Event reports
Sehr geehrte Frau Fuchs,
sehr geehrte Frau Lochbihler,
Herr Bundesminister, Herr Vizekanzler, lieber Herr Steinmeier,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Deutschen Bundestag,
meine Damen und Herren,
ich bin der Einladung zu dieser gemeinsamen Konferenz der
Friedrich-Ebert-Stiftung und von Amnesty International gern gefolgt, wobei ich
nicht zum ersten Mal in der Friedrich-Ebert-Stiftung bin. Wir können uns
vielleicht so verabreden, Herr Steinmeier: Immer dann, wenn Sie einmal bei der
KAS waren, komme ich einmal zur Friedrich-Ebert-Stiftung.
Der Schutz der Menschenrechte hat einen zentralen Stellenwert in der Politik der
Bundesregierung das ist heute schon mehrfach gesagt worden. In diesem
Zusammenhang ist es unverzichtbar, sich immer wieder aufs Neue zu
vergegenwärtigen, dass der Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte alles
andere als selbstverständlich ist.
Wir sollten uns dabei vor Augen führen, dass wir "60 Jahre Menschenrechte" in
einer Stadt begehen, in der die Mauer, die die Stadt teilte, gerade erst vor 19
Jahren gefallen ist. Die Frage, wie wir in der früheren, alten Bundesrepublik und
der früheren DDR miteinander umgegangen sind, liefert uns einen kleinen Einblick
in das, was Mut im Einsatz für Menschenrechte bedeutet auf der einen Seite für
diejenigen, die wie ich in der früheren DDR gelebt haben. Dort gab es keine
Meinungsfreiheit, wie wir sie heute verstehen, keine Freiheit der Rede, keine
Reisefreiheit. Man hat darum gerungen, wo man was sagt, wie man sich äußert. Die
Fähigkeit, zwischen den Zeilen zu lesen, war dort besser ausgeprägt als in den
Ländern, in denen Meinungsfreiheit wirklich gilt.
Man kann auf der anderen Seite natürlich auch über den Mut derer nachdenken, die
in der freien, alten Bundesrepublik gelebt haben, wenn es etwa darum ging, ein
Buch über die Grenze nach Osten zu bringen, das sich dort jemand wünschte. Das
Herzklopfen, das Nachdenken, wie man es versteckt, die Angst, ob der
Grenzpolizist oder die Grenzpolizistin, die manchmal noch schlimmer war, überall
nachschaut all das sollten wir nicht vergessen, um zu erahnen, wie viel man doch
auch persönlich einbringen muss, um sich für Menschenrechte wirklich einzusetzen.
Deshalb waren, sind und bleiben Mauer und Stacheldraht für mich augenscheinlicher
Ausdruck dafür, wie wertvoll, aber auch wie verletzlich Menschenrechte sind.
Wir sind heute in einer glücklichen Situation, auch wenn wir in unserem Land
immer wieder wachsam sein müssen. Wir brauchen uns an der Mauer, die gegen
Menschenrechte stand, nicht mehr den Kopf einzurennen, sondern können heute
unseren Blick auch in andere Länder richten und tun das ja auch.
Der heutige 10. Dezember erinnert uns daran, dass vor 60 Jahren die
Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte verabschiedet hat ein Schritt, der sich in seiner internationalen
Dimension in Jahrzehnten entfaltet hat und auch weiter entfalten wird. Seitdem
gibt es neue Maßstäbe, globale Maßstäbe, unteilbare Maßstäbe. Aber wir wissen
auch, wie viel noch zu tun ist. Das führen uns die Nachrichten und unsere
Kenntnisse jeden Tag vor Augen. Doch seit dem 10. Dezember 1948 existiert eine
gültige und inzwischen weltweit akzeptierte Berufungsgrundlage.
Der damalige Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, hat vor zehn
Jahren zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte dargelegt: "Ein Vermächtnis
an die menschliche Hoffnung am Ende eines Jahrhunderts menschlicher Verluste."
Damit hat er wunderbar beschrieben, was das 20. Jahrhundert geprägt hat. Und er
hat damit auch die Aufgabe für uns im 21. Jahrhundert gestellt.
