Conferencia
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In der Regel werden überführte Straftäter ihrer gerechten
Strafe zugeführt. Aber was passiert mit Straftätern,
beispielsweise mit schweren Sexualverbrechern, bei denen
eine Wiederholungstat nicht ausgeschlossen werden kann?
Bis zum 4. Mai 2011 konnte eine, auch nachträgliche
Sicherungsverwahrung der potentiellen Wiederholungstäter
angeordnet werden. Aber die bisherigen Regelungen
zur Sicherungsverwahrung sind verfassungswidrig,
wie das Bundesverfassungsgericht feststellte, und
müssen bis zum 31. Mai 2013 überarbeitet werden.
Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
war u.a. das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte vom Dezember 2009 vorausgegangen.
Die nach den Urteilen teilweise notwendig
gewordene Freilassung von Sicherungsverwahrten
führte zu einer 24-Stunden-Überwachung der
potentiellen Wiederholungstäter. Diese wiederum
bindet seitdem Personal der Polizeien der Länder,
welches für die eigentlichen Aufgaben nicht mehr
im vollem Umfang zur Verfügung steht.
Seitdem wurde die Diskussion über eine Neuregelung
der Sicherungsverwahrung sowie über eine alternative
Überwachung von potentiellen Wiederholungstätern
kontrovers geführt. Die Debatte spiegelt zudem das
Dilemma „Sicherheit versus Freiheit“ wider: Inwieweit
darf der Staat zur Gefahrenabwehr präventiv eingreifen?
19.00 Uhr Begrüßung
Daniel Braun
Bildungswerk Erfurt der Konrad-Adenauer-Stiftung
19.10 Uhr Vortrag
Staatssekretär Bernhard Rieder
Thüringer Innenministerium
19.50 Uhr im Gespräch
Moderation: Michael Heym, MdL
stv. CDU-Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag
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