gremium arbeitete den Text der Charta aus, der in vieler Hinsicht Kompromisscharakter hatte, galt es doch, die sehr unterschiedlichen, auch religiös-weltanschaulich begründeten, Vorstellungen der Beteiligten auf einen Nenner zu bringen. Wer genau die Verfasser der Charta waren, ist bis heute unklar, da sich die Zeitzeugen widersprechen und Protokolle oder ähnliches bisher nicht aufgetaucht sind. In jedem Fall wird man festhalten dürfen, dass die Charta eine demonstrative, Übereinstimmung signalisierende Gemeinschaftsleistung einer heterogenen Autorengruppe war. Daraus resultierte, dass Formelkompromisse gefunden werden mussten, die unterschiedliche Meinungen teilweise nur unvollkommen überdeckten. Manche heute befremdlich wirkenden Aussagen hängen damit zusammen.
Verkündung der Charta in Stuttgart
Das Datum für die Verkündung der seit diesem Zeitpunkt so genannten „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ (5./6. August 1950) war bewusst gewählt, nämlich ziemlich genau fünf Jahre nach der Unterzeichnung des Potsdamer Protokolls, welches die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus den deutschen Ostgebieten, Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn quasi legalisiert hatte. Stuttgart wurde deshalb als Veranstaltungsort ausgewählt, weil der ZvD-Landesverband (Nord-)Württemberg in der Lage war, dort eine Großveranstaltung mit sichtbarer Außenwirkung auszurichten. An der Auftaktkundgebung im Kursaal von Bad Cannstatt, einem Stadtbezirk von Stuttgart, nahmen am 5. August ca. 1000 geladene Gäste teil; dort wurde durch den Beifall der anwesenden Vertriebenenvertreter eine quasi-plebiszitäre Annahme der Charta inszeniert und der Text von einem „unbekannten Flüchtling“, dem Oberschlesier Manuel Jordan, verlesen. Als Vertreter der Bundesregierung war nicht Bundeskanzler Konrad Adenauer selbst, sondern Vizekanzler Franz Blücher (FDP) erschienen; anwesend waren auch Vertreter der Hohen Kommissare. Tags darauf, am 6. August, fand dann eine Großkundgebung in der Stuttgarter Innenstadt vor der Ruine des Neuen Schlosses mit ca. 100.000 Teilnehmern statt, in der die Verkündung der Charta gleichsam vor einem Massenpublikum wiederholt wurde. Auf dieser Kundgebung sprach für die Bundesregierung Bundesvertriebenenminister Hans Lukaschek (CDU). Zu guter Letzt wurde bei einem Empfang durch die Landesregierung von Württemberg-Baden in der Villa Reitzenstein die Charta von den Verbändevertretern feierlich unterzeichnet.
Die Stuttgarter Ereignisse war für ZvD und VOL ein nicht zu unterschätzender Prestige-Erfolg. Von großer Bedeutung für die Fernwirkung der Charta war, dass sich die entstehende politische Klasse der frühen Bundesrepublik parteiübergreifend mit dem Text identifizierte, neben den im Bundestag vertretenen Parteien (mit Ausnahme der KPD) etwa auch der DGB. Nun zahlte es sich aus, dass ZvD und VOL parteipolitisch nicht festgelegt waren, sondern mit allen demokratischen Parteien vernetzt waren.
„Verzicht auf Rache und Vergeltung“
Hauptanliegen der Charta war es, die heimatpolitischen Forderungen der Vertriebenen, also das Recht auf Rückkehr und Grenzrevision, mit einem feierlichen „Verzicht auf Rache und Vergeltung“ und dem Ziel der Einheit Europas zu verbinden. Als politisches Signal war die Charta keineswegs nur ins Ausland, sondern auch und vor allem nach innen gerichtet.
In der Präambel fällt zunächst einmal der Gottesbezug auf, dessen Formulierung ganz offensichtlich der Präambel des Grundgesetzes entlehnt ist. Man wird darin eine bewusste Anspielung erkennen dürfen im Sinne eines indirekten Bekenntnisses zur Werteordnung des Grundgesetzes. Bemerkenswert ist das in der Präambel deutlich zum Ausdruck kommende Selbstverständnis der Vertriebenenverbände als exklusive Standesvertretung ihrer Klientel. Diese sahen sich nicht einfach als Vereine, sondern als eine Art nationale Avantgarde, die letztlich gesamtdeutsche Interessen vertrat.
