Event reports
Ein Mitarbeiter von EPD eröffnete das Seminar mit einer Erklärung der UN-Resolution 1325, die an Konfliktparteien appelliert, die Rechte von Frauen zu schützen sowie die gleichberechtigte Einbeziehung von Frauen in Friedensverhandlungen, Konfliktschlichtung und Wiederaufbau fordert. Die Resolution wurde vom UN-Sicherheitsrat am 31. Oktober 2000 einstimmig verabschiedet.
Anschließend referierte der Leiter des KAS-Auslandsbüros Afghanistan, Herr Matthias Riesenkampff, über die geschichtliche Entwicklung der Gleichberechtigung von Frauen am Beispiel Deutschlands. Schon vor dem Ersten Weltkrieg war im Deutschen Kaiserreich die Lohnerwerbstätigkeit der Frauen angestiegen. Während des Krieges ersetzten Frauen in vielen Bereichen die eingezogenen Männer, sei es als Straßenbahnschaffnerinnen oder Fabrikarbeiterinnen. Plötzlich waren Frauen sowohl im gesellschaftlichen als auch im wirtschaftlichen Leben so präsent wie nie zuvor. Direkt nach Kriegsende trat am 30. November 1918 in Deutschland das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Somit durften Frauen sowohl wählen, als auch sich zur Wahl stellen. Mit der Wahl zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 wurden erstmals 37 Frauen von insgesamt 423 Abgeordneten gewählt. Dennoch dauerte es bis zum 22. November 2005 als mit der Wahl Angela Merkels zum ersten Mal eine Frau Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland wurde. Zwischen Einführung des Wahlrechts auch für Frauen und der ersten Wahl einer Frau zur Bundeskanzlerin liegt eine Zeitspanne von 87 Jahren. Dies verdeutlicht, dass sowohl in Deutschland als auch in vielen anderen europäischen und außereuropäischen Staaten die Gleichberechtigung von Mann und Frau einen langen, gesellschaftlichen Entwicklungsprozess darstellte, und nicht schon immer existent war. Auch in Afghanistan sollte an der Entwicklung der Zivilgesellschaft aktiv teilgenommen werden.
Die weitere Präsentation von KAS und EPD konzentrierte sich auf die drei Hauptpunkte:
1. Unterstützung durch die Regierung bei Unternehmensgründungen durch Frauen, vor allem was die vielfältigen, administrativen Hürden bei der Registrierung betrifft.
2. Zugang zu Start-Up bzw. Micro-Krediten durch die verschiedenen Mikrofinanzinstitute
3. Unterstützung durch verschiedene NGO´s, die im Bereich der Förderung von Frauenrechten und bei Unternehmensgründungen tätig sind.
In der anschließenden Gesprächsrunde wurden die zahlreichen Probleme deutlich, auf die Unternehmensgründerinnen heute immer noch stoßen. Diese reichen von gesellschaftlichen Akzeptanzproblemen, über den schwierigen Zugang zu Micro-Krediten aufgrund der zu stellenden Sicherheiten bis hin zur Korruption im Verwaltungsapparat und dem langwierigen, komplizierten und sehr aufwendigen Registrierungsprozess. Auch die derzeit wirtschaftlich schlechte Lage erschwert Unternehmensneugründungen, da vor allem im Vergleich zu noch vor drei Jahren viele Kunden ausbleiben. Andererseits wurde positiv hervorgehoben, dass sich das gesellschaftliche Klima gegenüber weiblichen Unternehmerinnen in den letzten Jahren stark verbessert habe. In einem Workshop wurden anschließend zahlreiche Verbesserungsvorschläge erarbeitet, aber alle Teilnehmerinnen waren sich darüber bewusst, dass dies ein langwieriger Entwicklungsprozess werden wird.