Unter dem unmittelbaren Eindruck der Schrecken von Tyrannei, Nationalsozialismus
und zweier Weltkriege hatte die internationale Staatengemeinschaft 1948 die Kraft
zu dieser Menschenrechtserklärung aufgebracht. Wir können sagen, dass auch unser
Grundgesetz von dieser Menschenrechtserklärung stark geprägt ist. Artikel eins
Absatz eins unseres Grundgesetzes lautet: "Die Würde des Menschen ist
unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen
Gewalt." Das heißt für uns, dass wir nicht schweigen dürfen, wenn es um
Menschenrechte geht. Aber ich sage auch ganz deutlich ich glaube, das weiß jeder
hier im Raum: Es ist nicht so einfach, dies jeden Tag treffsicher zu entscheiden.
Menschenwürde ist nicht relativierbar. Sie gilt für jeden gleichermaßen, in allen
Staaten, Kulturen und Religionen. Es gibt keine Unterscheidung zwischen wichtigen
und weniger wichtigen Menschenrechten. Deshalb darf man Menschenrechte zum
Beispiel auch nicht mit Traditionen nivellieren. Für Ehrenmorde, für
Zwangsverheiratung können und dürfen Traditionen kein Vorwand sein. Im konkreten
Gespräch ist die Argumentation trotzdem oft keine ganz einfache, weil die Linie
zwischen Respekt vor Kulturen und Traditionen sowie den Menschenrechten oft
missbraucht wird.
Oder nehmen wir den klassischen Fall, mit dem wir sehr oft konfrontiert sind.
Ausbau der Handelsbeziehungen, Sicherung der Energieversorgung, Bewältigung der
Finanzkrise es gibt eine Vielzahl von wirtschaftlichen Interessen und
Sicherheitsinteressen, von denen wir wissen, dass wir sie nur gemeinsam mit
anderen Staaten erfolgreich verfolgen können. Es ist auch legitim und wichtig,
sie zu verfolgen. Aber ich glaube, es ist in diesem Zusammenhang auch richtig zu
sagen, dass deutsche Außenpolitik immer auch eine wertegebundene, nämlich eine an
die Menschenrechte gebundene Außenpolitik war, ist und auch bleiben sollte.
Aber auch hierbei gibt es im Einzelfall natürlich immer wieder Spannungen. Jeder
hier im Saal weiß zum Beispiel, dass es zwischen mir und dem Bundesaußenminister
einen Disput über die Frage des Empfangs des Dalai Lama gab. Aber solche Dispute
wird es immer wieder geben. Ich glaube, wir sollten auch durchaus miteinander
darum ringen. Das Gute ist, dass wir als Bundesregierung niemals zulassen werden,
dass Werte und Interessen miteinander in eine unzulässige Konkurrenz treten,
sondern dass wir von dem gemeinsamen Bemühen geprägt sind, immer wieder die
richtige Balance zu finden. Aber ich sage auch: Wir können bei dieser Suche nach
der Balance nicht erwarten, dass wir dafür von allen
Nichtregierungsorganisationen in jeder Sekunde immer gepriesen und gelobt werden.
Es ist vielmehr gut, dass wir manchmal auch dazu ermahnt werden, nicht zu schnell
einen einfachen Kompromisspfad zu suchen.
Ich sage, dass es richtig ist, dass alle Bundeskanzler der Bundesrepublik
Deutschland die Achtung der Menschenwürde als gemeinsames Wertefundament deutlich
gemacht haben. Ich glaube, dass diese gemeinsame Grundlage auch erleichternd für
die Zusammenarbeit mit unseren Kollegen in den anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union ist. Das schafft Kraft. Das schafft Vertrauen. Das fordert uns
aber auch auf, wenn wir manchmal durchaus unterschiedliche Wege gehen, innerhalb
der Europäischen Union zusammenzuhalten und immer wieder eine gemeinsame Lösung
zu finden.
