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Country reports

„Jeder hat seinen Süden“

Die Sezession des Südsudan als Präzedenzfall für Afrika?

Auch Scheidungen lösen Freudenfeste aus - vor allem, wenn die Hochzeit unfreiwillig war, die Trennung lange erkämpft und der „Ex“ Al Bashir heißt. Lange sah es so aus, als würde der vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag gesuchte Herrscher von Khartoum den Süden nicht kampflos ziehen lassen. Doch die Zeitenwende hat stattgefunden: Nach jahrzehntelangem Bürgerkrieg wurde am 9. Juli 2011 die Zwangsehe aufgelöst und der Südsudan als jüngster Staat der Welt aus der Taufe gehoben. Eine historische Zäsur, die neue politische Rahmenbedingungen schafft – und ein Präzedenzfall für Afrika ist?

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Seit der Loslösung des Südens vom Norden kommt diese Frage immer wieder auf: Hat die sudanesische Sezession Signalwirkung für separatistische Bewegungen in anderen Ländern? Gefährdet sie gar die geopolitische Stabilität auf dem afrikanischen Kontinent?

Denn willkürliche, unklare Grenzverläufe als Ergebnis kolonialer Reißbrettpolitik, gespaltene Kulturräume und ethnische Differenzen sowie zerbrechliche, meist ungeliebte Regime ziehen sich quer über den Kontinent. Kein Zufall, dass ausgerechnet Muammar al-Gaddafi mit Blick auf die Vorgänge im Sudan vor einer „ansteckenden Krankheit“ warnte, die sich über ganz Afrika auszuweiten drohe. Und Idriss Déby, Präsident des Tschad, sprach von einer drohenden Katastrophe: „Wir alle haben einen Norden und einen Süden.“

Keine realistische Abspaltungsgefahr

Ist dies der Fall? Ähnliche Befürchtungen wurden schon laut, als Eritrea 1993 von Äthiopien wegbrach. Doch die Sorge erwies sich als unbegründet: Was angesichts der soziokulturellen Heterogenität des Kontinents zu vermuten wäre, ist eher die Ausnahme: Konsequent vorangetriebene Sezessionsbestrebungen sind in Subsahara-Afrika selten, meist gehen sie über Kleinkriege nicht hinaus, die international kein Echo finden.

Auch eine SWP-Studie vom Februar dieses Jahres kann – trotz zahlreicher Bürgerkriege und Konflikte auf dem Kontinent – keine realistischen Abspaltungsgefahren erkennen. Derzeit aktive Separatistenbewegungen – in der Casamance im Senegal, der Region Cabinda in Angola, Anjouan auf den Komoren, Caprivi in Namibia sowie Ogaden und Oromia in Äthiopien – würden ihre Anliegen wohl kaum durch Waffengewalt erzwingen können. Und andere Rebellengruppen hätten keine separatistische Agenda vertreten – weder in der Côte d’Ivoire, noch im Niger-Delta. Ebenso wenig seien die Rebellen in der D.R. Kongo, in Burundi, Liberia oder auch in Darfur für Unabhängigkeit eingetreten, vielmehr wären Machtergreifung und Partizipation das Ziel. Als Ausnahme wird lediglich Somaliland genannt, wenngleich noch nicht von Erfolg gekrönt. In den beiden bisher einzigen erfolgreichen Fällen – Eritrea und jüngst dem Südsudan – sei die Loslösung zudem letztlich mit Billigung des Mutterstaates erfolgt, was in den anderen genannten Fällen als eher unwahrscheinlich gelte.

Künstliche Grenzen und Angst vor Kriegen

Was sind die Gründe für diese angesichts der Ausgangslage in Subsahara-Afrika eher überraschende Analyse? Einer davon ist sicherlich die Unantastbarkeit der kolonialen Grenzen, die die Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) 1963 auf einer ihrer ersten Sitzungen zu einem Prinzip erhoben hatte, das ihre Nachfolgeorganisation, die Afrikanische Union (AU), bei ihrer Neugründung im Jahr 2000 bekräftigte. Dies sollte der Instabilität und Verwundbarkeit der noch jungen und zerbrechlichen Staatengebilde entgegenwirken. Und auch international geht die Neigung bekanntlich dahin, die Integrität souveräner Staaten bewahren zu wollen.

Sezessionsbewegungen lösen Ängste aus – vor Krieg, Destabilisierung, „Balkanisierung“. Ein besonders abschreckendes Beispiel auf dem afrikanischen Kontinent waren die brutalen Kämpfe in der Biafra-Region im Südosten Nigerias, bei denen zwischen 1967 und 1970 Millionen von Menschen ums Leben kamen.

Der Sudan, ein Sonderfall

Ohne internationale Rückendeckung haben es Unabhängigkeitsbestrebungen schwer. So war die Loslösung des Südsudan nicht zuletzt auch deswegen erfolgreich, weil sie sich der Sympathien der internationalen Gemeinschaft erfreute. Die Sudanesische Volksbefreiungsarmee SPLA und ihr politischer Arm, die Sudan People’s Liberation Movement (SPLM) waren außenpolitisch nicht isoliert, sondern genossen die Unterstützung der meisten Nachbarländer sowie vieler westlicher Staaten. Und ohne Druck von außen und beharrliches internationales Konfliktmanagement wären das Friedensabkommen (CPA) von 2005 und damit die friedliche Trennung wahrscheinlich nicht zustande gekommen.

