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Statuten
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Die CDU legt die Grundstruktur ihrer inneren Ordnung in Satzungen, so genannten Statuten, nieder. Parteien in Deutschland sind dazu nach §6 des Parteiengesetzes verpflichtet. Die Statuten beinhalten unter anderem neben dem Tätigkeitsgebiet der Partei, die Regelung zur Aufnahme von Mitgliedern und deren Rechte und Pflichten, die allgemeine Gliederung der Partei, Beschlussfassungsvorschriften, den Aufbau der Parteiorgane sowie Finanzierungsvorschriften. Der Vorstand hat dem Bundeswahlleiter die Satzung und das Programm der Partei, den Namen der Vorstandsmitglieder der Partei und der Landesverbände mit Angabe ihrer Funktionen, sowie die Auflösung der Partei oder eines Landesverbandes mitzuteilen.
1948
Statut des Arbeitskreises der Landesverbände des westlichen Besatzungsgebietes und Berlins in der Arbeitsgemeinschaft der CDU/CSU, hier nach §1 der Zusammenschluss zu einem Arbeitskreis innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der CDU/CSU, was zur Abgrenzung von der CDU in der SBZ dienen sollte (vermutlich nicht ratifizierter Entwurf vom September (?) 1948)
Statut der Arbeitsgemeinschaft der CDU/CSU (Oktober 1948)
1949
Statut der CDU Deutschlands vom 09.10.1949 (vermutlich Vorläufer des Statuts von 1950)
1950
1951
Geschäftsordnung für die Ausschüsse der CDU
1956
1960
1962
1967
1969
1970
1971
1973
1975
1977
1980
1981
1983
1984
1986
1987
1989
1990
1992
1993
1994
1995
1996
2000
2002
2003
2004
2005
2007
2011
2012
Änderung des Statuts und der Finanz- und Beitragsordnung (25. Parteitag)
2015
Änderungen des Statuts (28. Parteitag)
Änderungen der Beitragsordnung
2019
Statutenbroschüre der CDU Deutschlands vom 25. Februar 2019
2022
Statutenbroschüre der CDU Deutschlands vom 9. September 2022