Das Politische Bildungsforum Niedersachen der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. konnte am 30.07.2021 das traditionelle Bückeburger Tischgespräch im Festsaal des Bückeburger Rathauses durchführen. Das Thema des Tages lautete „Die Marktmacht der Online- Konzerne.“ Lina Berends, Referentin des Politischen Bildungsforum Niedersachsen, konnte zu diesem Anlass Maik Beermann MdB und Mitglied im Ausschuss Digitale Agenda, sowie Prof. Dr. Eckart Bueren, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Kartell- Handels- und Gesellschaftsrecht an der Georg-August-Universität Göttingen begrüßen. Nach einem Impuls von Maik Beermann folgte ein Vortrag zum Thema von Prof. Dr. Eckart Bueren, der die Fortschritte der rechtlichen Konstitution der deutschen Digitalpolitik schilderte.
Unter Einhaltung eines strengen Hygienekonzeptes konnten rund 60 Gäste im Festsaal begrüßt werden, die im Anschluss an die Veranstaltung zu einem Mittagessen eingeladen werden konnten. In den ausladenden Räumlichkeiten des Bückeburger Rathauses konnten sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer vollends auf die Chancen und Herausforderungen einlassen, die aus der Marktmacht internationaler Großkonzerne in der Digitalwirtschaft für Privatpersonen, den deutschen Staat sowie für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland entstehen.
In einem Impuls schilderte Maik Beermann (MdB) die wachsende Marktmacht der Online-Großkonzerne, welche mit einem Rückgang der kleinen und mittleren Unternehmen einhergehe. Besonders innovative Unternehmen mit schlauen Köpfen würden zunehmend von den Online-Riesen Facebook, Apple, Google und Amazon aufgekauft und so deren Marktmacht weiter konzentriert und ausgebaut. Beermann stellte allerdings auch den Fortschrittsgeist und die Innovationskraft der Onlinekonzerne heraus.
Prof. Dr. Eckart Bueren referierte zu den Entwicklungen der rechtlichen Situation in Deutschland und Europa hinsichtlich der Online-Großkonzerne. Anknüpfend an Beermann schilderte er das Wachstum der Online-Großkonzerne der letzten Jahre und die Vor- und Nachteile, die mit einer Monopolbildung in der Onlinewirtschaft entstünden. Die so genannten „Datenkraken“ könnten immer bessere personenzentrierte Produkte und Dienstleistungen anbieten, weil viele Informationen zu persönlichen Präferenzen der Nutzerinnen und Nutzer vorlägen. Dadurch würden die Unternehmen für den Endverbraucher immer attraktiver, weil sie passgenaue Lösungen für Einzelpersonen anbieten können. Der große Nachteil der Monopolbildung der Online-Großkonzerne liegt darin, dass immer mehr Daten der Endverbraucher gesammelt werden und dadurch Raum für Datenmissbrauch und Beeinflussung der Endverbraucher entstehen könne und der Datenschutz ausgehöhlt werde. Prof. Dr. Bueren schilderte ausführlich die rechtliche Situation in Deutschland und Europa. Der deutsche Gesetzgeber trete mit der Novellierung des Paragraphen 19a, dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, den Online-Großkonzerne entgegen, was in der jüngeren Vergangenheit bereits zu mehreren juristischen Verfahren gegen entsprechende Unternehmen geführt habe. Dennoch sei eine entsprechende Ausweitung der Gesetzeslage auf den europäischen Raum wünschenswert, was aktuell durch das Europäische Parlament angestrebt werde.
Im Anschluss an die Impulse wurden mehrere Fragen vom Publikum zu den Themen Verfahren gegen Online-Konzerne, zu erwartende Entwicklungen, Online(wahl)werbung weiteren gesetzlichen Regelungen gestellt, auf welche von Herrn Beermann und Herrn Prof. Dr. Bueren ausführlich eingegangen wurde.
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