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Einleitend stellte Heinrich Quaden die gegenwärtige Migration Richtung Europa und Deutschland in den weltweiten Zusammenhang. Danach sind gegenwärtig 50 - 60 Mio. Menschen auf der Flucht. Davon verblieben aber der Großteil in "ihrer" Region, in der Hoffnung, nach Beendigung der zugrundliegende Konflikte wieder in die angestammte Heimat zurückkehren zu können. Im Verhältnis dazu seien die Flüchtlingsströme, mit denen sich vor allem Deutschland konfrontiert sehe, zwar vergleichsweise klein, aber aufgrund der gegebenen Verhältnisse kaum zu bewältigen. Der Referent machte dazu deutlich, dass die pauschale Bezeichnung "Flüchtling" für die zu uns kommenden Menschen zu stark pauschalisiere. Es müsse unterschieden werden zwischen Asylbewerbern, die sich auf Art. 16a des Grundgesetzes berufen könnten, und Flüchtlingen, die u.a. unter die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 fallen unterscheiden müsse, da sich für diese beiden Gruppen sehr unterschiedliche Ansprüche hinsichtlich ihrer Rechtsstellung unterschieden. Ein großer Teil der zu sun kommenden Menschen seien weder Asylbewerber noch Flüchtlinge, sondern Migranten, die aus unterschiedlichen Motiven ihrer Heimat den Rücken gekehrt hätten.
Prof. Dr. Ortwin Buchbender stellte in seinem Vortrag die lange und komplexe Entwicklungsgeschichte des humanitären Völkerrechts vor, von der amerikanischen Verfassung über die Menschenrechtsdeklaration vom Dezember 1948 bis hin zur Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und dessen Protokoll von 1967, das inzwischen 147 Staaten unterschrieben haben und das den geänderten Bedingungen von Flüchtlingen weltweit besser gerecht zu werden.