Wir setzen uns gegen Folter und Todesstrafe ein. Beides ist weder ethisch noch
rechtspolitisch zu rechtfertigen. Ich glaube, es war ganz wichtig, dass im Rahmen
der 62. Generalversammlung der Vereinten Nationen erstmals eine Resolution gegen
die Todesstrafe durchgesetzt werden konnte. Dadurch gewinnen Ansichten und
Überzeugungen, dass der Schutz von Menschenrechten keine rein nationale Aufgabe
ist, mehr Nachdruck. Auch und gerade das Thema Todesstrafe muss eben immer wieder
mit allen Ländern besprochen werden und kann auch nicht einfach mit Blick auf
Traditionen oder alte Rechtsetzungen legitimiert werden.
Ich glaube deshalb auch, dass wir die Spannungsfelder aushalten müssen, wenn es
um das geht, was der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in den 90er Jahren
eindrucksvoll verdeutlicht hat und in Anerkennung dessen der Weltgipfel 2005 als
"responsibility to protect" also der Verantwortung, zu schützen bezeichnet hat.
Das ist ein sehr kompliziertes Thema. Auf der einen Seite ist die nationale
Souveränität eines Staates ein hohes Gut. Deshalb darf der zitierte Satz des
Weltgipfels natürlich nicht als Freibrief oder Aufforderung verstanden werden, in
jedem Fall, zu jeder Zeit und überall von außen einzugreifen; das kann immer nur
das letzte Mittel, die ultima ratio sein. Das sollte, wo immer möglich,
völkerrechtlich verbindlich gemacht werden. Aber dieses Mittel dürfen wir eben
auch nicht ausschließen; und das prägt auch die Politik der Bundesregierung.
Aber auf der anderen Seite darf die nationale Souveränität Regierungen nicht als
Vorwand dienen, völlig ungehindert schwere Menschenrechtsverletzungen begehen zu
können oder geschehen zu lassen. Das ist auch die Botschaft des Weltgipfels von
2005 gewesen. Wir müssen also immer beachten: Die Staatengemeinschaft muss
wachsam sein. Sie ist auf die Unterstützung von Regionalgemeinschaften
angewiesen. Deshalb ist Teil unserer Politik auch die Stützung und Stärkung
dieser Regionalgemeinschaften.
Oft wird jeder von uns spüren, wie ungeduldig man sein kann, wenn wir zum
Beispiel an Simbabwe denken, wenn wir immer wieder mit der Afrikanischen Union
sprechen, wenn wir im kleinen Kreis und bilateral vieles hören, was uns in der
Einschätzung eint, wenn wir dann immer wieder auf Verhandlungserfolge warten und
uns immer wieder fragen, ob es richtig ist, dass wir so lange warten, und ob wir
genug tun. Ich glaube, diese Zwiespälte, diese Konflikte, diese Fragestellungen
werden uns auch in den nächsten Jahren begleiten, weil sie zum politischen
Prozess gehören.
Aber es gehört eben auch dazu, die Kräfte vor Ort deshalb setze ich genauso wie
der Bundesaußenminister auf solche Regionalorganisationen immer wieder zu
stärken. Ansonsten wird unsere Politik oft viel zu schnell als eine Politik des
Unverständnisses gegenüber den jeweiligen regionalen Besonderheiten verstanden.
Wenn ich ehrlich bin: Wir sollten nicht Traditionen als Vorwand für
Menschenrechtsverletzungen akzeptieren, aber wir sollten auch dazu bereit sein,
noch mehr über Kulturen und Lebensverhältnisse in anderen Teilen der Welt zu
lernen, als wir heute wissen, um daraus auch ein Stück Respekt zu gewinnen.
Aber ich glaube, wir sind uns einig, dass wir alles daransetzen müssen, gerade in
Simbabwe ein Leben ohne den Terror von Präsident Mugabe zu ermöglichen sei es
durch direktes Auftreten, sei es durch Ermutigung der Afrikaner. Wir dürfen das
Leiden, das Elend und die Not der unzähligen vergewaltigten Frauen im Kongo nicht
vergessen. Wir müssen unsere Stimme gegen dieses furchtbare Unrecht erheben. Wir
müssen in enger Zusammenarbeit mit unseren europäischen Partnern und weltweit
frühzeitig auf solche Dinge hinweisen. Aber es ist nicht einfach, zuzusehen, wie
17.000 UN-Soldaten nicht in der Lage sind, solche Menschenrechtsverletzungen zu
verhindern. Deshalb möchte ich dem Bundesaußenminister auch danken, dass er sich
sehr viel dafür eingesetzt hat, dass jetzt wenigstens ein Prozess in Gang kommt,
in dem Verhandlungen möglich sind. Wir werden alles tun, um hierbei hilfreich zu
sein.
