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Wer kennt nicht den Stoßseufzer: „Da müsste doch der Staat einmal...” Aber was muss der Staat denn wirklich? Was sollte er müssen – auf der Grundlage welcher Leitbilder von Staatlichkeit? Was kann er wohl müssen – unter welchen konkreten Voraussetzungen? Und was lässt sich von jenen Einsichten, die sich bei der Arbeit an solchen Fragen einstellen, womöglich auch verallgemeinern und zur Richtschnur des eigenen Verhältnisses zum Staat machen?
Um das alles geht es bei der Vortragsreihe „Der Staat müsste doch...”, welche der Lehrstuhl für Politische Systeme und Systemvergleich der TU Dresden gemeinsam mit der Konrad-Adenauer-Stiftung durchführt. Einesteils werden staatliche Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten vergleichend an drei zentralen Lebens- und Politikbereichen abgehandelt: Staat und Individuum, Staat und Wirtschaft, Staat und Religion. Andernteils wird das alles vergleichend an Staaten unterschiedlicher Prägung und Geschichte erörtert: nämlich an den Fällen einzelner westeuropäischer Staaten sowie der USA, an den Beispiel Polens als eines postsozialistischen osteuropäischen Staates und Mexikos als eines zugleich westlich beeinflussten als auch bewusst einen eigenen Weg suchenden lateinamerikanischen Staates, desgleichen an den Fällen von China, Japan und Singapur als drei kulturell ganz anders geprägten ostasiatischen Staaten. Am Ende dieser Vortragsreihe, die systematische Vorträge von Experten mit ausgiebiger Diskussionszeit verbindet, sollte ein fundiertes und detailreiches Verständnis von den Leistungsmöglichkeiten, Leistungsgrenzen und komplizierten, nicht nach Wunsch und Wille schaffbaren Voraussetzungen moderner Staatlichkeit stehen.