Aber auch dadurch, dass der innere Graben vielleicht am tiefsten schien, ist der Sudan ein Sonderfall. Die langjährige Geschichte andauernder Konflikte, die schon vor der Unabhängigkeit 1956 die Region zermürbten, und die ausnehmend starke ethnische Entfremdung wurde nicht zuletzt auch von der britischen Kolonialherrschaft befördert, die den Norden und Süden unter getrennter Administration verwaltete, bevor der Norden sich den Süden einverleibte. Ähnlich war auch der Fall Eritreas gelagert, der strenggenommen das Prinzip der Unantastbarkeit kolonialer Grenzen nicht verletzte: Eritrea stand unter italienischer Verwaltung, bevor Äthiopien es 1962 annektierte.

Nächster Kandidat: Somaliland?

Auf gleicher, juristischer Grundlage kann derzeit Somaliland argumentieren – ein weiterer Ausnahmefall und, so die SWP-Studie aktuell „aussichtsreichster Kandidat für eine international anerkannte Staatsgründung in Afrika“. Der nordwestliche Teil Somalias war eine eigenständige britische Kolonie und separat verwaltet. 1991 hat sich die Region abgespalten – unter Berufung auf die Restauration der alten Grenzen des britischen Protektorats, die bis 1960 bestanden hatten.

Dennoch hat die AU die Trennung nicht anerkannt, wenngleich immer mehr Staaten ihre Neigung hierzu durchblicken lassen. Denn anders als im Sudan, wo die Aufbauarbeit so gut wie bei Null beginnt, ist es Somaliland weitgehend und eigenständig gelungen, vergleichsweise tragfähige Strukturen aufzubauen. Der erreichte Grad an Staatlichkeit ist inzwischen beachtlich, ebenso die Forschritte mit Blick auf Demokratie: Seit 1991 wurden mehrere demokratische Wahlen abgehalten, die 2010 auch zu einem Regierungswechsel führten. Die Anerkennung scheitert noch am Widerstand der somalischen Zentralregierung, doch schon lange handelt es sich um einen „Defacto-Staat“, mit dem – wenngleich nicht offiziell, so aber pragmatisch und graduell – bereits zahlreiche Regierungen Beziehungen pflegen.

Keine Sogwirkung

Eine Sogwirkung ist allerdings auch hiervon nicht zu erwarten. Zu hoffen wäre indes, dass an den Rand gedrängte Bevölkerungsgruppen mehr Aufmerksamkeit erhalten. So bemerkte auch der südafrikanische Experte

und Direktor der Brenthurst Foundation Greg Mills auf einer gemeinsamen Konferenz mit der Konrad-Adenauer-Stiftung im September 2011, die Vorgänge im Sudan brächten keine Gefahren, wohl aber Stoff zum Nachdenken mit sich: über das längst fällige Schlachten einer „heiligen Kuh“, nämlich der Betrachtung bestehender Grenzen als sakrosankt und die Tabuisierung der Debatte. Dies habe bisher eher die schlechte Regierungsführung autokratischer Präsidenten begünstigt und ihnen die Macht gesichert. Letztere seien nun umso mehr gefordert, ihren Blick für Minderheiten zu schärfen und sich um die Belange marginalisierter Gruppen zu kümmern.

Eine Politik, die zum Bleiben ermutigt

Die Teilung des Sudan sollte also weniger als furchteinflößende „Büchse der Pandora“, sondern als eine Lektion oder vielmehr als Chance betrachtet werden. Sie wirft alte Fragen auf, die neu beantwortet werden müssen: die Frage nach der Legitimität kolonialer Grenzen und der Tabuisierung des Unantastbarkeitsprinzips durch die AU, die Frage nach dem Umgang afrikanischer Staaten mit Vielfalt und Diversität in ihren Ländern und nicht zuletzt die Frage, wie die internationale Gemeinschaft auf Forderungen nach Selbstbestimmung reagieren soll.

Denn das Recht auf Selbstbestimmung ist ein Prinzip Internationalen Rechts, welches das Recht einer Nation auf ihre Souveränität festlegt – wie in der UN-Charta formuliert und von zahlreichen menschenrechtlichen Erklärungen und Instrumenten bekräftigt. Doch auf welche Art und Weise Souveränität ausgeübt werden soll – ob durch Selbstverwaltung, Autonomie oder in einem unabhängigen Staat – bleibt weitgehend offen.

Der Weg wäre also vielmehr, Abspaltungstendenzen keine Anreize zu bieten. Wenn die Übereinstimmung von ethnischer Identität und Staat nicht mehr erstrebenswert erscheinen und Vielfalt in Einheit lebbar werden soll, so müssen politische und gesellschaftliche Bedingungen entstehen, die dieses möglich machen: Demokratie und Pluralismus, Inklusion und Partizipation.

„Jeder hat seinen Süden“ – diese Aussage könnte eine Aufforderung an die Regierungen sein, „ihrem Süden“ etwas zu bieten und Regime zu schaffen, die ihre jeweiligen Territorien nicht durch Gewalt zusammenhalten, sondern eine Politik betreiben, die zum Bleiben ermutigt.

Literatur:

Denis M. Tull, Separatismus in Afrika: Die Sezession des Südsudan wird nicht Schule machen (SWP-Aktuell 6), Stiftung Wissenschaft und Politik, 2011.

Dieser Bericht ist zuerst in der Dezember-Ausgabe der afrikapost, Magazin für Politik, Wirtschaft und Kultur der Deutschen Afrika-Stiftung e.V., Berlin 2011 erschienen.

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