Es gilt natürlich, das direkte Gespräch zu suchen öffentlich und auch
nicht-öffent-lich, sowohl in bilateralen Begegnungen als auch mit
Menschenrechtsorganisationen. Es gibt zum Beispiel den Rechtsstaatsdialog mit
China, der hier schon erwähnt wurde und den ich für außerordentlich wichtig
halte.
Wir dürfen uns allerdings auch nicht im Charakter von Unrechtsregimen täuschen.
Menschenverachtende Regime selbst legen nicht allzu viel Wert auf diplomatisches
Vorgehen. Oft testen sie uns in unserer Entschlossenheit. Deshalb sollten wir
diesbezüglich auch immer wieder versuchen, an die Grenzen zu gehen. Ich möchte
mich deshalb auch bei dem Beauftragten der Bundesregierung für
Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Günter Nooke, bedanken Frau
Lochbihler hat mir gerade gesagt, dass er bei einer anderen Veranstaltung ist ,
der sich mit seinem Team im Auswärtigen Amt unermüdlich einsetzt und eine klare
Sprache findet.
Für ein glaubwürdiges und starkes Eintreten für Menschenrechte haben wir im
Rahmen der Vereinten Nationen den Menschrechtsrat. Ich sage ganz deutlich: Er
wird seinen Anforderungen nicht immer gerecht. Er stellt unsere Geduld an vielen
Stellen auf die Probe. Dennoch halte ich ihn für eine wichtige Institution. Wir
müssen lernen, in ihm international zusammenzuarbeiten. Aber man braucht gemessen
an den konkreten Schicksalen vor Ort im Zusammenhang mit der aktuellen Textarbeit
am Komma und jeder einzelnen Formulierung schon ein hohes Maß an innerer
Festigkeit, um den Verhandlungsprozessen eben auch immer wieder eine Chance zu
geben.
Gerade im Zusammenhang mit dem Menschenrechtsrat haben wir uns oft die Frage
gestellt: Sollen wir herausgehen, nicht weiter mitmachen? Die feste Überzeugung
lautet: Wer herausgeht, muss auch wieder hineingehen. Denn wenn wir nicht mehr
dabei sind, haben es die anderen noch einfacher. Aber ich will hier nicht den
Eindruck erwecken, das gehe alles ohne jede Emotion. Trotzdem ist es richtig,
dass sich die Bundesrepublik und die Bundesregierung immer wieder zu diesen
internationalen Institutionen bekennen, weil es zu ihnen keine Alternative gibt.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch den Internationalen Strafgerichtshof
erwähnen. Er ist sozusagen eine verspätete Institutionalisierung dessen, was in
der Menschenrechtserklärung schriftlich niedergelegt ist. Er ist eine globale
Institution. Gerade im Zusammenhang mit der Finanzkrise haben wir uns im
internationalen Bereich jetzt sehr viel über die Möglichkeiten, die Chancen und
die Notwendigkeit von globalen Institutionen unterhalten. Es gibt das weit
verbreitete Misstrauen, gerade auch unter den Entwicklungs- und Schwellenländern,
dass vermeintlich globale Institutionen immer wieder nur dazu genutzt werden
könnten, den ökonomisch starken Ländern ein besonders starkes Forum zu bieten.
Deshalb wird es an dieser Stelle gerade auch an uns sein, für diese glob alen
Institutionen einzutreten und sie sozusagen nicht aus nationaler Sicht zu
bedienen, sondern aus der Sicht der Werte, für deren Wahrung sie geschaffen
wurden. Das ist beim Internationalen Strafgerichtshof genauso wichtig wie bei
anderen Einrichtungen.