Von Kritikern der Charta wird heute vor allem auf die Passage „Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung. Dieser Entschluß ist uns ernst und heilig im Gedenken an das unendliche Leid, welches im Besonderen das letzte Jahrzehnt über die Menschheit gebracht hat.“ verwiesen, weil hier die deutsche Verantwortung für den Zweiten Weltkrieg nicht zur Sprache komme. Dieser Befund ist richtig. Trotzdem wird man die Stuttgarter Geste nicht geringschätzen dürfen, ging sie doch von einer Opfergruppe aus, deren zutiefst traumatisierende Erfahrungen erst wenige Jahre zurücklagen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, sich klar zu machen, dass derartige Formulierungen wie auch das dahinterstehende Selbstbild, schuldlos Opfer geworden zu sein, keineswegs eine Besonderheit der Vertriebenen waren. Sie fügen sich vielmehr bruchlos ein in das Selbstverständnis der entstehenden bundesdeutschen Nachkriegsgesellschaft, die sich zunächst einmal als eine Gesellschaft von Opfern begriff. Ein Wandel im Hinblick auf diese Opfertheorie setzte bei den Vertriebenenverbänden, phasenverschoben zur gesamtgesellschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik, allmählich seit den 1960er Jahren und vor allem seit den 1990er Jahren ein.
„Recht auf Heimat“
Weiterhin bekannten sich die Vertriebenen zum Ziel der „Schaffung eines geeinten Europas […], in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können. […] Wir werden durch harte, unermüdliche Arbeit teilnehmen am Wiederaufbau Deutschlands und Europas.“ Der auf diese Weise zum Ausdruck gebrachte unbedingte Willen zur aktiven Mitarbeit in der neuen Heimat muss gesehen werden vor dem Hintergrund der Debatten um einen Lastenausgleich zwischen Vertriebenen und Einheimischen. Das Ziel der Einheit Europas begrüßten die Vertriebenen im Sinne des zeitgenössischen antitotalitären Grundkonsenses der frühen Bundesrepublik als Gemeinschaft der antikommunistisch ausgerichteten westlichen Demokratien.
In der Stuttgarter Charta formulierten die Vertriebenenverbände ferner erstmals das sogenannte „Recht auf die Heimat“: „Wir haben unsere Heimat verloren. […] Daher fühlen wir uns berufen zu verlangen, daß das Recht auf die Heimat als eines der von Gott geschenkten Grundrechte der Menschheit anerkannt und verwirklicht wird.“ Dieser Forderung kam in der praktischen Politik der Vertriebenenverbände eine elementare Rolle zu. Konkret wurde aus dem Recht auf die Heimat eine Rückkehr in die Heimat mit dem Endziel einer Revision der „Potsdamer Grenzen“ Deutschlands abgeleitet. Problematisch an der Verwendung des Heimatbegriffs durch die Vertriebenen war, dass Bezugspunkt des heimatpolitischen Strebens stets der Zustand der Vorkriegszeit, nicht der der Gegenwart war; insofern musste dem Heimatbegriff mit der Zeit zwangsläufig etwas Künstliches anhaften. Die Definition des Rechts auf Heimat als Gruppenrecht war v.a. deshalb von zentraler Bedeutung, weil daraus ein Quasi-Veto-Recht der Vertriebenenverbände gegen „Verzichtstendenzen“ abgeleitet wurde. Auch wenn dieser Anspruch stets umstritten war, wirkte das Eintreten der Vertriebenenverbände für ein Recht auf Rückkehr, Selbstbestimmung und Grenzrevision so lange integrierend, wie es in der westdeutschen Nachkriegsgesellschaft einen Mehrheitskonsens hinsichtlich der Eindämmung des sowjetischen Machtanspruchs und aktiver Wiedervereinigungspolitik mit dem Ziel einer Revision der Oder-Neiße-Linie als Nahziel gab.
