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Als „historischen Augenblick“ bezeichnete der beninische Justizminister Victor Topannou die Veröffentlichung des Kommentars am 03. Dezember und erklärte weiter, er wünsche sich, dass nun möglichst viele Beniner die Gelegenheit ergreifen, sich mit ihrer Verfassung gründlich auseinanderzusetzen.
Mit der Veröffentlichung des Kommentars erhofft sich die KAS, dass die Beniner ihre Kenntnisse über die Verfassung vertiefen und dass die Urteile des Verfassungsgerichts auch von der Bevölkerung verstanden und nachvollzogen werden können. Die Beniner haben seit 1990 eine demokratische Verfassung, auf die sie sehr stolz sind. In der Vergangenheit scheiterten Versuche der Regierung, ihren Einfluss konstitutionell zu erweitern am Protest der Bevölkerung. Trotzdem ist der gesamte Inhalt der Verfassung nur sehr wenigen bekannt. Zu vielen Artikeln wurden in den letzten 20 Jahren noch keine Entscheidungen gefällt, daher mussten viele Abschnitte der Verfassung von der elfköpfigen Expertenkommission erstmals interpretiert werden.
Die beninische Verfassung gilt als eine der stabilsten der Region, rund 20 Jahre nach ihrer Entstehung gibt es seit einiger Zeit das Bestreben einer umfassenden Modifizierung, um die Verfassung den sozialen und kulturellen veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Justizminister Topanou bemerkte, der Kommentar sei daher zur richtigen Zeit erschienen, um dazu beizutragen, dass die Bevölkerung die geplanten Veränderungen beurteilen könne.
Der Büroleiter der KAS, David Robert erklärte, die Beniner könnten stolz sein auf ihre Verfassung, die sich seit 1990 als Garant für eine demokratisch-rechtsstaatliche Ordnung erwiesen habe. Wie jedes Oeuvre habe auch die beninische Verfassung Schwächen, aber sie habe den notwendigen Rahmen geliefert, damit die Bürger in persönlicher Freiheit leben könnten. Diese Leistung ist im westafrikanischen Kontext, wo demokratische Verfassungen formal existieren aber oft nicht angewendet werden, eine Seltenheit. So sei zum Beispiel auch die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Mandatsbeschränkung der Exekutive ein Schutz der Freiheit, sagte Robert weiter. Der veröffentlichte Kommentar sei jedoch nicht mit der Verfassung gleichzusetzen und erhebe auch nicht den Anspruch, die Verfassung zu ersetzen. Genauso wenig sei das Verfassungsgericht an den Kommentar oder die Interpretation der Expertenkommission gebunden, fügte Robert hinzu.
Sowohl David Robert als auch Justizminister Topanou und die Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Elvire Vignon, unterstrichen, dass der Kommentar Platz für Anregungen und Kritik ließe, und das ein solches Projekt sogar auf den Input Dritter angewiesen sei. Wenn es in einigen Jahren einen erweiterten, veränderten Kommentar der Verfassung gebe, dann habe das Projekt sein Ziel erreicht, so die Experten.
Für die Arbeit der KAS in der Region ist der Verfassungskommentar von großer Bedeutung. Zum einen wurden dank des Kommentars bereits viele verfassungspolitische Fragen aufgeworfen, die in der Diskussion um Rechtsstaatlichkeit in Benin von Entscheidung sind. Darüber hinaus wurden in Mali und Togo bereits Gespräche mit Experten geführt, um dort mögliche zukünftige Verfassungskommentarprojekte auf den Weg zu bringen. Auch dort soll die Publikation zur Versachlichung der Diskussionen um die Verfassung beitragen. Darüber hinaus soll der Kommentar das Verfassungsverständnis und die Identifikation mit der Verfassung stärken. Insgesamt kann dies zu einer Stärkung des Rechtsstaatsbewusstseins führen. Der Verfassungskommentar wird, wie das Beispiel Benin zeigt, der Diskussion um eine demokratische Weiterentwicklung der Verfassung Auftrieb geben. Daher leistet dieses Projekt einen wichtigen Beitrag zur Etablierung von Demokratie und Rechtstaat in der Region.