Es muss klar werden, dass Nationalstaaten damit auch ein Stück Kompetenz abgeben
und sich der Beurteilung globaler Institutionen unterwerfen. Wir Europäer haben
damit nicht die größten Schwierigkeiten, weil wir nach dem Zweiten Weltkrieg
diese Erfahrung zu unserem eigenen Wohle gemacht haben. Wir wissen, dass uns
durch die Abgabe nationaler Kompetenzen die Europäische Union wirtschaftlichen
Wohlstand, soziale Prosperität und auch politische Kraft verleiht. Aber diese
Erfahrung sollten wir mit anderen teilen, zum Beispiel auch im Rahmen der
Afrikanischen Union und anderer Regionalbündnisse.
Wir müssen natürlich dafür eintreten, dass sich weltweit auch Regierungschefs und
Regierungsmitglieder vor strafrechtlicher Verantwortung nicht drücken können. Das
ist im konkreten Fall eine gar nicht so einfache Sache. Man verhandelt zum
Beispiel auf der einen Seite mit dem Sudan, mit dem Regierungschef, und auf der
anderen Seite steht eine Anklage in Frage. Wir bekennen uns zu diesem
Verhandlungsprozess und wissen nicht, ob er dadurch nicht noch mehr ins Stocken
gerät, obwohl er schon sehr langsam vonstatten geht, und gleichzeitig haben wir
Ja zum Internationalen Strafgerichtshof gesagt und können in dem konkreten Moment
dann nicht Nein sagen. So haben wir es auch gehalten. Aber ich will durchaus
sagen, dass einem bei solchen Dingen, die scheinbar klar sind, viele Aspekte
durch den Kopf gehen.
Es gibt also durch die allgemeine internationale Menschenrechtsdeklaration auch
eine Verpflichtung zu globalem Handeln. Es gibt am Anfang des 21. Jahrhunderts
keine Abschottung der einzelnen Regionen der Welt mehr. Wir haben die technischen
Voraussetzungen dafür, dass vieles ans Licht kommt, auch ans Licht gezerrt werden
kann. Man kann sich nicht mehr vom Internet und anderen Kommunikationsmitteln
einfach abschotten. Wir haben damit die Chance, dass diejenigen, die unter
Menschenrechtsverletzungen leiden und das sind viele , ihre Stimme auch
international immer wieder deutlich machen können.
Wir wissen auch aus vielen Beispielen in der früheren DDR, wie wichtig es für
Menschen war, wenn sie in Bautzen oder anderswo in Haft saßen, dass es in
freiheitlichen Ländern Menschen gab, die davon wussten, die davon gesprochen
haben und die das nie in Vergessenheit geraten ließen. Wenn wir uns überlegen,
wie viele Schicksale viel schwierigerer Natur es heute auf der Welt gibt, dann
wird in der freiheitlichen Welt eigentlich jeder gebraucht, um für ein oder zwei
solcher Schicksale einzutreten.
Wir wissen, dass wir jetzt wieder in eine auch für uns wirtschaftlich
schwierigere Zeit kommen. Die Gefahr, dass wir dann erst einmal an uns selbst
denken und sagen, die anderen Dinge können vielleicht noch einen Moment warten,
ist immer gegeben. Deshalb möchte ich enden mit einem herzlichen Dankeschön an
Amnesty International, stellvertretend für so viele Organisationen, und,
stellvertretend für die Stiftungen in unserem Land, auch an die
Friedrich-Ebert-Stiftung und an Anke Fuchs. Ich möchte dafür danken, dass Sie
egal ob ein Thema ganz oben auf der Tagesordnung steht oder droht, vergessen zu
werden auf der einen Seite immer wieder für Menschenrechte eintreten, den Finger
in die Wunde legen, aufmerksam machen und damit Menschen und Familien eine große
Sicherheit selbst in schwierigsten Situationen geben und auf der anderen Seite
politische Führungen egal ob bei uns oder woanders auf der Welt immer wieder
mahnen und drängen, das Richtige zu tun.
"60 Jahre Allgemeine Menschenrechtserklärung" ist ein Anlass, im Zweifelsfall
noch mutiger, noch entschiedener zu sein, aber auch ein Anlass, zu sagen: Die
Bundesrepublik Deutschland hat ein politisches Fundament, das den
Nichtregierungsorganisationen erlaubt, für Menschenrechte einzutreten, und sie
hat eine Bundesregierung, die sich der Mühe unterzieht, Menschenrechte auch im
täglichen Handeln ernst zu nehmen.