Conferencia
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Am 3. Oktober 2010 feiert die Bunderepublik Deutschland den 20. Jahrestag der Wiedervereinigung, die durch die Friedliche Revolution der Jahre 1989/1990 ermöglicht wurde. Mit dem Ruf: ,,Wir sind das Volk‘‘ demonstrierten tausende Menschen gegen staatliche Bevormundung, Bespitzelung, Umweltzerstörung und sozialistische Misswirtschaft. Nach der Öffnung der Mauer wurde aus dem Ruf ,,Wir sind das Volk‘‘ der Ruf: ,,Wir sind ein Volk‘‘. Unübersehbar lösten sich die Strukturen in der DDR auf, täglich verließen DDR-Bürger das Land in Richtung Westen.
Doch wie sah die Verfassungswirklichkeit in den Jahren 1989/1990 aus? Welche Schwierigkeiten ergaben sich während der Arbeiten am Wahlgesetz für die ersten freien Volkskammerwahlen am 18. März 1990? Worauf sollte Lothar de Maizière eigentlich vereidigt werden? Wie sahen die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Wiedervereinigung aus? Hätte eine neue DDR-Verfassung die Deutsche Einheit verhindert?
All diesen und weiteren Fragen rund um die Verfassungswirklichkeit 1989/1990 wird sich der Vortrag von Brigitta Kögler mit anschließendem Gespräch widmen.
Eine Veranstaltung des RCDS in Kooperation mit der Hochschulgruppe Jena II der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. und dem Fachschaftsrat Jura der Friedrich-Schiller-Universität.
EINTRITT FREI !
Brigitta Kögler wurde am 5. Februar 1944 in Chemnitz geboren. Nach dem Abitur und einer Ausbildung zur Mikro-biologischen Assistentin studierte sie von 1964 bis 1969 Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena. Schon während ihrer Studienzeit sammelte sie erste politische Erfahrungen in der National-Demokratischen Partei Deutschlands, die sie nach internen politischen Auseinander-setzungen über den Prager Frühling 1968 verließ. Bis zu ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 1976 arbeitete Brigitta Kögler im VEB Carl Zeiss Jena als Bereichsjustitiarin. Durch ihr politisches und anwaltliches Engagement wurde sie vom Ministerium für Staatssicherheit systematisch überwacht. Die Bespitzelung gipfelte 1988 in einem vorläufigen Berufsverbot und der Aufforderung, die DDR zu verlassen. Brigitta Kögler blieb standhaft und entschloss sich mutig zum Bleiben und Verändern. Im Herbst 1989 gehörte Brigitta Kögler neben Friedrich Schorlemmer und Rainer Eppelmann zu den Begründern des Demokratischen Aufbruchs (DA). Ende Oktober 1989 wurde sie stellvertretende Vorsitzende des DA und trat vehement für die Deutsche Einheit ein. Als Mitglied am Zentralen Runden Tisch der DDR (Dezember 1989 bis März 1990), war sie maßgeblich an der Ausarbeitung eines neuen Wahl-gesetzes beteiligt. Am 18. März 1990 errang sie als DA-Spitzenkandidatin im Wahlbezirk Karl-Marx-Stadt ein Mandat für die erste frei gewählte Volkskammer der DDR. Als stellvertretende Vorsitzende im Verfassungsausschuss setzte sie sich gegen eine neue DDR- Verfassung ein und ebnete damit den Weg zur Deutschen Einheit. Zudem fungierte sie als Sprecherin der DA-/CDU-Fraktion. Nach der Wiedervereinigung blieb sie, u.a. als gewähltes Mitglied der Konrad-Adenauer-Stiftung sowie als stellvertretende Vorsitzende der Aktion Gemeinsinn, politisch aktiv. Seit Oktober 1990 arbeitet Brigitta Kögler wieder als Rechtsanwältin in Jena, wo sie bis heute auch lebt.