„Mitarbeit am Wiederaufbau Deutschlands und Europas”
Den Autoren der Charta scheint dennoch klar gewesen zu sein, dass ihre heimatpolitischen Forderungen nicht unmittelbar auf der Tagesordnung des außenpolitisch ja noch nicht handlungsfähigen westdeutschen Staates standen, weshalb sie erneut ihre uneingeschränkte Bereitschaft zur Mitarbeit am Wiederaufbau der Bundesrepublik betonten: „So lange dieses Recht [auf die Heimat, MS] für uns nicht verwirklicht ist, wollen wir aber nicht zur Untätigkeit verurteilt beiseite stehen, sondern in neuen, geläuterten Formen verständnisvollen und brüderlichen Zusammenlebens mit allen Gliedern unseres Volkes schaffen und wirken.“ Sie forderten in diesem Zusammenhang: „Gleiches Recht als Staatsbürger nicht nur vor dem Gesetz, sondern auch in der Wirklichkeit des Alltags“, „Gerechte und sinnvolle Verteilung der Lasten des letzten Krieges auf das ganze deutsche Volk und eine ehrliche Durchführung dieses Grundsatzes“, „Sinnvollen Einbau aller Berufsgruppen der Heimatvertriebenen in das Leben des deutschen Volkes“ „Tätige Einschaltung der deutschen Heimatvertriebenen in den Wiederaufbau Europas.“
Das waren nun im Wesentlichen die konkreten und im Detail sehr umstrittenen sozialpolitischen Forderungen der Vertriebenenverbände an Bund und Länder, die schließlich einmünden sollten in die Lastenausgleichsgesetzgebung, die nach langem Ringen im Lastenausgleichsgesetz (LAG) vom 14. August 1952 abgeschlossen werden konnte.
Appell an „die Völker der Welt“
Der letzte Abschnitt gilt denn auch dem Appell an „die Völker der Welt“. Sie sollten „ihre Mitverantwortung am Schicksal der Heimatvertriebenen als der vom Leid dieser Zeit am schwersten Betroffenen empfinden. Die Völker sollen handeln, wie es ihren christlichen Pflichten und ihrem Gewissen entspricht. Die Völker müssen erkennen, daß das Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen wie aller Flüchtlinge, ein Weltproblem ist, dessen Lösung höchste sittliche Verantwortung und Verpflichtung zu gewaltiger Leistung fordert. Wir rufen Völker und Menschen auf, die guten Willens sind, Hand anzulegen ans Werk, damit aus Schuld, Unglück, Leid, Armut und Elend für uns alle der Weg in eine bessere Zukunft gefunden wird.“
Aus heutiger Sicht weckt die Formulierung, die Heimatvertriebenen seien „vom Leid dieser Zeit am schwersten Betroffene“, angesichts der Dimension der Verbrechen des Nationalsozialismus Befremden. Erklärbar ist diese geradezu autistische Sicht der Dinge wohl nur aus dem oben beschriebenen zeitgenössischen Opferdiskurs heraus, wobei nicht übersehen werden sollte, dass der Begriff Schuld, wenn auch in einem anderen Kontext, sehr wohl auftaucht. Berücksichtigt werden muss hierbei auch, dass sich innerhalb die Vertriebenen Westdeutschlands in einer Konkurrenzsituation mit anderen deutschen Kriegsopfern (z.B. Kriegsgefangene, Bombengeschädigte, Kriegerwitwen und Kriegsweisen, deutsche Opfer des NS-Regimes) befanden, in der es sich zu profilieren galt. Bemerkenswert ist, dass das Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen als Teil eines Weltproblems gesehen wird. Angesichts damals zeitgleich stattfindender Flucht- und Vertreibungsvorgänge, etwa im Nahen Osten, in China und in Indien bzw. Pakistan, trifft diese Aussage zweifellos zu. Retrospektiv erkennt man zudem, dass sie den ersten Schritt auf dem langen und schmerzhaften Weg der Vertriebenenverbände hin zu einer Neuinterpretation des Schicksals ihrer Klientel bildet, der im Ergebnis wegführte von deutscher Nabelschau und der Fokussierung auf die eigene Opferrolle und die Tür öffnete für eine echte Aussöhnung mit den östlichen Nachbarn Deutschlands, wie sie nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Systems 1989/90 möglich wurde.
Zeichen des Willens zur Versöhnung
Die „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ stellt trotz mancher, aus heutiger Sicht befremdlich wirkender Formulierungen, die aus dem zeithistorischen Kontext erklärbar sind, im Ergebnis ein bemerkenswertes Zeitzeugnis dar, das den Integrationswillen der Vertriebenen und ihre Bereitschaft zur Aussöhnung mit den östlichen Nachbarn Deutschlands dokumentiert. Die Tatsache, dass der BdV in der Berliner Republik immer noch eine, zwar im Vergleich zur frühen Bundesrepublik reduzierte, aber spürbare gesellschaftspolitische Rolle spielt, dürfte auch damit zusammenhängen, dass sich die Vertriebenenverbände trotz aller Antagonismen in ihrer konkreten Verbandspolitik früh auf ein Programm der Versöhnung nach innen und außen, wie es in der Stuttgarter Charta zum Ausdruck kommt, festlegten. Aus der damaligen Zeit kennen wir weltweit kein vergleichbares Dokument von Opfern von Flucht und Vertreibung.
