Conférence
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Das Grundgesetz stellt über seine Artikel und Grundsätze das politische und gesellschaftliche Wertegerüst Deutschlands für Deutschland als demokratischen Rechtsstaat seit mehr als sechs Jahrzehnten dar. Gleichwohl haben gesellschaftliche Veränderungen als auch historische Umwälzungen und politische Entwicklungen unsere prägenden Werte und Rechtsauffassungen erweitert und ergänzt. Allerdings integrierten die Mütter und Väter des Grundgesetzes auch unabänderliche Verfassungsgrundsätze, welche Änderungen etwa am Demokratieprinzip, der Gewaltenteilung oder föderalem System ausschließen und somit unumstößliches Fundament unserer Werteordnung sind.
Deutschlands außen- und sicherheitspolitische Rolle in Europa und in der Welt wird durch die Vorgaben des Grundgesetzes geprägt. Die Verfassung determiniert allerdings das außen- und sicherheitspolitische Handeln der Bundesregierung nicht, sondern belässt ihr weite Spielräume, die es in schwierigen Zeiten und unter unübersichtlichen Bedingungen klug zu nutzen gilt. Zu den wesentlichen Leitvorstellungen, auf denen das Grundgesetz beruht, gehören die Bereitschaft zur internationalen Zusammenarbeit, das Gebot der Friedlichkeit und die Achtung des Völkerrechts. Enger sind die Vorgaben zur europäischen Integration, denn die Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Union zählt zu den Staatszielen im Grundgesetz. Die damit verbundenen Souveränitätsverzichte zugunsten der Europäischen Union unterliegen aber wiederum Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht über eine lange Reihe von Entscheidungen herausgearbeitet hat.
Darüber hinaus darf Deutschland sich in Systeme gegenseitiger kollektiver Sicherheit einbinden, in deren Rahmen auch militärische Einsätze der Bundeswehr zulässig sind. Das wichtigste Sicherheitssystem bildet nach wie vor die NATO, in deren Rahmen die Landes- und Bündnisverteidigung erfolgt. Rechtliche wie politische Grenzen ergeben aus dem Vorbehalt parlamentarischer Zustimmung, der dem Bundestag die Kontrolle einzelner militärischer Einsätze ermöglicht. Innerhalb dieses verfassungsrechtlichen Rahmens kann die Bundesregierung somit strategische Interessen formulieren und gegeneinander abwägen und auf von außen kommende Herausforderungen reagieren. Der Beachtung solcher Interessen bedarf es auch für die aktuell lebhaft diskutierte Frage, ob eine sicherheitspolitische Neuorientierung erforderlich ist, um die militärische Kapazität der Europäischen Union zu stärken.
Begrüßung
Daniel Braun
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Politisches Bildungsforum Thüringen der Konrad-Adenauer-Stiftung
Vortrag und Gespräch
Prof. Dr. Christoph Ohler
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Internationales Wirtschaftsrecht
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Friedrich-Schiller-Universität Jena
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