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REUTERS / Kai Pfaffenbach

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Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts

Statement unseres Vorsitzenden Prof. Dr. Norbert Lammert

Das Bundesverfassungsgericht hat am 22. Februar 2023 sein Urteil in Sachen „Desiderius-Erasmus-Stiftung“ verkündet. Bei dem Verfahren ging es um die Frage, ob die AfD als Partei durch die bisher nicht gewährte staatliche Finanzierung der ihr nahestehenden Stiftung in ihrem Recht auf Chancengleichheit im Parteienwettbewerb verletzt ist.

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In einer mündlichen Verhandlung befragte das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2022 die Konrad-Adenauer-Stiftung gemeinsam mit Vertretern der anderen etablierten Politischen Stiftungen als Sachverständige. Zuletzt wurden die Stiftungen im Jahr 1986 in Karlsruhe angehört. Wie damals geht es auch heute um das Modell der Finanzierung der Politischen Stiftungen – wenn auch mit einer anderen Zielsetzung: Während es vor 37 Jahren um die Zulässigkeit der Finanzierung ging, steht mit dem heutigen Urteil die Teilhabe an der Finanzierung im Fokus. Dabei sind jedoch die Politischen Stiftungen nicht die primären Adressaten dieses Urteils, sondern der Deutsche Bundestag. 

Der Vorsitzende der Konrad-Adenauer-Stiftung, Prof. Dr. Norbert Lammert, erklärt mit Blick auf das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die sich daraus ergebenden Implikationen: „Das Gericht hat in seinem heutigen Urteil bekräftigt, dass die Förderung der Politischen Stiftungen im öffentlichen Interesse liegt. Es hat zudem die besondere Bedeutung und Stellung der Politischen Stiftungen als parteinah und unabhängig bestätigt. Die Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts an den Gesetzgeber, ein Stiftungsgesetz zu verabschieden, kommt nicht überraschend, ist jedoch keine einfach zu lösende Aufgabe. Es ist aber nun Aufgabe des Parlaments, die vom Bundesverfassungsgericht aufgerufenen Sachverhalte zu klären und in Gesetzesform zu bringen, unter welchen Voraussetzungen Politische Stiftungen im Sinne unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung förderungswürdig sind. Im Ergebnis sollte daraus eine rechtlich und praktisch tragfähige Regelung hervorgehen, die sich als ebenso stabil erweisen wird wie die Organisation des politischen Stiftungswesens, das wesentlich auf der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1986 beruht.“ 

 

Link zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

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Dr. Jochen Blind

Jochen Blind

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