Conferencia
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Die Grundlage für das Schöffenamt findet sich im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:“... Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt.“
Schöffinnen und Schöffen üben einen Teil Staatsgewalt aus, Sie wirken dabei mit, wenn Mitbürger verurteilt oder freigesprochen werden.Sie stehen gleichberechtigt neben dem Berufsrichter. Die Mitwirkung juristischer Laien an der Rechtssprechung ist gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihr Gemeinsinn und ihre Bewertung in die Entscheidung der Gerichte eingebracht werden soll.
Schöffinnen und Schöffen sind ebenso wie der Berufsrichter an Recht und Gesetz gebunden. Aber sie sind genau wie Berufsrichter Menschen mit persönlichen Schicksalen, mit geprägten Auffassungen religiöser, weltanschaulicher und politischer Natur. Der feste Wille, nach Objektivität und Unparteilichkeit zu streben, ist daher eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Schöffenamt. Mit der Pflicht zur Unparteilichkeit wäre es nicht vereinbar, wenn sie sich bei der Ausübung des Amtes als Vertreter einer politischen Richtung, einer Konfession oder einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe fühlen würden. Das Amt ist ihnen von der gesamten Rechtsgemeinschaft übertragen worden.
Das Schöffenamt ist ein sehr wichtiges und verantwortungsvolles Ehrenamt, welches dazu beiträgt, die Rechtspflege in der Bevölkerung zu verankern.
Herzlich laden wir Sie am 6. März 2008, 18.00 Uhr dazu ein, sich zu informieren und folgende Fragen zu diskutieren:
Warum nehmen ehrenamtliche Richter an der Rechtsprechung teil? Wie kommen Schöffen zum Einsatz? Wie werden Schöffen gewählt? Welche Voraussetzungen müssen die Bewerber mitbringen?
Programm
Begrüßung:
Maja EIB
Leiterin des Bildungswerkes Erfurt der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Grußwort:
Staatsekretär Michael HAUßNER
Thüringer Justizministerium
Vorträge mit anschließenden Gespräch:
Rechte und Pflichten der Schöffen Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens
Lutz BINDIG
Schöffe am Amtgericht Grimma, Bildungsbeauftragter Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. (DVS)
Entschädigung, Unfallversicherung und steuerrechtliche Fragen
Susann WINKLER
freie Dozentin der Erwachsenen-qualifizierung, Bildungsbeauftragte Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. (DVS)
Eine Veranstaltung in Kooperation mit dem Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter.
EINTRITT FREI! Um Anmeldung per E-Mail, Fax oder Telefon wird gebeten. Gern können Sie den Anmeldebogen nutzen.