Erschienen am 30. Juli 2020.
Prof. Dr. Matthias Stickler ist Apl. Professsor am Lehrstuhl für Neueste Geschichte der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Literatur:
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- Brumlik, Micha: Wer Sturm sät. Die Vertreibung der Deutschen. Berlin 2005
- Danyel, Jürgen / Christoph Kleßmann: Unterwegs wie die Flüchtlinge und Vertriebenen. Zur Debatte über ein europäisches Zentrum gegen Vertreibungen. In: ZfG, 1/2003, S. 31-35, hier S. 32.
- Frantzjoch-Immenkeppel, Marion: Vertrieben in Nachkriegsdeutschland. Die Integration der Deutschen aus dem Osten und ihr Einfluss auf die Bundesrepublik Deutschland. In: Hans-Martin Hinz (Hg.): Zuwanderungen – Auswanderungen. Integration und Desintegration nach 1945. Wolfratshausen 1999, S. 145-185
- Giordano, Ralph: Die zweite Schuld oder Von der Last Deutscher zu sein. Hamburg 1987
- Moeller, Robert G.: War Stories. The Search for a Usable Past in the Federal Republic of Germany. Berkeley 2001.
- Moeller, Robert G.: Deutsche Opfer, Opfer der Deutschen. Kriegsgefangene, Vertriebene, NS-Verfolgte: Opferausgleich als Identitätspolitik. In: Nachkrieg in Deutschland. Hg. von Klaus Naumann. Hamburg 2010, S. 29-58
- Piskorski, Jan M.: Vertreibung und deutsch-polnische Geschichte. Eine Streitschrift. Osnabrück 2005
- Pustejovsky, Otfried: Die „Eichstätter Deklaration“ vom 1. Adventsonntag, dem 27. November 1949. Das erste politische Dokument der deutschen Vertriebenen mit ethisch begründeten und christlich motivierten Zukunftsvorstellungen? Eine historisch-politisch-biographische Analyse. In: Archiv für schlesische Kirchengeschichte 68 (2010), S. 157-267
- Schwartz, Michael: Funktionäre mit Vergangenheit. Das Gründungspräsidium des Bundesverbandes der Vertriebenen und das „Dritte Reich“. München 2013 [v.a. S. 19-26]
- Später, Erich: Kein Friede mit Tschechien. Die Sudetendeutschen und ihre Landsmannschaft. Hamburg 2005
- Stickler, Matthias: Charta der deutschen Heimatvertriebenen. In: Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, 2012.
- Stickler, Matthias: Gegenspieler der Aussöhnung? Die Haltung der Vertriebenenverbände zur deutsch-polnischen Verständigung 1949 bis 1969. In: Versöhnung und Politik. Polnisch-deutsche Versöhnungsinitiativen der 1960er-Jahre und die Entspannungspolitik. Hg. v. Friedhelm Boll, Wiesław Wysocki und Klaus Ziemer unter Mitarbeit von Thomas Roth. (Archiv für Sozialgeschichte, Beiheft 27). Bonn 2009, S. 224-244
- [Übersetzung ins Polnische 2010: Przeciwnicy pojednania? Stanowisko związków wypędzonych wobec polsko-niemieckiego porozumienia w latach 1949-1969. In: Pojednanie i polityka. Polsko-niemieckie inicjatywy pojednania w latach sześćdziesiątych XX wieku a polityka odpręzenia. pod red. Friedhelma Bolla, Wiesława J. Wysockiego i Klausa Ziemera we współpracy z Thomasem Rothem. Warszawa 2010, S. 201-220]
- Stickler, Matthias: „Ostdeutsch heißt Gesamtdeutsch“ – Organisation, Selbstverständnis und heimatpolitische Zielsetzungen der deutschen Vertriebenenverbände 1949-1972 (Forschungen und Quellen zur Zeitgeschichte, 46). Düsseldorf 2004
- Stickler, Matthias: „Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung“ – Die Stuttgarter Charta vom 5./6. August 1950 als zeithistorisches Dokument. In: „Zeichen der Menschlichkeit und des Willens zur Versöhnung“. 60 Jahre Charta der Heimatvertriebenen. Hg. von Jörg-Dieter Gauger und Hanns Jürgen Küsters. Sankt Augustin 2011, S. 43-74.