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Aufgrund der aktuellen politischen Diskussion über die Gesetzesentwürfe zur Sterbehilfe und die damit verbundene Neuverfassung des § 217 StGB lud die Konrad-Adenauer-Stiftung M-V zum Vortrag mit dem Vorstandsvorsitzenden der deutschen PalliativStiftung (DPS) Thomas Sitte ins Rostocker Rathaus ein. Am 6. November wird im Bundestag über diese Neuverfassung entschieden.
Thomas Sitte schilderte schon in den ersten Minuten seines Vortrages, dass der Wissensstand über die Gesetzeslage in Deutschland bei der Bevölkerung sehr gering sei. Dieses gelte auch für Politiker, die nach Meinung des Referenten mehr Informationen bräuchten, wenn sie am Tag der Bundestagsentscheidung zu einem wohldurchdachten Ergebnis kommen wollten. Die Tötung auf Verlangen sei laut Sitte mit Euthanasie zu vergleichen. Sein Credo laute: „Leiden lindern, Sterben zulassen“. Die heutigen Möglichkeiten der Palliativmedizin seien hervorragend, sie ermöglichten eine wirksame Schmerzlinderung und bildeten eine gute Grundlage für einen natürlichen Sterbeprozess.
In der anschließenden Diskussion kam die Frage auf, ob Mediziner als 'Sterbehelfer' überhaupt in Frage kommen könnten, denn schließlich sei es die Aufgabe des Arztes, Leben zu erhalten und zu fördern. Herr Sitte stimmte der Meinung zu, dass wenn aktive Sterbehilfe möglich werden würde, es wohl einen neuen Beruf geben müsse, z.B. den eines Sterbehelfers. Wichtig sei es, dass der Arzt, zumal wenn der Patient es so wolle und der Patientenwille stehe über dem des Arztes, den Vorgang des Sterbens respektiere und Sterben dann auch zulasse. Laut den Erfahrungen Sittes erkundigte sich nahezu jeder Zehnte seiner Patienten nach einer Sterbeverkürzung. Aktiv sei dieses in Deutschland nicht erlaubt, passiv - wenn man die “Spritze” auf dem Nachttisch liegen lasse - jedoch schon.
Jesse Bochert