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Im Rahmen des Assoziierungsabkommens mit der Europäischen Union verpflichtete sich die Ukraine, die Qualität und Relevanz der Hochschulbildung zu erhöhen. Dafür soll die Ukraine die internen und externen Systeme der Qualitätssicherung an die Standards und Leitlinien der „European Standards and Guidelines“ (kurz ESG) anpassen. Da das in der Ukraine bestehende System der Qualitätssicherung an den Universitäten und die ESG-Leitlinien verschiedene Logik als Grundlage haben, soll dieses System so gut wie von Null aufgebaut werden. Diese Aufgabe wurde in der neuen Fassung des im Sommer 2014 verabschiedeten Gesetzes der Ukraine "Über die Hochschulbildung" verankert. Allerdings ist innerhalb von beinahe vier Jahren kein bedeutender Fortschritt in dessen Erfüllung zu verzeichnen. Mehr noch: Die wichtigsten Interessengruppen, die das Assoziierungsabkommen umsetzen und entsprechendes Monitoring durchführen, beachten dieses Problem nicht.
Die Fachdiskussion ist auf die Erörterung der heutigen Etappe des Aufbaus des Systems der internen und externen Qualitätssicherung der Hochschulbildung ausgerichtet, die europäischen Anforderungen entspricht. Die Ergebnisse der Fachdiskussion werden im Auswertungsbericht verallgemeinert und unter Organisationen und Experten verbreitet, die mit der Reform der Hochschulbildung und dem Monitoring der Umsetzung des Assoziierungsabkommens mit der Europäischen Union zu tun haben.