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Unserem Grundgesetz gemäß dürfen Bund und Länder in Deutschland nur in Ausnahmefällen kooperieren. Doch mit der Neuordnung der Bund-Länder FInanbeziehungen, einer immer stärkeren Abhängigkeit vieler Länder vom Bund und zunehmenden Rufen nach einer Zentralisierung von Zuständigkeiten, ist der Förderalismus in Deutschland eines der am heißesten diskutiereten Themen geworden. Eine Aufweichung des Kooperationsverbotes, speziell im Bildungswesen, wird von den Einen gefürchtet, von den Anderen vorangetrieben. Doch wie weit darf sich der Bund in die verfassungsmäßigen Kompetenzen der Länder einmischen? Wann ist die Grenze zur auftragsverwaltung überschritten? Wie weitrechend kann der Bund unsere Schulen und Kommunen unterstützen und unsere Kinder digital fit für die Zukunft machen? Darüber und über die aktuelle politische Lage in Deutschland, Europa und der Welt wollen wir - auch mit Ihnen - diskutieren.
Ralph Brinkhaus ist seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages für den Kreis Gütersloh. Von Beginn an war der studierte Wirtschaftswissenschaftler Mitglied des Finanzausschusses und seit 2013 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Bereich Haushalt, Finanzen und Kommunalpolitik. Seit September 2018 ist er Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Der gebürtige Wiedenbrücker ist römisch-katholisch und verheiratet.